Insolvenzfonds, Arbeiterkammer

Insolvenzfonds: Arbeiterkammer fordert Beitrag auf 0,2 Prozent

Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 23:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die AK Wien verlangt ab 2027 einen IESG-Zuschlag von 0,2 Prozent, um das erwartete Fondsminus von 160 Millionen Euro zu begrenzen.

AK Wien fordert höheren IESG-Beitrag gegen drohendes Fondsdefizit
Ein modernes Bürogebäude mit schlichter Architektur an einem bewölkten Tag. Illustration mit AI erstellt.

Die langfristige Absicherung von Arbeitnehmeransprüchen im Fall von Unternehmenspleiten steht im Mittelpunkt einer finanzpolitischen Debatte. Vor dem Hintergrund drohender Defizite fordert die Arbeiterkammer (AK) Wien eine Anhebung des Zuschlags nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) von derzeit 0,1 auf 0,2 Prozent der Lohnsumme.

Ziel des Vorstoßes ist es, eine erwartete Finanzierungslücke des Insolvenzentgeltfonds (IEF) im Umfang von 160 Millionen Euro im Jahr 2027 abzuwenden.

Drohendes Defizit und historische Reserveentwicklung

Nach aktuellen Prognosen droht dem Insolvenzentgeltfonds im Jahr 2027 ein Minus von rund 160 Millionen Euro. Ab diesem Zeitpunkt könnte der Fonds ohne Gegenmaßnahmen seine gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erfüllen. Bereits für das Jahr 2026 fehlen dem Fonds nach Angaben des Sozialministeriums rund 160 Millionen Euro.

Die Ursachen für den Mittelengpass liegen nach Ansicht von Arbeitnehmervertretern auch in früheren Entlastungsschritten für Unternehmen. Vor rund fünf Jahren, im Jahr 2021, belief sich die Fondsreserve noch auf etwa 1 Milliarde Euro.

Während der Corona-Pandemie wurde der Beitragssatz jedoch von 0,35 auf 0,1 Prozent abgesenkt, zuletzt im Jahr 2022 von 0,2 auf 0,1 Prozent. Durch diese Reduktionen fehlen dem Fonds nach Berechnungen der AK Wien inzwischen rund 700 Millionen Euro.

Anzeige

Wer sich mit Fragen zur Absicherung von Arbeitnehmeransprüchen und den gesetzlichen Rahmenbedingungen befasst, sollte auch die korrekte Gestaltung der zugrunde liegenden Verträge im Blick behalten. Dieser kostenlose Ratgeber hilft Ihnen, rechtssichere Arbeitsverträge zu erstellen und teure Bußgeld-Fallen proaktiv zu vermeiden. 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen entdecken

Die AK Wien drängt darauf, den Arbeitgeberbeitrag spätestens mit 1. Jänner 2027 wieder auf 0,2 Prozent anzuheben. Im Jahr 2024 verdeutlichte der Fonds seine Rolle als Auffangnetz: Laut AK wurden in diesem Jahr rund 270 Millionen Euro an mehr als 33.000 Betroffene ausgezahlt.

Diskussionen über Kürzungen und Kompromissmodelle

Einer Deckung des Defizits über Leistungskürzungen oder durch Rücklagen der Arbeiterkammer sowie der Wirtschaftskammer (WKO) erteilt die AK Wien eine Absage. Einschränkungen, beispielsweise bei Überstunden, werden abgelehnt.

Daten aus den Beratungsfällen der AK Wien für das Jahr 2026 zeigen, dass lediglich 12 Prozent der Fälle mehr als 4 Monatsentgelte betrafen; eine Reduzierung des Sicherungszeitraums von derzeit 6 auf 4 Monate würde genau diese 12 Prozent der Betroffenen treffen. Zudem lagen nur 1,3 Prozent der Beratungsfälle über der einfachen Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Euro.

Anzeige

Neben der Entgeltsicherung im Insolvenzfall sind auch im laufenden Betrieb rechtssichere Vereinbarungen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen entscheidend für die finanzielle Planungssicherheit. Erfahren Sie in diesem Gratis-E-Book, wie Sie Aufhebungsverträge ohne teure Gerichtsverfahren aufsetzen und welche Fallstricke Sie kennen müssen. Kostenlosen Musterformulierungs-Report jetzt herunterladen

Aus Kreisen von Insidern verlautet hingegen, dass ein Kompromissmodell diskutiert wird. Dieses sieht neben der Beitragserhöhung auf 0,2 Prozent auch Leistungskürzungen vor. Konkret stehen eine Verkürzung der Anspruchsdauer von 6 auf 4 Monate sowie eine Begrenzung der doppelten Höchstbemessungsgrundlage von bisher bis zu 13.860 Euro brutto monatlich im Raum.

Aufseiten der Gläubigerschützer sprach sich Gerhard Weinhofer von Creditreform für Leistungsverringerungen aus und schlug etwa eine Senkung der Höchstbemessungsgrundlage auf beispielsweise 9.000 Euro vor.

Rechnungsprüfungen und Vorwürfe zur Inanspruchnahme

Neben den allgemeinen Beitragssätzen geraten auch einzelne Insolvenzfälle in den Fokus der Auseinandersetzung. So wird dem Gastronomen Martin Ho von der AK vorgehalten, in den Jahren 2024 und 2025 rund 1,5 Millionen Euro an Lohnkosten für alte Lohnschulden über den IEF abgewickelt zu haben.

Seit 2024 belaufen sich die entsprechenden Zahlungen laut AK auf rund 1,5 Millionen Euro; hierbei handelt es sich um einen Vorwurf der AK, eine gerichtliche Feststellung liegt dazu nicht vor. Die Diskussion um die künftige Ausgestaltung des IESG-Zuschlags dürfte die Sozialpartner bis zu den anstehenden Budgetverhandlungen weiter beschäftigen.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 70107374 |