Hitzeschutz: Arbeiterkammer fordert Rechtsanspruch ab 41 Grad
Veröffentlicht am: 05.08.2026 um 16:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Bei bis zu 41 Grad fordern Arbeiterkammer (AK) und Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei für Bauarbeiter. Bisher entscheiden Unternehmen freiwillig, ob sie die Arbeit bei extremer Hitze einstellen. Das führt laut Arbeitnehmervertretern zu erheblichen Defiziten beim Gesundheitsschutz.
Kontrollen decken massive Mängel auf
Die seit Jahresbeginn geltende Hitzeschutzverordnung verpflichtet Arbeitgeber ab der Warnstufe Gelb – gefühlte Temperaturen zwischen 30 und 34 Grad – zu Maßnahmen wie Zusatzpausen oder angepassten Arbeitszeiten. Doch die vollständige Arbeitseinstellung ab 32,5 Grad bleibt freiwillig.
Die Folgen zeigen aktuelle Zahlen: Bei 2.300 Baustellenkontrollen gab es in über 70 Prozent der Fälle Beanstandungen beim Hitzeschutz. Nur jeder dritte Bauarbeiter nutzt die bestehende Regelung, die eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent vorsieht.
Besonders groß ist das Gefälle in Kärnten. Dort profitieren lediglich 25 Prozent der rund 11.900 Bauarbeiter von der Hitzefrei-Option. Regierungsvertreter und Gewerkschaften appellierten gemeinsam an die 832 Baubetriebe des Bundeslandes, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. AK und GBH fordern neben dem Rechtsanspruch auch kürzere Höchstarbeitszeiten und bezahlte Pausen bei extremer Witterung.
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Debatte um Siesta und Schutzlücken
Die Hitzeperiode entfacht auch die Diskussion über eine Siesta nach südeuropäischem Vorbild. Der ÖGB zeigte sich offen für längere Pausen während der Mittagshitze – besonders für die rund 400.000 im Freien Arbeitenden. Die Gastronomie hat bereits reagiert und Öffnungszeiten angepasst.
Die Arbeiterkammer bremst jedoch: Längere Mittagspausen könnten Probleme bei der Kinderbetreuung und für Pendler verursachen, warnen Experten. Kritisch sei vor allem der spätere Feierabend.
Auch im öffentlichen Sektor klaffen Lücken. Gemeindearbeiter haben keinen speziellen gesetzlichen Hitzeschutz und sind auf die allgemeine Fürsorgepflicht ihrer Arbeitgeber angewiesen. Die Gewerkschaft younion kündigte für den Herbst einen neuen Anlauf für verbindliche Regelungen an. In Büros empfiehlt man derzeit 19 bis 25 Grad Raumtemperatur – einige öffentliche Einrichtungen setzen bereits verstärkt auf Telearbeit und klimatisierte Standorte.
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Hitzeschutz auch in Wohnungen gefordert
Neben der Arbeitswelt rückt die Situation in Wohngebäuden in den Fokus. Die Mietervereinigung fordert ein Hitzeschutz-Paket: Außenbeschattungen und Klimageräte sollen künftig ohne Zustimmung des Vermieters installiert werden dürfen.
Hintergrund sind rechtliche Hürden – Klimageräte gelten in bestimmten Kontexten noch nicht als allgemein verkehrsüblich. Die Mietervertreter verlangen zudem eine Modernisierung des Mietrechts mit Mietzinsminderungen bei extremer Überwärmung. Das Sozialministerium hat unterdessen ein Projekt gestartet: Über 120 Klimamanager wurden bereits in mehr als 500 sozialen Einrichtungen ausgebildet, um vulnerable Gruppen besser zu schützen.
