Hofnachfolge, Solaranlagen

Hofnachfolge: Solaranlagen bei 50–66% aller Übergaben in Bayern

09.06.2026 - 05:49:41 | boerse-global.de

Photovoltaik-Anlagen prägen die Hofnachfolge in Bayern. Steuerliche Freigrenzen und Beteiligungsmodelle für weichende Erben stehen im Fokus.

Hofübergabe mit Solar: Steuerfallen und Lösungen für Landwirte
Hofnachfolge - Solarpaneele auf einem Bauernhofdach bei Sonnenuntergang, im Vordergrund schütteln sich ein älterer und ein jüngerer Landwirt die Hände. 09.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Branchendaten zufolge ist das Thema bei 50 bis 66 Prozent aller Hofübergaben in Bayern relevant. Im Fokus stehen steuerliche Freigrenzen, die langfristige Liquiditätssicherung und die strategische Aufteilung der Anlagen zwischen Altenteilern und Nachfolgern.

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Steuerbefreiung vereinfacht die Übergabe

Bei der Hofübergabe stellt sich oft die Frage: Bleibt die Solaranlage beim abgebenden Landwirt oder geht sie auf den Nachfolger über? Anlagen bis 30 Kilowattpeak (kWp) sind steuerfrei gestellt – das vereinfacht ihre Handhabung enorm.

Viele Familien entscheiden sich, kleinere Einheiten beim Altenteiler zu belassen. So sichern sie dessen private Liquidität nach der Übergabe. Bei größeren Anlagen sind individuelle Lösungen gefragt.

Ein Praxisbeispiel aus Nordrhein-Westfalen zeigt: Eine 80-kWp-Anlage wurde in die Altenteilerleistung integriert. Sie verbleibt bis zum Ende der EEG-Laufzeit 2028 beim Übergeber. Ein anderes Modell aus Bad Mergentheim sieht vor, dass der Altenteiler eine 135-kWp-Anlage für die restliche Förderdauer von ein bis drei Jahren behält. Erst danach verschenkt er sie an den Sohn.

Renditeerwartungen bestimmen Investitionsspielraum

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hat für 2026 detaillierte Berechnungen zu tragbaren Anschaffungskosten für PV-Dachanlagen vorgelegt. Bei einer Renditeerwartung von 6 Prozent liegen die tragbaren Kosten zwischen 919 Euro pro kWp an schwächeren Standorten und 1.143 Euro pro kWp an sehr guten Standorten.

Steigt die Renditeerwartung auf 10 Prozent, schrumpft der Spielraum deutlich: Dann sind nur noch 777 bis 967 Euro pro kWp wirtschaftlich. Experten weisen zudem darauf hin, dass die tragbaren Kosten für Anlagen über 10 kWp wegen sinkender EEG-Vergütung generell niedriger ausfallen.

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Neue Regeln verändern die Planung

Die Planungssicherheit für landwirtschaftliche Erzeuger wird durch anstehende Gesetzesänderungen beeinflusst. Die EEG-Novelle sieht einen einheitlichen Wert von 6,2 Cent pro Kilowattstunde vor. Ab August 2027 soll dieser Wert halbjährlich um ein Prozent sinken. Zudem entfällt der Zahlungsanspruch für eingespeisten Strom bereits heute in Zeiten negativer Strompreise.

Auch die Netzentgelte stehen vor einer Reform. Die Bundesnetzagentur plant mit dem Konzept „AgNes“ ab 2029 eine Überarbeitung. Für PV-Betreiber wird ein höherer Grundpreis von unter 100 Euro erwartet. Erzeugungsanlagen sollen mit einem Kapazitätspreis zwischen 4 und 7 Euro pro Kilowatt und Jahr belastet werden. Für bestehende Anlagen ist ein Vertrauensschutz von 20 Jahren vorgesehen.

Abfindungen: Beteiligungsmodelle als faire Lösung

Besonders komplex wird die Hofnachfolge bei der Abfindung weichender Erben. Die Höfeordnung begünstigt eine geschlossene Übergabe, doch die gesetzliche Abfindung gilt oft als zu niedrig. Erfolgt die Bewertung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), drohen Abfindungszahlungen auf Basis des Verkehrswerts – für den Übernehmer oft nicht finanzierbar.

In der Beratungspraxis setzen sich daher zunehmend Beteiligungsmodelle durch. Flächen für Erneuerbare Energien – etwa für Windkraft oder PV-Freiflächen – können gezielt genutzt werden. Über Erlösbeteiligungen oder die Einbringung in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entsteht so ein Ausgleich zwischen den Geschwistern, ohne die Liquidität des Kernbetriebs zu gefährden.

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