Jahresend-Check: Forderungen aus 2023 verjähren am 31. Dezember 2026
Veröffentlicht am: 08.11.2026 um 12:54 Uhr | Redaktion boerse-global.deRechtsexperten der ARAG raten Verbrauchern vor dem bevorstehenden Jahreswechsel zu einer systematischen Überprüfung ihrer Unterlagen. Ein gründlicher Jahresend-Check von laufenden Verträgen, Kündigungsfristen, Aufbewahrungspflichten und offenen Forderungen hilft dabei, Fristversäumnisse zu verhindern und finanzielle Spielräume zu nutzen.
Da viele vertragliche Regelungen und gesetzliche Fristen kalenderjährlich gebunden sind, gewinnt die Bestandsaufnahme zum Jahresende besondere Bedeutung.
Verjährung droht zum Jahresende
Ein zentraler Aspekt der jährlichen Prüfung betrifft offene finanzielle Ansprüche. Die regelmässige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der jeweilige Anspruch entstanden ist.
Forderungen aus dem Jahr 2023 verjähren somit grundsätzlich mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Gläubiger sollten beachten, dass eine einfache Zahlungsaufforderung oder Mahnung den Ablauf der Verjährung rechtlich nicht stoppt. Um den Eintritt der Verjährung wirksam zu verhindern, ist rechtzeitig die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder die Erhebung einer Klage erforderlich.
Wer offene Forderungen rechtssicher eintreiben möchte, bevor die Verjährungsfrist abläuft, findet in diesem Paket die passenden Vorlagen. Sichern Sie sich sechs sofort einsetzbare Muster für Mahnschreiben und wertvolle Formulierungshinweise. 6 Mustervorlagen für Mahnungen jetzt gratis herunterladen
Wichtige Richtwerte für die Aufbewahrung
Auch beim Sortieren von Dokumenten sollten bestimmte Aufbewahrungs-Richtwerte berücksichtigt werden. Für Kaufbelege und Garantieunterlagen empfiehlt sich eine Aufbewahrungsdauer von zwei Jahren, was mit der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für Neuware von zwei Jahren übereinstimmt.
Handwerkerrechnungen sollten private Verbraucher ebenfalls mindestens zwei Jahre lang aufbewahren. Bei Mietverhältnissen gelten längere Zeiträume: Unterlagen wie Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen sowie Nachweise über die Kaution sollten drei Jahre nach dem Mietende im Archiv verbleiben, um eventuelle Nachforderungen oder Unstimmigkeiten lückenlos nachweisen zu können.
Kündigungsfristen und Tarifwechsel
Neben der Dokumentenablage bietet das Jahresende Anlass zur Prüfung bestehender Dauerschuldverhältnisse. Ein Sonderkündigungsrecht besteht für Verbraucher beispielsweise dann, wenn ein Anbieter eine Preiserhöhung vornimmt oder die Vertragsbedingungen wesentlich ändert. Damit die Kündigung im Streitfall rechtssicher belegt werden kann, sollte der Zugang des Schreibens nachweisbar erfolgen, etwa durch ein Einwurf-Einschreiben.
Für eine rechtssichere Akten-Entrümpelung zum Jahreswechsel hilft eine klare Übersicht über alle gesetzlichen Vorgaben. Diese kostenlose Checkliste zeigt auf einen Blick, welche Dokumente Sie ab sofort legal vernichten dürfen und wie Sie Platz im Archiv schaffen. Kostenlose Übersicht der Aufbewahrungsfristen sichern
Für viele Fahrzeughalter rückt zudem der Wechsel der Kfz-Versicherung in den Fokus. Nach Angaben des ADAC müssen Versicherte bei Verträgen, die bis zum 31. Dezember laufen und eine einmonatige Kündigungsfrist aufweisen, die Kündigung in der Regel spätestens am 30. November 2026 beim bisherigen Versicherer einreichen.
Ein Tarifvergleich kann sich auszahlen, da die Preisdifferenzen zwischen günstigen und teuren Angeboten am Markt teilweise mehrere hundert Euro betragen. Als Orientierung für einen soliden Schutz in der Kfz-Haftpflicht nennt der Automobilclub eine Deckungssumme von 100 Mio. Euro.
Die Verbraucherzentrale Sachsen mahnt derweil an, beim Wechsel nicht allein auf den Preis zu schauen, sondern die konkreten Leistungen, die Höhe der Selbstbeteiligung und den Leistungsumfang bei Kaskoversicherungen sorgfältig zu vergleichen. Erhöht der Versicherer die Beiträge, steht Betroffenen auch hier ein Sonderkündigungsrecht zu, das in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung ausgeübt werden muss.
