IG Metall zwingt Volkswagen zum Check der Zukunftszusagen
Veröffentlicht am: 11.09.2026 um 13:50 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDie IG Metall fordert von Volkswagen ein Überprüfungsgespräch zur Einhaltung der im Tarifabschluss vom 20. Dezember 2024 vereinbarten Zukunftszusagen. Im Mittelpunkt stehen verbindliche Investitionen in neue Modelle, Zukunftsprodukte und moderne Produktionsverfahren an den deutschen Standorten.
Gewerkschaft nutzt vorgesehenes Verfahren
Die IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt teilte in Hannover mit, dass sie damit von einem im Zukunftstarifvertrag ausdrücklich vorgesehenen Verfahren Gebrauch macht. Der Bezirksleiter Thorsten Gröger betonte, der Tarifabschluss sei kein einseitiges Entgegenkommen der Beschäftigten, sondern ein Zukunftspaket, für das die Arbeitnehmer erhebliche Beiträge zur wirtschaftlichen Stabilisierung von Volkswagen geleistet hätten.
Nach Gröger haben die Beschäftigten ihre Vereinbarungen zur Sicherung von Beschäftigung und Standorten erfüllt, weshalb Volkswagen seine Seite des Pakets nicht nachträglich zur Disposition stellen dürfe. Es gehe nicht um neue Forderungen, sondern um die Einhaltung eines bestehenden Tarifvertrages.
Betriebsrat pocht auf Bestand der Zusagen
Die Gesamtbetriebsratsvorsitzende der Volkswagen AG, Daniela Cavallo, erinnerte daran, dass die Zugeständnisse der Belegschaft in der Auseinandersetzung 2024 nicht zum Nulltarif erfolgt seien. Sie seien im Vertrauen auf die Zusagen gemacht worden, und deshalb erwarte sie, dass diese Vereinbarungen Bestand haben.
Cavallo stellte klar, dass alle Werke eine Zukunft bräuchten. Die Beschäftigten hätten ihren Beitrag geleistet, nun müsse der Vorstand zeigen, dass er bereit sei, seinen Teil des Zukunftspakets zu erfüllen.
Zweifel nach Äußerungen des Vorstands
Zuletzt hätten Äußerungen des Volkswagen-Vorstands auf Betriebsversammlungen nach Angaben der IG Metall erhebliche Zweifel geweckt, ob das Unternehmen an den vereinbarten Investitions- und Produktzusagen uneingeschränkt festhalten wolle. Für die Gewerkschaft sei damit die Schwelle erreicht, das vertraglich vorgesehene Überprüfungsverfahren einzuleiten.
Gröger erklärte, die IG Metall akzeptiere keine Politik des Aufschiebens, Relativierens oder Verwischens verbindlicher Zusagen. Wer von den Beschäftigten Verzicht verlange, müsse seinerseits verlässlich liefern. Genau dafür sei das Überprüfungsgespräch vorgesehen.
Regelungen im Zukunftstarifvertrag
Das Verfahren ist in Paragraf 7 des Zukunftstarifvertrages geregelt. Bei wesentlichen Änderungen der Grundannahmen oder der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen während der Laufzeit bis zum 31. Dezember 2030 verpflichten sich die Tarifvertragsparteien zu einem Überprüfungsgespräch je Quartal, wenn eine Seite es beantragt.
Können IG Metall und Volkswagen in diesen Gesprächen kein Einvernehmen erzielen, kann jede Seite die Schlichtungsstelle gemäß Paragraf 30.1.2 des Manteltarifvertrags anrufen. Mit dem Antrag auf ein Überprüfungsgespräch werden nach Darstellung der IG Metall keine bestehenden tariflichen Vereinbarungen verändert.
Beschäftigungssicherung bleibt bestehen
Der Zukunftstarifvertrag und sämtliche Vereinbarungen des Tarifabschlusses vom Dezember 2024 gelten unverändert fort. Die Beschäftigungssicherung bleibe unangetastet, der Zukunftstarifvertrag könne frühestens zum 31. Dezember 2030 gekündigt werden.
Das Überprüfungsverfahren eröffne Volkswagen insbesondere kein Recht, tarifliche Regelungen einseitig zu verändern oder außer Kraft zu setzen. Sollte im Überprüfungsgespräch kein Einvernehmen erzielt werden, sieht der Tarifvertrag die Möglichkeit vor, die Schlichtungsstelle anzurufen, wobei auch dort ohne Zustimmung beider Tarifvertragsparteien nichts verändert werden kann.
