Immobilienkauf: Österreichs Gebührenbefreiung endet zum 1. Juli
02.07.2026 - 17:11:01 | boerse-global.de
In Österreich ist eine zentrale Gebührenbefreiung ausgelaufen, während hierzulande steigende Preise und hohe Eigenkapitalanforderungen den Traum vom Eigenheim erschweren.
Österreich: Gebührenbefreiung ist Geschichte
Seit dem 1. Juli 2026 gilt: Wer in Österreich eine Immobilie kauft, muss wieder die volle Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr zahlen. Die befristete Befreiung für Käufe bis 500.000 Euro, die seit April 2024 galt, ist zum 30. Juni ausgelaufen.
Die Notariatskammer warnt zudem: Käufer, die die Befreiung in den vergangenen zwei Jahren genutzt haben, müssen die Immobilie fünf Jahre lang als Hauptwohnsitz nutzen. Wer vorzeitig auszieht, zahlt die Gebühren nachträglich. Experten raten, alle Meldebestätigungen und Belege sorgfältig aufzubewahren.
Deutschland: Preise steigen, Eigenkapital wird knapper
Auch in Deutschland bleibt der Immobilienkauf eine teure Angelegenheit. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) erwartet für 2026 einen Preisanstieg von rund drei Prozent. Grund ist die mangelnde Bautätigkeit: Nur 58 Prozent des Neubaubedarfs werden aktuell gedeckt. Besonders in Süddeutschland, Hamburg, Frankfurt und im Berliner Umland steigen die Preise.
Die Schere zwischen Einkommen und Immobilienpreisen wird immer größer. Von 2018 bis 2025 sind die Preise für selbstgenutztes Wohneigentum um sieben Prozent stärker gestiegen als die verfügbaren Einkommen. Laut Interhyp bringen Käufer 2026 im Schnitt 147.000 Euro Eigenkapital mit – ein Anstieg zum Vorjahr. Rund 34 Prozent der Kaufinteressenten sind auf Erbschaften oder Schenkungen angewiesen.
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BVR-Präsidentin Marija Kolak fordert daher eine Senkung der Grunderwerbsteuer. Sie schlägt Freibeträge für Selbstnutzer oder eine Freistellung für junge Familien vor.
Neue Steuerregeln: Das ändert sich 2026
Auf regulatorischer Ebene gibt es mehrere wichtige Neuerungen:
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Jahressteuergesetz 2026: Die Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken soll künftig gesetzlich nach dem Verhältnis der Verkehrswerte erfolgen. Abweichende Vereinbarungen sind weiterhin möglich, aber die Neuregelung schafft einen festen Rahmen für die steuerliche Abschreibung.
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BFH-Urteil zu Kaufpreisraten: Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert. Sind Raten vertraglich eindeutig als Kaufpreis definiert, lösen sie keine steuerpflichtigen Kapitalerträge mehr aus.
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Umwidmungszuschlag in Österreich: Wer Grundstücke verkauft, die nach dem 1. Januar 2025 in Bauland umgewidmet wurden, zahlt einen Zuschlag von 30 Prozent. Die Regelung gilt für Verkäufe ab Juli 2025 und betrifft das gesamte Jahr 2026.
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Steuerliche Absetzbarkeit: Selbstnutzer können weiterhin Handwerkerleistungen mit bis zu 1.200 Euro pro Jahr absetzen. Vermieter profitieren von der linearen AfA in Höhe von drei Prozent, bei Neubauten sind unter bestimmten Bedingungen sogar fünf Prozent möglich.
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Markt reagiert: Private Förderung als Alternative
Einige Marktakteure springen in die Bresche. Die 3SI Immogroup übernimmt bei ausgewählten Objekten bis zu einem Preis von 1,5 Millionen Euro die Grundbuch- und Pfandrechteintragungsgebühren. Die Aktion läuft bis Ende August 2026 und kann Ersparnisse von bis zu 25.000 Euro bringen.
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