Italo hält trotz Bahn-Urteil an Deutschland-Start ab 2028 fest
Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 16:55 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDie italienische Bahngesellschaft Italo Group hält trotz eines Urteils des Verwaltungsgerichts Köln an ihrem geplanten Eintritt in den deutschen Fernverkehr fest. Das Unternehmen will nach eigenen Angaben ab 2028 mit einem eigenständigen Angebot wirksamen Wettbewerb schaffen.
Italo wartet auf Urteilsbegründung
Italo teilte mit, man habe die Entscheidung zur Kenntnis genommen und warte auf die Veröffentlichung der Urteilsbegründung. Zugleich liefen die Vorbereitungen für den Markteintritt planmäßig weiter.
„Wir halten an unserem Ziel fest, in den deutschen Fernverkehrsmarkt einzutreten“, erklärte das Unternehmen. Italo habe die erforderlichen Investitionen für Beschaffung und Wartung der neuen Zugflotte getätigt und sei entschlossen, ab 2028 Wettbewerb im deutschen Markt einzuführen.
Gericht kippt Vorgabe zur Kapazitätsvergabe
Das Verwaltungsgericht Köln entschied am Donnerstag, dass die Deutsche Bahn Wettbewerbern auf hochbelasteten Fernverkehrsstrecken nicht mindestens ein Viertel der Kapazitäten freihalten muss. Damit erklärte das Gericht einen entsprechenden Beschluss der Bundesnetzagentur in einem Eilverfahren für rechtswidrig.
Großauftrag bei Siemens
Italo bereitet den Einstieg mit einer größeren Flotte vor. Im Sommer besiegelte das Unternehmen einen Auftrag im Volumen von 3,6 Milliarden Euro bei Siemens.
Vorgesehen ist der Kauf von 26 Zügen des Typs Velaro mit einer Option auf 14 weitere Fahrzeuge. Der Auftrag umfasst außerdem die Ausbildung von Personal und ein Service-Abkommen mit einer Laufzeit von 30 Jahren. Gebaut werden die Züge in Krefeld.
Der geplante Markteintritt von Italo fällt in eine Phase, in der der deutsche Fernverkehr zugleich stärkerem Wettbewerb und erheblichen Infrastrukturengpässen ausgesetzt ist. Anders als im staatlich bestellten Regionalverkehr fahren Fernverkehrsunternehmen grundsätzlich eigenwirtschaftlich: Sie wählen Strecken und Fahrpläne selbst und tragen das wirtschaftliche Risiko. Für attraktive Verbindungen sind jedoch freie Trassen auf einem Netz nötig, das bereits von Fern-, Regional- und Güterzügen genutzt wird.
Das Kölner Urteil betrifft deshalb nicht nur einen einzelnen Anbieter. Die Entscheidung berührt die Frage, wie knappe Kapazitäten auf stark belasteten Korridoren verteilt werden und welchen Spielraum die Bundesnetzagentur gegenüber dem Netzbetreiber hat. Eine verbindliche Mindestquote für Wettbewerber hätte den Zugang planbarer gemacht; nach dem dts-Bericht ist diese Vorgabe im Eilverfahren zunächst als rechtswidrig bewertet worden. Die ausführliche Urteilsbegründung ist für die weitere rechtliche und praktische Bewertung maßgeblich.
Investitionen erhöhen den Marktdruck
Italo verbindet seinen Einstieg mit langfristigen Investitionen: Der Auftrag über 26 Velaro-Züge mit einer Option auf 14 weitere umfasst auch Personaltraining und 30 Jahre Service. Die Fertigung in Krefeld schafft zudem einen direkten Bezug zur deutschen Bahnindustrie. Für Fahrgäste könnte zusätzlicher Fernverkehr mehr Auswahl bei Preisen, Komfort und Verbindungen bedeuten. Ob dieses Potenzial ab 2028 tatsächlich auf stark nachgefragten Strecken sichtbar wird, hängt neben den Zügen vor allem von verfügbaren Trassen, Genehmigungen und einem verlässlichen Fahrplan ab.
Infrastruktur bleibt entscheidend
Parallel plant der Bund eine mehrjährige Modernisierung und Finanzierung des Schienennetzes. Das kann die Voraussetzungen für mehr Zugverkehr verbessern, löst Kapazitätskonflikte auf überlasteten Strecken aber nicht kurzfristig. Für Italo und andere Anbieter bleibt damit entscheidend, welche konkreten Fahrplanlagen zugeteilt werden und wie die gerichtliche Entscheidung im Hauptsacheverfahren fortwirkt.
