Honorarlehrkräfte, Sozialversicherungspflicht

Honorarlehrkräfte: Sozialversicherungspflicht ab Januar 2027

19.06.2026 - 00:30:54 | boerse-global.de

Ab 2027 droht Honorarlehrkräften die volle Sozialversicherungspflicht. Der Druck auf Bildungseinrichtungen wächst.

Sozialversicherungspflicht für Honorarlehrkräfte: Das ändert sich 2027
Honorarlehrkräfte - Ein leeres Klassenzimmer mit ordentlich angeordneten Stühlen, sanftes Licht fällt durch die Fenster. Ein offenes Lehrbuch liegt auf einem Pult. 19.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ab dem 1. Januar 2027 greift für viele Lehrkräfte auf Honorarbasis die volle Sozialversicherungspflicht. Grundlage ist das sogenannte „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Juni 2022.

Das Herrenberg-Urteil und seine Folgen

Das BSG stufte eine Musikschullehrerin auf Honorarbasis als abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig ein (Az. B 12 R 3/20 R). Ein weiteres Urteil vom 5. November 2024 bestätigte diese Rechtsprechung (Az. B 12 BA 3/23 R).

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Die Konsequenz: Honorarkräfte, die in die Betriebsorganisation eingegliedert sind, lassen sich kaum noch als Selbstständige führen. Um den Trägern Zeit für die Umstellung zu geben, verabschiedeten Bundestag und Bundesrat Anfang 2025 eine Übergangsregelung (§ 127 SGB IV). Bis zum 31. Dezember 2026 besteht keine Versicherungspflicht – vorausgesetzt, beide Seiten gehen übereinstimmend von einer Selbstständigkeit aus und die Lehrkraft stimmt zu.

Doch diese Frist läuft ab. Zum Jahreswechsel müssen die Beschäftigungsverhältnisse rechtssicher ausgestaltet sein.

Druck auf den Bildungssektor wächst

Die Umstellung trifft auf einen Sektor, der bereits massiv unter Druck steht. Mitte Juni wurde der nationale Bildungsbericht „Bildung in Deutschland 2026“ vorgestellt. Der Deutsche Musikrat äußerte deutliche Kritik. Generalsekretärin Antje Valentin bemängelte, dass der schulische Musikunterricht als Ort kultureller Teilhabe nicht ausreichend berücksichtigt werde. Neben dem Fachkräftemangel belasteten Bürokratie und eine prekäre Haushaltslage die Einrichtungen.

Auch die Kommunen schlagen Alarm. In der Sitzung des Landesausschusses für Weiterbildung in Bremen am 23. Januar 2026 wurde auf eine strukturelle Unterfinanzierung hingewiesen. Förderprogramme für 2026, die sozial benachteiligte Personen unterstützen sollen, stehen teilweise unter Haushaltsvorbehalt. Die Gremien forderten zudem verstärkte Investitionen in einen Digitalpakt für die Weiterbildung.

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Bildungsziele und Realität klaffen auseinander

Der neue Bildungsbericht des LIfBi zeigt eine deutliche Diskrepanz zwischen Bildungszielen und Arbeitsmarktrealität. Rund 34 Prozent der Jugendlichen mit mittlerem Schulabschluss streben Berufe auf Expertenniveau an – ein erhöhtes Abbruchrisiko inklusive. Bei Jugendlichen ohne Schulabschluss gelingt es 66 Prozent, in Ausbildung oder Beschäftigung zu finden, während 34 Prozent den Weg vorzeitig abbrechen.

Finanzielle Ungleichheiten bleiben ein Dauerbrenner. Daten aus dem Jahr 2024 zeigen: Mechatronikerinnen verdienten durchschnittlich 19 Euro pro Stunde, ihre männlichen Kollegen über 4 Euro mehr. Die Armutsgefährdung unter Studierenden lag 2024 bei 35 Prozent – das erhöht den Druck auf Reformen wie das BAföG. Ein Bündnis aus Verbänden und Gewerkschaften startete am 9. Juni 2026 eine Petition für höhere Bedarfssätze und automatische Anpassungsmechanismen.

Lichtblicke für Studierende und Praktikanten

Während die Sozialversicherungspflicht für Lehrkräfte verschärft wird, bestätigte die Rechtsprechung Ausnahmen in anderen Bereichen. Das Bundesarbeitsgericht urteilte bereits am 19. Januar 2022, dass für Pflichtpraktika kein Mindestlohnanspruch besteht (Az. 5 AZR 217/21). Das gilt auch für Vorpraktika, die in Studienordnungen als zwingende Aufnahmevoraussetzung vorgeschrieben sind.

Für Studierende gibt es zudem eine neue Möglichkeit: Nach einem Beschluss des Bundesrates im Juni 2026 wird die studentische Steuerberatung in sogenannten „Tax Law Clinics“ legalisiert. Die Änderung des Steuerberatungsgesetzes soll zum 1. September 2026 in Kraft treten und erlaubt Studierenden unter Anleitung erste praktische Erfahrungen in der Steuerberatung.

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