Hitzeschutz, Kliniken

Hitzeschutz in Kliniken: Pflegerats-Chefin fordert verbindliche Standards

Veröffentlicht am: 11.08.2026 um 13:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Pflegerat, Grüne, Städtetag und VdK verlangen verbindliche Hitzeschutzmaßnahmen im Gesundheitswesen sowie eine Grundgesetzänderung zur Finanzierung.

Hitzeschutz: Pflegerat und Verbände fordern verbindliche Regeln und Grundgesetzänderung
Ein heller, moderner Flur in einer Pflegeeinrichtung mit Wasserspender und Thermometer an der Wand bei warmem Sonnenlicht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), Christine Vogler, hat am 10. August 2026 die Einführung verbindlicher Hitzeschutzstrukturen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern verlangt. Der Hitzeschutz dürfe nicht länger als eine freiwillige Zusatzaufgabe betrachtet werden, sondern müsse als elementarer Bestandteil des Gesundheits- und Bevölkerungsschutzes verankert werden. Angesichts steigender Temperaturen seien bauliche Anpassungen sowie die Etablierung verbindlicher Protokolle und Trinkpläne unumgänglich.

Forderungen nach nationalen Standards und Investitionen

Flankiert wird der Vorstoß des Pflegerats durch politische Forderungen aus den Reihen der Grünen. Der Bundestagsabgeordnete Janosch Dahmen forderte am 10. August 2026 einen nationalen Hitzeschutzplan. Dieser solle ein einheitliches Alarmstufensystem sowie konkrete, verbindliche Maßnahmen umfassen. Dahmen kritisierte in diesem Zusammenhang, dass der Bundeskanzler in dieser Angelegenheit untätig bleibe.

Zusätzlich plädierte Dahmen für ein umfassendes Investitionsprogramm, das gezielt vulnerable Gruppen und das Gesundheitswesen unterstützen solle. Hierbei nannte er die Notwendigkeit von Notfallplänen für Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheime sowie die Entwicklung von Kühlkonzepten und flexiblen Schichtplänen. Zur Finanzierung dieser Infrastruktur- und Klimaschutzmaßnahmen solle unter anderem auf Sondervermögen zurückgegriffen werden.

Verankerung im Grundgesetz und kommunale Finanzierung

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Parallel dazu setzen sich der Deutsche Städtetag und der Sozialverband VdK für eine tiefgreifende rechtliche Änderung ein. Am 10. August 2026 forderten beide Organisationen, den Bereich Klimaanpassung und Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe in das Grundgesetz aufzunehmen. Burkhard Jung, Präsident des Deutschen Städtetages, betonte, dass dies vor allem strukturell unterfinanzierten Kommunen bei der Bewältigung der Herausforderungen helfen würde. Eine solche Grundgesetzänderung erfordert eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat.

VdK-Präsidentin Verena Bentele konkretisierte die Forderungen am selben Tag. Sie verlangte verbindliche Standards und eine verlässliche Finanzierung für den Schutz von Pflegeheimen, Schulen und Frauenhäusern. Zudem forderte sie die Einrichtung öffentlicher Kühlräume sowie datenschutzkonforme Register zur Identifikation besonders gefährdeter Personen. Bentele wies zudem auf das Problem der Energiearmut im Sommer hin, gegen das Fördermaßnahmen eingeleitet werden müssten.

Rechtliche Rahmenbedingungen und regionale Umsetzung

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Während die politischen Forderungen an Schärfe gewinnen, verweisen Experten des Versicherers ARAG auf die bestehende Rechtslage und aktuelle Rechtsprechung. Grundsätzlich gelte laut ARAG, dass bei einer Außentemperatur von 32 °C die Raumtemperatur im Inneren 26 °C nicht überschreiten dürfe. Steige die Temperatur außen über 32 °C, müsse die Differenz zur Innentemperatur mindestens 6 °C betragen.

Die rechtliche Bewertung von Hitze in Räumlichkeiten bleibt jedoch eine Einzelfallentscheidung. Das Amtsgericht Leipzig entschied in einem Verfahren (Az. 164 C 6049/04), dass Temperaturen von 35 °C am Tag und 25 °C in der Nacht keinen Mietmangel darstellten, da diese Umstände dem Mieter bekannt gewesen seien. Im Gegensatz dazu billigte das Amtsgericht Hamburg (Az. 46 C 108/04) eine Mietminderung von 20 % bei Innentemperaturen von über 30 °C am Tag, da in diesem Fall geltende Wärmeschutzbestimmungen missachtet worden waren.

In der Praxis zeigt sich eine uneinheitliche Umsetzung von Schutzmaßnahmen. In Rheinland-Pfalz haben zwar viele Schulen und Kindertagesstätten bereits Sonnenschutzfolien, Trinkwasserspender oder Sonnensegel installiert, Klimaanlagen bleiben jedoch die Ausnahme. Wie am 10. August 2026 bekannt wurde, existieren dort landesweit keine verbindlichen Regeln für Hitzefrei oder verpflichtende Hitzeschutzpläne. Zwar sei ein bundesweiter Musterhitzeschutzplan entwickelt worden, eine Pflicht zur Umsetzung bestehe für die Einrichtungen jedoch bislang nicht. Ein Bericht des Magazins SPIEGEL vom 11. August 2026 sieht in der fehlenden Kühltechnik in Kliniken und weiteren Infrastrukturproblemen ein Scheitern der aktuellen Politik beim Hitzeschutz.

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