Neue Runde im Cum-Ex-Fall um Hamburger Bankier Olearius
18.03.2026 - 12:10:24 | dts-nachrichtenagentur.deDer Angeklagte soll für die Veranlagungszeiträume 2007 bis 2011 wissentlich unrichtige Körperschaftsteuererklärungen abgegeben haben, was der Warburg Bank ungerechtfertigte Steuervorteile in Höhe von über 161 Millionen Euro verschafft habe. Das Landgericht hatte das Verfahren gegen den Angeklagten wegen dessen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Ein Antrag der Staatsanwaltschaft, in ein selbständiges Einziehungsverfahren überzugehen, wurde abgelehnt. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil auf und verwies das Verfahren zur erneuten Prüfung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück.
Die neue Strafkammer muss nun prüfen, ob die Einziehung der Taterträge gegen den Angeklagten angeordnet werden kann. Das Urteil zur Einstellung des Verfahrens wegen Verhandlungsunfähigkeit bleibt jedoch rechtskräftig (Urteil vom 18. März 2026 - 1 StR 97/25).
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