Milliarden-Zahlung als zusätzliche Sicherung
Zu den zentralen Vereinbarungen gehört eine zugesagte Milliarden-Zahlung an die Beschäftigten, falls ab 2031 keine Anschlussregelung für die Beschäftigungssicherung zustande kommt. Auch diese Zusage bleibt von dem eingeleiteten Verfahren unberührt.
Gröger stellte klar, es sei wichtig, keine falschen Eindrücke entstehen zu lassen: Das Überprüfungsgespräch sei weder eine Kündigung des Zukunftstarifvertrages noch eine Einladung, dessen Schutzregelungen neu zu verhandeln. Die Beschäftigungssicherung bis Ende 2030 gelte ebenso wie die weiteren Vereinbarungen des Tarifabschlusses.
IG Metall fordert Vertragstreue von Volkswagen
Die IG Metall erwartet nun, dass Volkswagen im Überprüfungsgespräch konkret darlegt, wie die vereinbarten Zusagen umgesetzt werden sollen und welche Perspektiven daraus für die deutschen Standorte entstehen. Volkswagen brauche aus Sicht der Gewerkschaft keine weiteren Schlagzeilen über mögliche Abbau- und Schließungsszenarien, sondern Klarheit über seine industrielle Zukunft.
Die Beschäftigten hätten ihren Beitrag geleistet, nun müsse der Vorstand zeigen, dass er bereit sei, seinen Beitrag zu leisten und die vereinbarten Zukunftszusagen mit Leben zu füllen. Sollte sich im weiteren Verfahren bestätigen, dass Volkswagen seinen tarifvertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, will die IG Metall mit ihrer Tarifkommission die daraus notwendigen Konsequenzen ziehen und erforderliche Schritte einleiten.
Die Forderung der IG Metall nach einem Überprüfungsgespräch mit Volkswagen fällt in eine Phase tiefgreifender Umbrüche in der Autoindustrie. Besonders die deutschen Werke des Konzerns stehen seit längerem unter Druck, weil der Übergang zur Elektromobilität hohe Investitionen erfordert und etablierte Produktionsstrukturen infrage stellt. Der Zukunftstarifvertrag, den IG Metall und Volkswagen Ende 2024 geschlossen haben, sollte diesen Übergang sozial abfedern und zugleich die Standorte für neue Modelle und Technologien rüsten.
Hintergrund: Spardruck und Transformationskurs
Volkswagen arbeitet seit geraumer Zeit an Programmen zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung, um seine Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Herstellern auszubauen. In diesem Umfeld werden Personal- und Investitionsentscheidungen besonders kritisch betrachtet, weil sie direkt über die Perspektiven einzelner Werke entscheiden. Die jetzt eingeforderte Vertragsüberprüfung richtet sich genau auf diese Punkte: Investitionen in neue Produkte, moderne Produktionsverfahren und die zugesicherte Beschäftigungssicherung.
Bedeutung für Beschäftigte und Standorte
Für die Belegschaften an den deutschen Volkswagen-Standorten ist der Zukunftstarifvertrag ein zentrales Sicherheitsversprechen. Die von der IG Metall betonte Unantastbarkeit der Beschäftigungssicherung bis Ende 2030 soll deutlich machen, dass es trotz wirtschaftlicher Unsicherheiten keine kurzfristigen Abbau- oder Schließungsszenarien auf tariflicher Grundlage geben soll. Zugleich erhöht das Überprüfungsverfahren den Druck auf den Vorstand, konkrete Pläne vorzulegen, wie die zugesagten Investitionen in neue Modelle und Technologien tatsächlich umgesetzt werden.
Ausblick: Verhandlungsprozess statt Konfrontation
Die Initiative der IG Metall zielt auf Klarheit und Vertragstreue, nicht auf eine Neuverhandlung des Zukunftstarifvertrages. Das geregelte Verfahren mit quartalsweisen Gesprächen und einer möglichen Schlichtung soll gewährleisten, dass Konflikte über Investitions- und Zukunftszusagen strukturiert bearbeitet werden. Für Volkswagen steht dabei die Glaubwürdigkeit seiner Transformationsstrategie auf dem Spiel, für die Beschäftigten die verlässliche Perspektive ihrer Arbeitsplätze und Werke. Das Ergebnis der Gespräche dürfte daher weit über den aktuellen Tarifkonflikt hinausweisen.
