Insolvenzwelle, Arbeitsplätze

Insolvenzwelle Mai: 11.000 Arbeitsplätze durch Pleiten gefährdet

11.06.2026 - 00:30:25 | boerse-global.de

Die Insolvenzzahlen sinken im Mai, doch pro Arbeitstag erreichen sie einen Rekordwert. Besonders die Verkehrsbranche leidet unter hohen Kosten.

Unternehmenspleiten Mai 2026: Rekord trotz scheinbarem Rückgang
Insolvenzwelle - Ein unsicher gestapelter Haufen deutscher Euro-Münzen, im Hintergrund verschwommene Finanzdokumente mit einem roten 'insolvent'-Stempel. 11.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Kalendereffekte und Branchenrekorde zeichnen ein düsteres Bild.

Weniger Arbeitstage verzerren die Statistik

Im Mai 2026 meldeten 1.518 Unternehmen Insolvenz an. Das sind 15 Prozent weniger als im April. Doch der Rückgang ist trügerisch: Vergleicht man die Insolvenzen pro Arbeitstag, erreicht der Wert den zweithöchsten Stand seit Beginn der Datenerfassung. Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) warnt vor voreiliger Entwarnung.

Gegenüber dem Vorjahresmonat liegt die Zahl der Pleiten um drei Prozent höher. Vor allem die Zahl der betroffenen Arbeitsplätze bleibt kritisch: Rund 11.000 Beschäftigte verloren im Mai ihren Job durch Insolvenzen der größten zehn Prozent der betroffenen Firmen. Das ist zwar eine leichte Entspannung zum April, aber immer noch massiv über dem Vorkrisenniveau.

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Verkehrsbranche auf Rekordkurs

Besonders hart trifft es den Sektor Verkehr und Lagerei. Hier verzeichneten die Statistiker im Mai ein neues Rekordhoch bei den Insolvenzmeldungen. Hauptgrund: Die explodierenden Kraftstoffpreise durch den anhaltenden Iran-Krieg. Eine zusätzliche Belastung droht ab Juni – dann läuft der staatliche Tankrabatt aus. Die Koalition aus Union und SPD plant keine Verlängerung.

Doch die Treibstoffkosten sind nur ein Teil des Problems. Hohe Personalkosten, steigende Zinslasten und die Rückzahlungsverpflichtungen aus Corona-Hilfen drücken auf die Liquidität vieler Betriebe. Die Frühindikatoren des IWH deuten für Juni auf ein weiterhin hohes Insolvenzniveau hin. Eine grundlegende Trendwende? Nicht in Sicht.

BGH verschärft Haftung für Geschäftsführer

Parallel zur wirtschaftlichen Entwicklung wird die rechtliche Lage für Unternehmenschefs ungemütlicher. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Außenhaftung von GmbH-Geschäftsführern bei Insolvenzverschleppung präzisiert. Die Karlsruher Richter machten klar: Wer zu spät Insolvenz anmeldet, haftet auch für Schäden, die Neugläubigern entstehen – selbst wenn diese erst nach dem Ausscheiden des Geschäftsführers Verträge mit der maroden Firma schließen.

Voraussetzung: Die durch die Verschleppung geschaffene Gefahrenlage muss fortbestehen. Ein neuer Geschäftsführer allein unterbricht diesen Zurechnungszusammenhang nicht. Das Urteil erhöht den Druck auf Führungskräfte enorm. Wer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ignoriert, geht ein massives persönliches Risiko ein.

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Politik sucht nach Lösungen – vorerst ohne Beschlüsse

Angesichts der angespannten Lage trafen sich am 10. Juni die Spitzen der schwarz-roten Koalition mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Drei Stunden diskutierten BDI, DIHK, DGB und die Koalitionsspitzen über Bürokratieabbau, Steuerrecht und Arbeitsmarktreformen. Konkrete Beschlüsse? Fehlanzeige. Ein umfassendes Reformpaket soll nun im Koalitionsausschuss Anfang Juli beraten werden.

Während die Politik über die Zukunft verhandelt, beschäftigen die Altlasten der Pandemie die Gerichte. Das Landgericht Bonn verhandelt im Juli über eine Schadensersatzklage in Millionenhöhe im Zusammenhang mit Corona-Schutzmasken. Das Bundessozialgericht entscheidet am 18. Juni über Rückforderungen aus dem Pflege-Rettungsschirm bei verspäteten Anträgen. In Österreich bestätigte der Oberste Gerichtshof bereits, dass Beihilfenlimits pro Konzern gelten – auch dort drohen Millionenrückforderungen.

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