Hoge, Raad

Hoge Raad: Niederlande dürfen deutsche Renten nur anteilig besteuern

Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 08:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Gericht koppelt die niederländische Steuer auf deutsche Renten an die frühere Absetzbarkeit der Beiträge; Rückzahlungen sind einzelfallabhängig.

Hoge Raad begrenzt Besteuerung deutscher Renten in den Niederlanden
Ein minimalistischer Holzschreibtisch mit einem leeren, aufgeschlagenen Geschäftsbuch und einem Füllfederhalter bei natürlichem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Der niederländische Hoge Raad hat entschieden, dass die Niederlande Rentenzahlungen aus Deutschland nur in dem Umfang besteuern dürfen, in dem die eingezahlten Beiträge in Deutschland seinerzeit steuerlich absetzbar waren. Das oberste Gericht setzt damit der Praxis Grenzen, Rentenbezüge aus der deutschen Rentenversicherung im Wohnsitzland in voller Höhe steuerlich zu veranlagen, wenn die Beitragsleistung in der Erwerbsphase steuerlich nicht vollständig geltend gemacht werden konnte.

Aufteilung nach früherer steuerlicher Entlastung

Ausgangspunkt des Verfahrens war der Fall eines Mannes, der zwischen 1980 und 1997 in Deutschland beschäftigt war. Bei der Überprüfung seiner Beitragszahlungen stellte sich heraus, dass lediglich 45 Prozent der geleisteten Rentenbeiträge in Deutschland steuerlich absetzbar gewesen waren.

Der Hoge Raad urteilte daraufhin, dass entsprechend auch nur 45 Prozent seiner Renteneinkünfte in den Niederlanden der Steuerpflicht unterliegen. Die verbleibenden 55 Prozent der Rentenzahlung bleiben somit steuerfrei.

Grundsätzlich stützt sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte auf das deutsch-niederländische Steuerabkommen von 2016. Dieses weist dem Wohnsitzstaat das Recht zu, deutsche Renten bis zu einer Höhe von 15.000 Euro jährlich zu besteuern. Übersteigt die deutsche Rente die Grenze von 15.000 Euro im Jahr, liegt das Besteuerungsrecht grundsätzlich bei den deutschen Finanzbehörden.

Betroffene Rentner und Voraussetzungen für Rückerstattungen

Die steuerliche Regelung betrifft eine erhebliche Zahl von Personen in den Niederlanden. Nach Angaben des niederländischen Staatssekretärs bezogen für das Jahr 2020 rund 57.500 Personen eine deutsche Rente von bis zu 15.000 Euro.

Anzeige

Der Hoge Raad hat entschieden, dass die Niederlande deutsche Renten nur in dem Umfang besteuern dürfen, in dem die Beiträge in Deutschland steuerlich absetzbar waren. Eine Erstattung erfolgt jedoch nicht automatisch — sie hängt vom Einzelfall und der Änderbarkeit des Steuerbescheids ab. Unser kostenloser Leitfaden zeigt, wie Sie Ihren Fall prüfen und welche Schritte möglich sind. Kostenlosen Leitfaden zur Rentenbesteuerung anfordern

Der niederländische Fiskus hatte aus dieser Gruppe mit jährlichen Mehreinnahmen von etwa 16 Millionen Euro kalkuliert. Medienberichte der Plattform Tubantia bezifferten die Zahl der benachteiligten niederländischen Staatsbürger auf schätzungsweise 65.000.

Eine Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern erfolgt infolge des Urteils jedoch nicht automatisch. Wie der Hoge Raad klarstellte, hängen mögliche Erstattungen stets von den Gegebenheiten des Einzelfalls sowie von der verfahrensrechtlichen Änderbarkeit der jeweiligen Steuerbescheide ab. Bereits bestandskräftige Festsetzungen können unter Umständen nicht mehr ohne Weiteres korrigiert werden.

Grenzüberschreitender Rentenbezug im europäischen Raum

Der Fall verdeutlicht die Komplexität bei der grenzüberschreitenden Rentenzahlung. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung werden jährlich rund 1,8 Millionen Renten in über 150 Länder überwiesen. Deutschland unterhält hierzu bilaterale Sozialversicherungsabkommen mit 21 Staaten.

Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland laufen die Zahlungen unverändert weiter. Bei einem dauerhaften Wohnsitzwechsel innerhalb der Europäischen Union sowie nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz fallen in den allermeisten Fällen keine Rentenkürzungen an; Ausnahmen können sich jedoch bei spezifischen ausländischen Versicherungszeiten ergeben.

Anzeige

Viele Betroffene mit bestandskräftigem Steuerbescheid fragen sich, ob eine Korrektur überhaupt noch möglich ist. Der Hoge Raad stellt klar: Erstattungen hängen von der verfahrensrechtlichen Änderbarkeit der jeweiligen Festsetzungen ab. Unser Leitfaden erklärt, welche Fristen und Wege für Einspruch und Überprüfung bestehen. Jetzt Einspruch-Checkliste sichern

Für einen reibungslosen Ablauf verweist der Rentenversicherer auf bestehende Meldefristen: Der Renten Service ist spätestens zwei Monate vor einem geplanten Umzug zu benachrichtigen, während der Rentenantrag selbst rund drei Monate vor dem beabsichtigten Beginn gestellt werden sollte.

Zudem ist in der Regel eine jährliche Lebensbescheinigung erforderlich, sofern kein Verfahren zur automatischen Todesfallmeldung zwischen den Ländern vereinbart ist. Einzelfälle, etwa bei Personen ab 95 Jahren, können hiervon ausgenommen sein.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 70181896 |