IWF-Steuerreform: Investitionen steuerfrei, Überrenditen stärker besteuern
Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 00:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Internationale Währungsfonds (IWF) schlägt in seinem aktuellen Fiscal Monitor vor, betriebliche Investitionen steuerfrei zu stellen und Gewinne von Unternehmen erst oberhalb einer Normalrendite steuerlich zu erfassen. Wie aus Berichten vom 5. Oktober 2026 hervorgeht, wurde der Bericht im Vorfeld der Jahrestagungen von IWF und Weltbank in Bangkok vorgelegt.
Ziel des Konzepts ist es, wirtschaftliches Wachstum anzukurbeln. Durch ein verbessertes Steuerdesign ließen sich nach Einschätzung der Organisation sowohl die Einnahmen der Staaten als auch das Wachstum steigern, ohne dass die gesetzlichen Steuersätze angehoben werden müssten.
Hohe Belastung durch herkömmliche Körperschaftsteuern
Nach Berechnungen des IWF verteuern die gängigen Modelle der Körperschaftsteuer die Kapitalkosten für Unternehmen länderübergreifend um durchschnittlich 15 bis 20 Prozent.
Ein vom IWF erstellter Datensatz für 186 Länder verdeutlicht das Ausmaß der steuerlichen Belastung: Die durchschnittlichen effektiven Grenzsteuersätze beliefen sich im Zeitraum von 2020 bis 2025 auf 14,7 Prozent in den Industrieländern sowie auf 19,2 Prozent in den einkommensschwachen Entwicklungsländern.
Um diese Hemmnisse zu beseitigen, empfiehlt der Währungsfonds unter anderem die Einführung eines sofortigen Steuerabzugs für getätigte Investitionen. Kurzfristig könnte ein solcher Sofortabzug die Investitionstätigkeit laut IWF in den Industrieländern um 18,4 Prozent und in ärmeren Staaten um 23,4 Prozent steigern. Großbritannien hatte eine derartige Vollabschreibung bereits im Jahr 2023 auf dauerhafter Basis eingeführt.
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Langfristige Wachstumseffekte und offene Finanzierungsfragen
Auf lange Sicht verspricht die steuerliche Entlastung von Investitionen erhebliche gesamtwirtschaftliche Effekte. Der Sofortabzug von Investitionen könnte den Kapitalstock fortgeschrittener Volkswirtschaften um 6,4 Prozent und jenen einkommensschwacher Entwicklungsländer um 8,2 Prozent erhöhen. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) könnte dadurch um 2,1 bis 2,7 Prozent zulegen.
Allerdings verweist der IWF zugleich auf Lücken im Gesamtkonzept: Eine konkrete Einnahmenkompensation, die durch die vorgeschlagene Besteuerung von reinen Überrenditen erzielt werden müsste, hat die Organisation in ihren Modellrechnungen bislang nicht durchgerechnet.
Reformbedarf bei Mehrwertsteuer und Steuerverwaltung
Neben der Unternehmensbesteuerung thematisiert der IWF weitere strukturelle Schwachstellen im Steuersystem. So führe eine unvollständige Vorsteueranrechnung dazu, dass die Mehrwertsteuer zu einer direkten Produktionsbelastung für Unternehmen werde.
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Zudem könnten mangelhaft ausgestaltete Beschäftigungssteuern den Eintritt von Arbeitskräften in den Markt hemmen. Würde stattdessen eine vollständige Mehrwertsteuerneutralität gewährleistet, ließen sich Wohlfahrtsgewinne von durchschnittlich 0,26 Prozent und in der Spitze von bis zu 0,8 Prozent des BIP erzielen.
Zusätzliches Potenzial sieht der Währungsfonds in der Effizienz der Finanzbehörden. Staaten, die sich beim Niveau ihrer Steuerverwaltungsqualität im 67. Perzentil bewegen, erzielen im Vergleich zu Ländern im 33. Perzentil Mehreinnahmen in Höhe von 1,7 Prozentpunkten gemessen am BIP.
