Homeoffice, Ausland

Homeoffice im Ausland: Bis 49,99% ohne Sozialversicherungs-Risiko

04.06.2026 - 06:01:59 | boerse-global.de

Der Gesetzesentwurf sieht eine Anhebung der Forschungszulage sowie höhere Nachzahlungszinsen ab 2027 vor. Auch KI in Finanzämtern wird ermöglicht.

Homeoffice im Ausland: Bis 49,99% ohne Sozialversicherungs-Risiko - Bild: über boerse-global.de
Homeoffice im Ausland: Bis 49,99% ohne Sozialversicherungs-Risiko - Bild: über boerse-global.de

Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 vorgelegt – mit weitreichenden Änderungen für Unternehmen und Privatpersonen. Der Gesetzesentwurf, der am 19. Mai veröffentlicht und am 26. Mai aktualisiert wurde, sieht unter anderem eine deutliche Anhebung der Forschungszulage vor. Künftig sollen Unternehmen bis zu 25 Millionen Euro statt bisher 15 Millionen Euro an förderfähigen Kosten geltend machen können – rückwirkend zum 1. Januar 2026.

Doch das ist nur eine von mehreren Neuerungen, die auf Steuerzahler zukommen.

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Neue Regeln für Umsatzsteuer und Grundstückskauf

Ein Kernstück des Entwurfs betrifft die umsatzsteuerliche Organschaft. Ab dem 1. Januar 2029 soll ein Antragsverfahren eingeführt werden. Neu ist: Auch Personengesellschaften können dann als Organgesellschaften innerhalb eines Konzerns fungieren. Das erweitert die Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmen erheblich.

Bei Grundstückskäufen greift das Gesetz ebenfalls ein: Eine neue gesetzliche Regelung im Einkommensteuergesetz schafft Klarheit bei der Aufteilung von Kaufpreisen für bebaute Grundstücke. Bisher sorgte diese Frage immer wieder für Streit mit den Finanzämtern.

Zinsen steigen, KI kommt

Ab 2027 müssen Steuerzahler mit höheren Nachzahlungszinsen rechnen. Der Zinssatz für Steuerschulden und Erstattungen soll auf 0,30 Prozent pro Monat angehoben werden. Das bedeutet effektiv 3,6 Prozent pro Jahr – ein deutlicher Schritt nach oben.

Gleichzeitig öffnet das Gesetz die Tür für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Steuerverwaltung. Finanzämter dürfen künftig echte, nicht anonymisierte Steuerdaten auf internen Servern nutzen, um KI-Systeme zu trainieren. Datenschützer dürfte das auf den Plan rufen.

Die Verbände haben bis zum 12. Juni Zeit, Stellung zu nehmen. Das Kabinett will den Entwurf am 1. Juli beschließen.

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Homeoffice im Ausland: Das müssen Arbeitgeber beachten

Wer aus dem Ausland arbeitet, steht vor rechtlichen Fallstricken. Die jüngsten Leitlinien des Ministeriums machen klar: Arbeitgeber tragen erhebliche Risiken.

Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz gilt ein multilateraler Rahmen: Bis zu 49,99 Prozent der Arbeitszeit dürfen Beschäftigte im EU-Ausland telearbeiten, ohne dass sich ihr Sozialversicherungsstatus ändert. Doch Vorsicht: Eine A1-Bescheinigung bleibt unverzichtbar, um die Sozialversicherungsdeckung nachzuweisen. Sie löst aber nicht automatisch Fragen des Arbeitsrechts, Datenschutzes oder der Unfallversicherung.

Für Drittstaaten wie Argentinien oder Indonesien steigen die Risiken massiv. Betriebsstätten und lokale Steuerpflichten können schnell zur Falle werden. Wer etwa aus Cafayate in Argentinien arbeitet, muss Visums- und Steuerfragen eigenständig klären.

Große Steuerreform ab 2027 geplant

Die Koalition diskutiert bereits über eine grundlegende Einkommensteuerreform zum 1. Januar 2027. Ziel: Entlastung für niedrige und mittlere Einkommen.

Im Gespräch ist eine Anhebung des Spitzensteuersatzes von aktuell 69.879 Euro auf 85.000 Euro. Gleichzeitig soll der „Reichensteuersatz" auf 47,5 Prozent für Einkommen über 210.000 Euro steigen. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro.

EU plant Bürokratie-Entlastung

Am 24. Juni 2026 will die EU-Kommission einen „Tax Omnibus" vorlegen. Das Paket soll mehrere Richtlinien zusammenfassen – unter anderem zu Mutter-Tochter-Beziehungen und Quellensteuern. Die Kommission verspricht sich davon jährliche Einsparungen von rund 7 Milliarden Euro an Bürokratiekosten. Allerdings: Die Maßnahme braucht Einstimmigkeit aller 27 Mitgliedstaaten.

Aktuelle Urteile und Neuerungen

Der Bundesfinanzhof hat mehrere wichtige Entscheidungen getroffen:

  • Dienstreisen: Wer bereits einen Firmenwagen hat, kann Fahrten mit dem Privatwagen nicht als Betriebsausgaben absetzen.
  • Steuererklärungspflicht: Wer von der Steuerklassenkombination III/V wechselt, muss zwingend eine Steuererklärung abgeben. Sonst droht eine Nachveranlagung von bis zu zehn Jahren statt der üblichen vier (Az. VI R 14/22).
  • Doppelbesteuerung: Deutschland und die Ukraine haben am 19. Mai 2026 in Paris ein neues Abkommen unterzeichnet. Es ersetzt den Vertrag von 1995, basiert auf dem OECD-Modell von 2017 und verbessert den Informationsaustausch. Inkrafttreten nach Ratifikation.

Zum 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent. Und: Seit Jahresbeginn werden Daten zum Grad der Behinderung (GdB) digital an die Finanzämter übermittelt. Das vereinfacht die Beantragung von Behinderten-Pauschbeträgen, die zwischen 384 und 7.400 Euro liegen.

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