Immobilienkauf, BFH

Immobilienkauf: BFH kippt Steuer auf zinslose Kaufpreisraten

12.06.2026 - 16:40:22 | boerse-global.de

Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht eine aktualisierte Excel-Arbeitshilfe zur steuerlichen Aufteilung von Immobilienkaufpreisen auf Gebäude und Grundstück.

Immobilienkauf: Neue Excel-Hilfe zur steuerlichen Kaufpreisaufteilung
Immobilienkauf - Ein Taschenrechner, ein Stift und eine offene Excel-Tabelle auf einem Schreibtisch mit unscharfen Finanzdokumenten im Hintergrund. 12.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Nur der Gebäudeanteil lässt sich steuerlich abschreiben. Das Bundesfinanzministerium hat dazu am Freitag eine aktualisierte Excel-Arbeitshilfe veröffentlicht.

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Das Tool mit Stand März 2026 berücksichtigt die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung. Es dient Steuerpflichtigen und Finanzämtern als Berechnungsgrundlage für die steuerrechtlich relevante Verteilung des Gesamtkaufpreises.

Das Ministerium betont: Die Excel-Hilfe ist ein vereinfachtes Modell. Wer im Einzelfall abweichende Werte geltend machen will, braucht weiterhin ein Sachverständigengutachten.

BFH kippt Steuer auf zinslose Kaufpreisraten

Parallel zur Veröffentlichung der Arbeitshilfe sorgt ein neues BFH-Urteil für Aufsehen. Die Richter entschieden am 24. März 2026 (Az. VIII R 30/24), dass zinslose Kaufpreisraten beim privaten Immobilienverkauf keine steuerpflichtigen Kapitalerträge mehr auslösen.

Voraussetzung: Im Vertrag muss explizit stehen, dass die Raten vollständig auf den Kaufpreis entfallen. Bislang unterstellten die Finanzämter oft einen fiktiven Zinsanteil nach dem Bewertungsgesetz. Der BFH stellt nun klar: Weder Einkommensteuer auf fiktive Zinsen noch Schenkungsteuer fallen an.

Lockerung bei der Restnutzungsdauer

Seit Ende 2025 gelten zudem erleichterte Regeln für den Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer von Gebäuden. Ein strenges BMF-Schreiben vom Februar 2023 wurde zum 1. Dezember 2025 aufgehoben.

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Für den Nachweis ist seither kein öffentlich bestellter Sachverständiger mehr nötig. Auch eine Vor-Ort-Besichtigung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Allerdings bleiben Plausibilität und Qualifikation des Gutachters entscheidend, wie Verbände wie Haus & Grund betonen.

Bodenrichtwerte in der Kritik

Die Bedeutung präziser Aufteilungsmodelle zeigt sich am aktuellen Immobilienmarkt. Laut vdp-Immobilienpreisindex stiegen die Preise für Wohnimmobilien im ersten Quartal 2026 um 2,3 Prozent zum Vorjahr.

Gleichzeitig geraten die Bodenrichtwerte unter Druck. Nach einem BFH-Urteil zur Grundsteuerreform kritisieren Experten, dass die Richtwertzonen zu grob gefasst seien. Lokale Besonderheiten wie Hochwassergefahren würden nicht ausreichend berücksichtigt.

Die Politik reagiert: Die Zahl der Gutachterausschüsse sank von 212 (2022) auf 118 Anfang 2026. Gleichzeitig stieg die Anzahl der Bodenrichtwertzonen um 7,5 Prozent – für feinere Abstufungen.

Das Finanzierungsumfeld bleibt angespannt. Die EZB hob die Leitzinsen am Donnerstag erstmals seit 2023 wieder an. Der Einlagensatz liegt nun bei 2,25 Prozent, als Reaktion auf eine Inflationsrate von 3,2 Prozent im Mai. Zehnjährige Hypothekendarlehen kosten weiterhin rund vier Prozent Zinsen.

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