Hitzeschutz: Arbeitgeber müssen ab 30 Grad aktiv werden
Veröffentlicht am: 04.08.2026 um 17:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Deutsche Wetterdienst warnt vor bis zu 39 Grad, das Robert Koch-Institut zählt bereits 9.800 hitzebedingte Todesfälle. Arbeitnehmervertreter fordern deshalb verbindliche Schutzregeln für Beschäftigte im Freien – doch die Politik lässt sich Zeit.
Hitzeschutz im Büro: Das schreibt das Gesetz vor
Für Innenräume gibt es klare Regeln: Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 definiert ein Stufenmodell, das Arbeitgeber in die Pflicht nimmt. Ab 26 Grad Raumtemperatur sind zusätzliche Maßnahmen nötig, ab 30 Grad müssen Unternehmen aktiv werden und etwa Getränke bereitstellen.
Überschreitet die Temperatur 35 Grad, gilt der Raum ohne spezielle Schutzmaßnahmen wie Hitzeschutzkleidung oder Luftduschen nicht mehr als geeigneter Arbeitsplatz. Besondere Vorsicht ist laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bei Jugendlichen, Schwangeren, älteren Beschäftigten und Menschen mit gesundheitlichen Vorbelastungen geboten.
Draußen sieht es anders aus
Diese 7 Irrtümer zur Gefährdungsbeurteilung können Arbeitgeber teuer zu stehen kommen. Viele Unternehmen machen unbewusst Fehler bei der GBU – ein kostenloser Report zeigt, wie Sie auf der sicheren Seite bleiben. Gefährdungsbeurteilung: Jetzt rechtssicher handeln
Während fürs Büro detaillierte Vorschriften existieren, klafft bei Außenberufen eine Lücke. Die Gewerkschaft vida kritisiert: Paketzusteller und Lader fallen oft durchs Raster. Zwar gilt seit Anfang 2026 eine Hitzeschutzverordnung, doch freie Dienstnehmer sind ausgenommen.
Markus Petritsch bringt das Kernproblem auf den Punkt: Pausen bedeuten für viele Beschäftigte im Freien sofortigen Einkommensverlust. Die Politik fordert er deshalb zum Handeln auf – etwa mit einem Hitze-Kurzarbeitergeld und mehr öffentlichen Kühlmöglichkeiten.
Bund plant Hitzeaktionsplan – bis 2027
Die Bundesregierung hat reagiert: Bis Sommer 2027 soll ein nationaler Hitzeaktionsplan stehen. Umweltstaatssekretär Flasbarth nennt die aktuelle Hitzewelle eine „zentrale Lektion“ für die Gesetzgebung. Vorbild ist Frankreichs „Plan Canicule“.
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Der Vorbereitungsstand in den Kommunen ist jedoch höchst unterschiedlich. Während in Nordrhein-Westfalen nur wenige Städte eigene Pläne haben, reagieren Unternehmen bereits eigenständig:
- Verwaltungen lockern Kleiderordnungen, kurze Hosen sind erlaubt
- Bauunternehmen setzen auf Kühlwesten und Arbeitsbeginn in den frühen Morgenstunden
- Finanzbehörden ermöglichen Homeoffice, um den Pendelverkehr in der Mittagshitze zu vermeiden
Krankenhausgesellschaften mahnen derweil fehlende Investitionen an: Viele Kliniken haben keine flächendeckende Klimatisierung. Der österreichische Hitzeatlas zeigt, wie dringend der Handlungsbedarf ist – die Zahl der Kühlgradtage steigt dort drastisch.
