Immobilienförderung, BEG-Regeln

Immobilienförderung: BEG-Regeln seit 21. Juli deutlich verschärft

Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 21:07 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab Juli gelten gekürzte Fördersätze für Heizungstausch. Ein Gerichtsurteil erlaubt zudem neue Abschreibungen bei Kernsanierungen.

Neue BEG-Richtlinien: Das ändert sich für Immobilienbesitzer
Architekturmodell eines Wohngebäudes auf einem Schreibtisch mit Unterlagen zur steuerlichen Immobilienbewertung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung hat die Förderlandschaft für Immobilienbesitzer kräftig durchgerüttelt. Seit dem 21. Juli gelten neue BEG-Richtlinien, ein Gerichtsurteil ändert die Abschreibungsregeln für sanierte Altbauten, und Ende Juli läuft die Steuerfrist für 2025 ab. Ein Überblick.

Weniger Geld vom Staat für die Heizung

Die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bringt vor allem eine Botschaft: Die Fördersummen sinken. Die maximal anrechenbaren Kosten für Heizungstausch und Gebäudehülle wurden auf 28.000 Euro gedeckelt. Und es kommt noch dicker: Ab Februar 2027 kürzt die Regierung diesen Betrag alle sechs Monate um weitere 750 Euro.

Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent. Hinzu kommen einkommensabhängige Boni, die in drei Stufen gestaffelt sind:

  • Bis 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen: 40 Prozent Bonus
  • 30.000 bis 40.000 Euro: 30 Prozent Bonus
  • 40.000 bis 50.000 Euro: 10 Prozent Bonus

In der Spitze sind so bis zu 80 Prozent Förderung drin. Doch Fachverbände kritisieren die neuen Hürden: Die Absenkung der Fördergrenzen bei Mehrfamilienhäusern und die Mindestinvestitionsschwelle von 30.000 Euro treffen vor allem kleinere Vermieter hart.

Gerichtsurteil: Kernsanierte Häuser neu bewerten

Das Sächsische Finanzgericht hat Ende April die Regeln für die Restnutzungsdauer von Bestandsimmobilien präzisiert. Der Kern: Nach einer Kernsanierung gilt das Jahr der Fertigstellung als fiktives Baujahr für die Abschreibung. Das kann die Steuerlast deutlich senken.

Allerdings: Der Eigentümer muss den Sanierungsumfang detailliert nachweisen. Wer also alte Rechnungen nicht mehr findet, hat ein Problem. Klar stellte das Gericht zudem: Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) taugt nicht für die Grundsteuerbewertung.

Vermieter können weiterhin die reguläre AfA von zwei bis drei Prozent nutzen. Finanzierungszinsen und Renovierungskosten bleiben absetzbar. Für energetische Sanierungen gibt es einen Bonus von bis zu 40.000 Euro – verteilt über drei Jahre.

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Fristablauf: Bis 31. Juli Steuererklärung abgeben

Immobilienbesitzer sollten den Kalender im Blick haben: Am 31. Juli endet die Frist für die Steuererklärung 2025. Wer Handwerker oder Haushaltshilfen beschäftigt hat, kann kräftig sparen:

  • Handwerkerleistungen: bis zu 1.200 Euro pro Jahr (20 Prozent der Arbeitskosten)
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: bis zu 4.000 Euro pro Jahr

Auch Photovoltaik lohnt sich steuerlich: Anlagen bis 30 kWp Leistung sind von der Einkommensteuer befreit. Das macht Eigenstromlösungen noch attraktiver.

Länder legen nach: Zuschüsse statt Darlehen

Niedersachsen geht neue Wege: Seit dem 1. Juli gibt es erstmals nicht rückzahlbare Zuschüsse für den Wohnungsbau. Beim Neubau von Mietwohnungen sind bis zu 80 Prozent Förderung möglich – je zur Hälfte als Darlehen und Zuschuss. Für selbst genutztes Eigentum liegen die Höchstbeträge zwischen 140.000 und 180.000 Euro, abhängig vom Einkommen.

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Bayern plant für 2027 ein Jahresbauprogramm mit 3,6 Milliarden Euro. Davon sind 1,15 Milliarden für Mietwohnraum und Konzepte für junges Wohnen reserviert. Bewerbungen müssen bis Mitte Oktober 2026 eingereicht werden.

Projekte stocken, Infrastruktur boomed

Trotz der Fördermittel läuft nicht alles rund. Das genossenschaftliche Projekt „Wagnis-Freisam“ in Freising verschiebt sich wegen ausstehender Förderzusagen auf das Frühjahr 2027. Andernorts zeigt sich das Gegenteil: Die KfW IPEX-Bank finanziert ein Portfolio von Batterie-Großspeichern an elf deutschen Standorten mit über 500 Millionen Euro. Ziel ist die bessere Integration erneuerbarer Energien ins Stromnetz.

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