Informationsfreiheit: Ministerium will Journalisten und Abgeordnete ausschließen
Veröffentlicht am: 26.07.2026 um 21:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundesinnenministerium will den Zugang zu Behördenakten massiv erschweren. Ein internes Papier aus Februar 2026 sieht weitreichende Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vor. Betroffen sind vor allem Journalisten, Abgeordnete und die breite Öffentlichkeit.
Die Bundesregierung begründet das Vorhaben mit Sicherheitsanforderungen und einer veränderten hybriden Bedrohungslage. Kritiker sehen darin einen Angriff auf die demokratische Kontrolle.
Presse und Opposition verlieren Transparenzrechte
Kern der Reform: Journalisten und Bundestagsabgeordnete sollen das IFG nicht mehr parallel zu ihren bestehenden Auskunftsansprüchen nutzen können. Bislang ermöglichte das Gesetz ihnen eine direkte Akteneinsicht. Das soll künftig entfallen.
Auch laufende Gesetzgebungsverfahren will das Ministerium komplett aus dem Geltungsbereich des IFG nehmen. Bisher konnten Bürger und Medien die Entstehung von Gesetzen verfolgen – bevor diese verabschiedet wurden.
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Identifikationspflicht und Aus für Transparenzplattformen
Die Pläne sehen eine strikte Identifikationspflicht für Antragsteller vor. Bisher liefen viele Anfragen über Plattformen wie FragDenStaat, die als Vermittler fungierten. Das Ministerium will diese Praxis unterbinden und spricht von „Strohmann-Konstruktionen“. Über das Portal wurden rund 170.000 Anfragen abgewickelt.
Parallel dazu ist die Abschaffung des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit geplant. Der entsprechende Paragraf im Gesetz soll gestrichen werden. Zudem entfällt die bisherige Kostendeckelung von 500 Euro für IFG-Anfragen. Das könnte die finanziellen Hürden für Antragsteller drastisch erhöhen.
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Kritik von Experten und Koalitionspolitikern
Die Pläne stoßen auf deutlichen Widerstand. Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler lehnt die Einschränkungen ab. Auch Wissenschaftler warnen vor den Folgen für die Demokratie. Transparenz gelte als wesentlicher Schutzfaktor gegen Korruption.
Das Informationsfreiheitsgesetz hatte in der Vergangenheit mehrfach zur Aufdeckung politischer Skandale beigetragen. Zu den bekanntesten Beispielen zählen die Maskenaffäre während der Corona-Pandemie, Lobbybriefe im Fall Philipp Amthor und Berichte über PFAS-Chemikalien.
Das Ministerium verweist auf die Notwendigkeit von Geheimhaltung in sicherheitsrelevanten Bereichen. Ein Sprecher bestätigte die Existenz des internen Arbeitspapiers bisher nicht ausdrücklich. Kritiker sehen in dem Vorhaben eine schleichende Aushöhlung von Kontrollrechten – unverzichtbar für die öffentliche Kontrolle staatlichen Handelns.
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