Infektionsschutz, Web-Seminar

Infektionsschutz: Web-Seminar am 13. Oktober für Gastro-Fachkräfte

30.05.2026 - 18:39:13 | boerse-global.de

Lebensmittelkontrolleure schließen Betriebe wegen schwerer Mängel. Mehrere Rückrufe und Forderungen nach einheitlichen Hygienestandards belasten die Branche.

Infektionsschutz: Web-Seminar am 13. Oktober für Gastro-Fachkräfte - Foto: über boerse-global.de
Infektionsschutz: Web-Seminar am 13. Oktober für Gastro-Fachkräfte - Foto: über boerse-global.de

Die Anforderungen an Infektionsschutz und Hygieneschulungen bleiben für die deutsche Lebensmittelbranche und Gastronomie eine zentrale Herausforderung. Behörden und Verbände fordern einheitlichere Sicherheitsstandards – doch viele Betriebe geraten zunehmend unter Druck.

Pflicht zur regelmäßigen Unterweisung

Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen alle Personen, die mit sensiblen Lebensmitteln arbeiten, bestimmte Gesundheitsbelehrungen absolvieren. Die Erstbelehrung erfolgt beim zuständigen Gesundheitsamt. Danach sind die Betriebe selbst verpflichtet, alle zwei Jahre Folgebelehrungen durchzuführen – damit die Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand der Hygienepraxis bleiben.

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Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet dazu am 13. Oktober 2026 ein spezielles Web-Seminar an. Anmeldeschluss ist der 9. Oktober. Die Schulung behandelt Produktions- und Personalhygiene und gilt als offiziell anerkannte Folgebelehrung für Fachkräfte in Gastronomie und Direktvermarktung – vorausgesetzt, die Teilnehmer haben bereits ihre Erstbelehrung beim Gesundheitsamt absolviert.

Digitale Informationsportale unterstützen die Branche mit spezialisierten Leitfäden – etwa für Schulen in Nordrhein-Westfalen oder die allgemeine Gastronomie. Sie decken die rechtlichen Pflichten nach §43 IfSG ab, von Gesundheitszeugnissen bis zur Quarantäne-Entschädigung.

Schwere Verstöße und Produktrückrufe

Die Folgen mangelnder Hygiene wurden Anfang des Jahres in Bremen-Gröpelingen deutlich: Am 10. April 2026 schlossen Lebensmittelkontrolleure ein Frühstückslokal. Die Mängel waren gravierend – ein Rattenbefall, Schimmel in Kühlräumen und rostige Geräte.

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Hygienemängel wie Schimmel oder Schädlingsbefall können Betriebe teuer zu stehen kommen und im Ernstfall sogar zur sofortigen Schließung führen. Ein rechtssicheres Hygienekonzept nach § 36 IfSG hilft Ihnen, solche folgenschweren Fehler zu vermeiden und alle behördlichen Anforderungen lückenlos zu erfüllen. Gratis Muster-Hygieneplan jetzt herunterladen

Doch nicht nur vor Ort lauern Gefahren. Gleich mehrere Produktrückrufe Ende Mai 2026 zeigen, wie schnell Verarbeitungsfehler und Fremdkörper in Lebensmitteln zu ernsten Risiken führen:

  • Sterilisationsprobleme: Die Firma nur puur bio GmbH rief Bio-Weiße Bohnen in Tomatensoße (350g) zurück. Grund: unzureichende Sterilisation, die schädliches Keimwachstum begünstigen kann.
  • Fremdkörper: Freiberger Lebensmittel GmbH warnte vor bestimmten Ziegenkäse-Pizzen (315g) bei Rewe – schwarze Kunststoffteile wurden im Produkt entdeckt.
  • Defekte Mühlen: Der Discounter Norma rief Ende Mai mehrere Gewürzmühlen zurück. Kunden berichteten, dass Plastikteile des Mahlwerks abbrechen und ins Essen gelangen könnten.

Forderung nach einheitlichen Standards

Parallel zu den konkreten Vorfällen wird die Debatte um Infektionsprävention intensiver. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) forderte am 26. Mai 2026 eine Vereinheitlichung der Hygienestandards. Zwar bezog sich die Stellungnahme vor allem auf den Wandel hin zu ambulanten medizinischen Eingriffen – doch das Prinzip ist klar: Das Infektionsrisiko sollte den Standard bestimmen, nicht der Ort der Durchführung.

Auch die Lebensmittelbranche verlangt mehr Transparenz und Einheitlichkeit. Bei einem Branchenforum am 28. Mai 2026 in Linz diskutierten Teilnehmer über eine einheitliche Herkunftskennzeichnung und Datenstandards wie „NATIV-1". Ziel: mehr Verbrauchertransparenz und sicherere Lieferketten.

Das Gesundheitsamt im Landkreis Harburg unterstrich die Botschaft am 29. Mai 2026 mit einem Appell an Reisende und Lebensmittelverarbeiter: Grundlegende Hygieneregeln befolgen – schälen, kochen oder auf Risikolebensmittel verzichten. Denn Magen-Darm-Infektionen bleiben eine der häufigsten Erkrankungen in mobilen und publikumsintensiven Umgebungen.

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