Insolvenzwelle trifft Mittelstand: 320 Jobs bei Maschinenbauer gefährdet
11.06.2026 - 20:41:31 | boerse-global.de
Die MERIDIANA Capital Markets SE aus Hamburg soll alle Aktien übernehmen. Das geht aus einem Antrag hervor, den das Unternehmen am heutigen Donnerstag beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingereicht hat.
Für die Aktionäre wird die Sache bitter: Die verfügbaren Mittel reichen nicht, um alle Gläubigerforderungen zu bedienen. Nach der Insolvenzordnung fließt ihnen daher kein Geld zu. Die Gläubiger müssen dem Plan noch zustimmen – der Termin dafür steht noch aus.
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Betriebsschließung in Naila
Ganz anders läuft es bei der Gebelein Laser- und Biegetechnik GmbH. Der 2004 gegründete Betrieb mit rund 40 Mitarbeitern stellt zum 30. Juni den Betrieb ein. Eine Investorensuche scheiterte, die Angebote lagen deutlich unter dem Liquidationswert. Die Produktion lief bereits Ende Mai aus.
Das Inventar kommt nun unter den Hammer: Bis zum 17. Juni läuft eine Online-Versteigerung. Immerhin: Für die Auszubildenden fanden sich neue Arbeitgeber.
Maschinenbauer in der Krise
Die angespannte Lage in der Automobilindustrie trifft auch langjährige Zulieferer. Die Paul Köster GmbH aus Medebach hat Insolvenz angemeldet. 320 Arbeitsplätze sind betroffen. Das fast 120 Jahre alte Unternehmen führt den Schritt auf einen plötzlichen Auftragsrückgang, steigenden Preisdruck und höhere Kosten zurück.
Der Geschäftsbetrieb läuft vorerst weiter. Die Löhne der Beschäftigten sind für drei Monate über das Insolvenzgeld abgesichert. Das Amtsgericht Arnsberg bestellte Rechtsanwalt Marco Kuhlmann zum Sachwalter.
Urteil stärkt Arbeitnehmerrechte
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat die Rechte von Beschäftigten in der Insolvenz gestärkt (Az. 2 SLa 67/25). Demnach bleiben Vergütungsansprüche aus Annahme verzug auch nach der Insolvenzeröffnung bestehen. Sie sind als Masseverbindlichkeiten zu erfüllen. Eine Freistellung entbindet den Arbeitgeber nicht von der Lohnzahlungspflicht – es sei denn, er hat die Masseunzulänglichkeit ordnungsgemäß angezeigt.
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Haftungsrisiko für Ex-Geschäftsführer
Der Bundesgerichtshof hat die rechtliche Verantwortung in der Krise präzisiert (Urteil vom 23. Juli 2024, Az. II ZR 206/22). Demnach haften ehemalige GmbH-Geschäftsführer auch dann für Schäden von Neugläubigern wegen Insolvenzverschleppung, wenn die Verträge erst nach ihrem Ausscheiden geschlossen wurden – die gefährliche Lage aber fortbestand. Diese Haftung kann im Todesfall sogar auf die Erben übergehen.
Streit um TSV 1860 München
Die finanzielle Lage beim TSV 1860 München sorgt für juristische Auseinandersetzungen. Der Anwalt von Investor Hasan Ismaik, Peter Gauweiler, warf den Vereinsverantwortlichen am heutigen Donnerstag vor, eine Insolvenz und den damit verbundenen Abstieg vorsätzlich in Kauf zu nehmen. Der Klub hätte bis zum 3. Juni 2,7 Millionen Euro für die Drittliga-Lizenz nachweisen müssen.
Gauweiler kündigte eine Beschwerde gegen den sportlichen Abstieg an. Die Investorenseite prüft derzeit weitere Optionen.
Flughafen Hahn: Keine Rückzahlung
Das Bundesverwaltungsgericht entschied am gestrigen Mittwoch (Az. 8 C 4.25), dass das Land Rheinland-Pfalz frühere Beihilfen in Höhe von 10,3 Millionen Euro für den Flughafen Frankfurt-Hahn nicht zurückfordern darf. Die Gewährungen aus den Jahren 2017 und 2018 seien zum Zeitpunkt der Bewilligung rechtmäßig gewesen – ungeachtet der späteren Insolvenz des Flughafens im Jahr 2021.
