Immobiliensteuern, BFH

Immobiliensteuern: BFH erlaubt Zweitwohnungen steuerfrei zu verkaufen

01.07.2026 - 02:19:13 | boerse-global.de

Der Bundesfinanzhof klärt steuerliche Fragen zu Zweitwohnungen, Wohnmobilen und zinslosen Raten. Neue Urteile beeinflussen Immobilienverkäufe und Werbungskosten.

BFH-Urteile: Steuerregeln für Wohnmobile und Immobilien
Immobiliensteuern - Ein modernes Wohnmobil auf einer malerischen Straße, umgeben von Bergen, das Reisen und temporäres Wohnen symbolisiert. 01.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Sie betreffen Zweitwohnungen, Immobilienverkäufe und die steuerliche Anerkennung von Wohnmobilen als Unterkunft.

Wohnmobil als Zweitunterkunft? Meistens nicht

Wer sein Wohnmobil als Zweitwohnung am Arbeitsplatz nutzt, hat steuerlich schlechte Karten. Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied: Nutzt der Arbeitnehmer das Fahrzeug regelmäßig für Heimfahrten, liegt keine doppelte Haushaltsführung vor.

Das Wohnmobil gilt dann nicht als ortsfeste Zweitwohnung. Abziehbar sind nur die Fahrten zwischen Hauptwohnung und erster Tätigkeitsstätte. Unterkunftskosten oder Verpflegungsmehraufwand fallen komplett weg.

Steuerfrei verkaufen: Zweitwohnung gleichgestellt

Eine gute Nachricht für Eigentümer von Zweitimmobilien: Der BFH (Az. IX R 37/16) hat klargestellt, dass der Gewinn aus dem Verkauf einer Zweitwohnung steuerfrei sein kann. Voraussetzung: Das Objekt wurde im Verkaufsjahr und in den zwei Vorjahren ausschließlich selbst genutzt.

Entscheidend ist nicht der Status als Hauptwohnsitz, sondern die tatsächliche Eigennutzung ohne Vermietung. Damit sind Erst- und Zweitwohnsitz bei der Veräußerung innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist gleichgestellt.

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Zinslose Raten: Keine versteckten Steuern mehr

Der achte BFH-Senat hat seine Rechtsprechung zu zinslosen Kaufpreisraten geändert. Ist vertraglich klar geregelt, dass jede Rate komplett auf den Kaufpreis geht, entstehen keine steuerpflichtigen Kapitalerträge.

Bisher wurden solche Zahlungen oft rechnerisch in Tilgung und Zins aufgeteilt – mit entsprechender Steuerlast. Die neue Regelung macht private Kaufverträge einfacher und steuerschonender.

Nachträgliche Verluste? Meist zu spät

Das Finanzgericht Düsseldorf machte klare Grenzen auf: Wer Verluste aus Vermietung nachträglich geltend machen will, scheitert oft an der Bestandskraft der Bescheide. Im konkreten Fall waren die Jahre 2015 bis 2017 bereits verjährt.

Für die Zeit ab 2018 scheiterte die Änderung, weil die Kläger ihre Einkünfte grob fahrlässig nicht erklärt hatten. Selbst die zivilrechtliche Nichtigkeit eines Kaufvertrags hilft nicht – solange keine wirtschaftliche Rückabwicklung stattfand.

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Rundfunkbeitrag: Getrennte Hauptwohnsitze, doppelte Zahlung

Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied Ende Juni: Eheleute mit getrennten Hauptwohnsitzen müssen jeweils einen eigenen Rundfunkbeitrag zahlen. Die Befreiung für Nebenwohnungen greift nicht, da beide Wohnungen rechtlich gleichgestellt sind.

Dienstwagen: Privat-Pkw nur im Notfall

Wer einen Dienstwagen hat, muss ihn auch für Dienstreisen nutzen. Die Abrechnung von Fahrten mit dem Privatwagen ist nur in Ausnahmefällen erlaubt – etwa bei einer Panne. Voraussetzung: lückenlose Dokumentation.

Pflegeheim: Haushaltsersparnis doppelt angerechnet

Bei Ehepaaren im Pflegeheim wird die Haushaltsersparnis laut BFH für beide Partner einzeln berechnet. Da beide von der Auflösung des gemeinsamen Haushalts profitieren, wird der Kürzungsbetrag bei den außergewöhnlichen Belastungen doppelt angesetzt.

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