Homeoffice-Betrug, Hause

Homeoffice-Betrug: Jeder zehnte arbeitet inoffiziell von zu Hause

08.06.2026 - 18:40:12 | boerse-global.de

Umfrage zeigt: Viele Beschäftigte umgehen Präsenzquoten durch inoffizielle Absprachen. Gerichte verschärfen Regeln zu Homeoffice und Arbeitszeiterfassung.

Homeoffice: Jeder Zehnte arbeitet mehr als erlaubt
Homeoffice-Betrug - Eine Person arbeitet im Homeoffice am Laptop, im Vordergrund unscharfe juristische Dokumente. Symbolisiert rechtliche Herausforderungen bei mobiler Arbeit. 08.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das zeigt eine Umfrage der Plattform Indeed unter 1.000 Berufstätigen. Besonders verbreitet sind inoffizielle Absprachen mit Vorgesetzten – ein Phänomen, das als „Hushed Hybrid“ bekannt ist. Rund 27 Prozent der Befragten umgehen feste Präsenzquoten durch individuelle Vereinbarungen.

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Informelle Lösungen bergen Risiken

Doch solche Absprachen sind rechtlich riskant. Sie begründen keinen dauerhaften Rechtsanspruch und können jederzeit widerrufen werden. Führungskräfte, die Verstöße gegen offizielle Betriebsvereinbarungen dulden, riskieren zudem eigene Vertragsverletzungen. Experten warnen: Was im Alltag praktisch erscheint, kann vor Gericht schnell zum Problem werden.

Gerichte präzisieren die Regeln

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf stellte klar: Auch jahrelange Remote-Tätigkeit schafft keinen generellen Homeoffice-Anspruch – wenn der Vertrag die Arbeit von zu Hause nur als Privileg definiert. Entscheidend ist der genaue Wortlaut.

Anders sieht es bei Pflichtverletzungen aus. Das Arbeitsgericht Bochum erklärte im März 2026 Kündigungen wegen mutmaßlichen Arbeitszeitbetrugs für unwirksam. Der Arbeitgeber hatte dem Betriebsrat bei der Anhörung wesentliche Informationen vorenthalten und die gesetzliche Zweiwochenfrist überschritten.

Das LAG Hamm bestätigte dagegen die fristlose Kündigung einer Reinigungskraft. Sie hatte die Zeiterfassung betätigt, um eine private Pause einzulegen. Das Gericht sah darin einen tiefgreifenden Vertrauensverlust – Kündigung auch ohne Abmahnung möglich.

Microsofts Standorterkennung sorgt für Diskussionen

Bis Ende Juni 2026 will Microsoft eine Funktion in Teams ausrollen, die den Arbeitsort automatisch über WLAN oder Peripheriegeräte erkennt. Datenschützer schlagen Alarm: Standortdaten gelten als personenbezogene Daten nach der DSGVO. In Österreich unterliegt die Einführung solcher Systeme der Mitbestimmung durch den Betriebsrat. Unternehmen sollten dringend eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen.

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Die Notwendigkeit präziser Erfassung belegt eine Untersuchung von Consumerfieldwork unter 1.000 Beschäftigten: 13 Prozent erfassen ihre Arbeitszeit regelmäßig falsch. 75 Prozent gaben an, private Erledigungen während der Arbeitszeit getätigt zu haben.

Homeoffice belastet die Psyche

Eine Langzeitstudie im Fachmagazin Science zeigt signifikante Risiken. Forscher werteten Daten von über 500.000 Personen aus dem Zeitraum 2011 bis 2024 aus. Demnach führt Homeoffice bei Alleinlebenden zu weniger Sozialkontakten und höherer psychischer Belastung. In Familienhaushalten ließ sich dieser Effekt nicht nachweisen. Die Autoren empfehlen hybride Modelle als Mittelweg.

Sonderfälle: Dienstreisen und Fußball-WM

Auch bei Dienstreisen bleibt die Rechtslage komplex. Wegezeiten zählen laut Bundesarbeitsgericht generell nicht als Arbeitszeit – Ausnahmen gibt es für Bahnfahrten während der regulären Arbeitszeit. Der Europäische Gerichtshof entschied im Oktober 2025: An- und Abreisen von einem zentralen Ort zu wechselnden Einsatzorten sind grundsätzlich Arbeitszeit.

Mit Blick auf die Fußball-WM im Sommer 2026 warnen Arbeitnehmervertreter: Heimliches Streamen von Spielen kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Wer Spiele verfolgen will, sollte frühzeitig mit Vorgesetzten sprechen oder Urlaub nehmen.

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