IT-Sicherheit: 29.500 Unternehmen haften ab sofort für Cyberschutz
16.06.2026 - 09:02:43 | boerse-global.de
Neben der Prüfung elektrischer Anlagen rücken Zeiterfassung und IT-Sicherheit in den Fokus.
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Elektrogeräte: Jährliche Prüfpflicht
Gewerblich genutzte Elektrogeräte müssen mindestens einmal jährlich geprüft werden. Die sogenannte DGUV V3 Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber.
Die Kosten pro Gerät liegen zwischen 50 und 200 Euro. Wer die Prüfung versäumt, riskiert empfindliche Geldstrafen und Haftungsrisiken im Schadensfall.
Arbeitszeiterfassung wird Pflicht
Die tägliche Arbeitszeit muss systematisch dokumentiert werden. Das haben der Europäische Gerichtshof (2019) und das Bundesarbeitsgericht (September 2022) klargestellt.
Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales plant für 2026 die elektronische Zeiterfassung als Regelfall. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit bleibt bei 48 Stunden pro Woche.
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Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. Zudem kehrt sich bei mangelhafter Dokumentation die Beweislast um – zulasten des Arbeitgebers. Besonders das Gastgewerbe steht im Fokus: Der Zoll intensiviert dort seine Schwerpunktermittlungen.
IT-Sicherheit: Haftung für die Geschäftsführung
Seit dem 6. Dezember 2025 ist das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz in Kraft. Es betrifft rund 29.500 Einrichtungen in Deutschland – Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz über 10 Millionen Euro.
Die Regelung sieht keine Übergangsfristen vor. Die Geschäftsleitung haftet persönlich für die Umsetzung von IT-Sicherheitskonzepten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Auch kleinere Unternehmen sind betroffen: Über Lieferketten ihrer Auftraggeber werden sie oft zur Einhaltung der Standards verpflichtet.
Krankheit und Entlohnung: Strengere Regeln
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist ohne ordnungsgemäßes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) unwirksam. Das bestätigte das Bundesarbeitsgericht Ende 2022. Arbeitgeber ohne dokumentiertes BEM tragen vor Gericht eine erhöhte Darlegungslast.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt zusätzliche Pflichten. Ihre Umsetzungsfrist endete Anfang Juni 2026. Für öffentliche Arbeitgeber gilt sie bereits, private Unternehmen müssen ab Anfang 2027 mit der vollständigen Anwendung rechnen.
Kernpunkte: Das Verbot, Bewerber nach ihrem vorherigen Gehalt zu fragen, und die Pflicht, vor dem ersten Vorstellungsgespräch eine Gehaltsspanne anzugeben.
Sicherheit im Betrieb: Vorfälle und Technik
Ein Arbeitsunfall Mitte Juni im Zillertal zeigt die Risiken: Eine Arbeiterin wurde während Revisionsarbeiten an einem Lift verletzt. Die Ermittlungen zur Ursache laufen noch.
Parallel dazu testet der TÜV in Berlin neue Prüfmethoden für autonome Fahrzeuge der Stufe 4 im Realbetrieb. Ziel sind standardisierte europäische Regelungen für Betriebsgenehmigungen. Die technische Aufsicht bleibt zentrale Voraussetzung für den regulären Betrieb.
