ImmoScout24-Streit: SMG deaktiviert Inserate eines Vermieters aus Solothurn
Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 23:35 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Vermieter Stephan Sembinelli (53) aus dem solothurnischen Trimbach rechtfertigt öffentlich seine Entscheidung, Wohnungen ausschließlich an Schweizer Staatsbürger mit einem einwandfreien Betreibungsauszug zu vergeben.
Eine entsprechende Ausschreibung auf der Plattform ImmoScout24 hatte zuvor für öffentliche Diskussionen gesorgt. Wie blick.ch in einem Bericht vom 28. September 2026 darlegte, mündete der Vorfall inzwischen in eine juristische Auseinandersetzung zwischen dem Eigentümer und der Betreibergesellschaft Swiss Marketplace Group (SMG).
Vorgaben für eine homogene Hausgemeinschaft
Sembinelli begründet die restriktive Auswahl der Mieterschaft mit den baulichen Rahmenbedingungen seiner Liegenschaft. Da es sich um ein kleines Mehrfamilienhaus mit lediglich sechs Wohnungen handle, sei aus seiner Sicht eine homogene Hausgemeinschaft für ein reibungsloses Zusammenleben notwendig.
Aus diesem Grund verlangte er im Inserat explizit die Schweizer Staatsbürgerschaft sowie den Nachweis einer makellosen finanziellen Vorgeschichte in Form eines unbelasteten Betreibungsauszugs.
Rechtlicher Rahmen der Rassismus-Strafnorm
Die Kontroverse berührt die rechtlichen Grenzen bei Wohnungsvergaben in der Schweiz. Nach geltender Rechtslage fällt die Staatsangehörigkeit nicht unter die geschützten Merkmale der Schweizer Rassismus-Strafnorm.
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Die Norm stellt Diskriminierungen unter Strafe, die an die Rasse, die Ethnie, die Religion oder die sexuelle Orientierung anknüpfen. Differenzierungen, die sich ausschließlich auf den Besitz der Staatsbürgerschaft beziehen, sind von diesem strafrechtlichen Schutzbereich folglich nicht erfasst.
Konflikt mit der Swiss Marketplace Group
Ungeachtet der strafrechtlichen Einordnung stieß das Inserat bei der Swiss Marketplace Group auf Widerspruch. Das Unternehmen forderte den Vermieter auf, die umstrittenen Formulierungen aus der Anzeige auf ImmoScout24 zu entfernen.
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Da die Bedingungen nicht den Vorgaben des Portals entsprachen, schritt die SMG ein: Die Inserate wurden auf der Plattform deaktiviert und die dafür fälligen Rechnungen storniert. Zudem stellte das Unternehmen für künftige Fälle eine Löschung in Aussicht.
Sembinelli befindet sich infolge dieser Maßnahmen nun in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit der SMG über die Zulässigkeit seiner Kriterien und die Sanktionierung durch den Portalbetreiber.
