Jahressonderzahlung, Dienst

Jahressonderzahlung: Öffentlicher Dienst kann bis 1. September umwandeln

Veröffentlicht am: 09.08.2026 um 16:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bis September können Beschäftigte von Bund und Kommunen Teile der Sonderzahlung in bis zu drei Freitage umwandeln. Parallel starten neue Regelungen im öffentlichen Sektor.

Öffentlicher Dienst: Sonderzahlung bis September in Urlaubstage umwandelbar
Ein Schreibtisch mit einem Kalender vor einem unscharfen Hintergrund eines Bürogebäudes im öffentlichen Dienst. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Bis zum 1. September 2026 können Beschäftigte von Bund und Kommunen Teile ihrer Jahressonderzahlung in zusätzliche freie Tage umwandeln. Möglich sind bis zu drei Tauschtage, der Antrag muss in Textform erfolgen. Die Berechnung basiert auf § 24 Abs. 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD).

So funktioniert der Tausch

Wer auf einen Teil der Sonderzahlung verzichtet, erhält dafür bis zu drei zusätzliche Urlaubstage. Finanziell schlägt sich die Entscheidung erst Ende des Jahres nieder: Die Kürzung erfolgt mit der November-Abrechnung 2026. Die erkauften freien Tage lassen sich dann im gesamten Kalenderjahr 2027 nehmen.

Viele Änderungen zum August

Parallel zur Frist sind Anfang August zahlreiche Neuerungen im öffentlichen Sektor in Kraft getreten. Nordrhein-Westfalen hat Lehrkräfte zum 1. August in die Besoldungsgruppe A 13 überführt, Baden-Württemberg setzte zeitgleich eine Besoldungserhöhung per Vorgriffsregelung um.

Auch bei den Ländern geht es finanziell weiter: Nach der Erhöhung um 2,8 Prozent zum 1. April 2026 sind weitere Schritte terminiert. Zum 1. März 2027 sollen die Gehälter um 2,0 Prozent steigen, zum 1. Januar 2028 folgen weitere 1,0 Prozent.

Zudem gelten seit dem 1. August neue Transparenzpflichten beim Einsatz Künstlicher Intelligenz. Und für Kinder der ersten Klassenstufe besteht nun ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.

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Milliarden für Familienzuschläge: Kritik wird lauter

Während Beschäftigte ihre Arbeitszeit flexibler gestalten können, sorgt ein anderes Thema für Diskussionen: die Familienzuschläge im Beamtenbereich. Der Bund gab dafür 2025 rund 825,6 Millionen Euro aus. Im gesamten öffentlichen Dienst summierten sich die Kosten auf 5,116 Milliarden Euro – 2010 waren es noch 3,266 Milliarden Euro.

Der Deutsche Beamtenbund (DBB) kritisiert, dass die Zuschläge in bestimmten Fällen die Grundbesoldung übersteigen können. Das verletze das Leistungsprinzip. Auch die Union fordert, die Besoldung stärker an hoheitlichen Aufgaben auszurichten.

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Karlsruhe wartet, Pensionäre müssen aufpassen

Die Besoldungsstruktur bleibt juristisch umkämpft: Beim Bundesverfassungsgericht sind drei Verfahren zu den Besoldungen in Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein anhängig. Termine stehen noch nicht fest. Das Bundesalimentationsgesetz steckt seit April 2026 im Entwurfsstadium fest.

Pensionierte Beamte sollten zudem ein Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom Juni 2026 kennen: Wer pauschale Beihilfe in Anspruch nimmt, muss mit einem geringeren Steuerabzug für Krankenversicherungsbeiträge rechnen. Bayern und andere Länder mit traditionellem Beihilfesystem sind nicht betroffen. Die Revision wurde zugelassen.

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