Hitzeschutz, Grad

Hitzeschutz: 35 Grad ist die neue Grenze für Arbeitsplätze

30.05.2026 - 00:04:11 | boerse-global.de

Verschärfte Vorschriften zu Hitzeschutz, IT-Sicherheit und Brandschutz zwingen Unternehmen zum Handeln. Neue Gerichtsurteile stärken zudem Arbeitnehmerrechte.

Hitzeschutz: 35 Grad ist die neue Grenze für Arbeitsplätze - Foto: über boerse-global.de
Hitzeschutz: 35 Grad ist die neue Grenze für Arbeitsplätze - Foto: über boerse-global.de

Ein Bündel aus neuen technischen Normen, verschärften Organisationspflichten und wegweisenden Gerichtsurteilen zwingt deutsche Arbeitgeber zum Handeln. Der Arbeitsschutz wird komplexer – und die Anforderungen steigen.

Hitzeschutz am Arbeitsplatz wird zur Pflicht

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5) legen klare Grenzwerte fest, die Unternehmen ab sofort beachten müssen. Steigt die Raumtemperatur auf 26 Grad Celsius, sind erste Maßnahmen wie Sonnenschutz oder die Bereitstellung von Getränken empfohlen. Bei 30 Grad werden technische oder organisatorische Gegenmaßnahmen verpflichtend. Überschreitet das Thermometer die 35-Grad-Marke, gilt der Raum ohne spezielle Schutzvorkehrungen – etwa Kaltluftduschen oder festgelegte Abkühlpausen – nicht mehr als geeigneter Arbeitsplatz.

Anzeige

Diese neuen Grenzwerte verdeutlichen, wie wichtig eine lückenlose Dokumentation im Arbeitsschutz geworden ist. Mit diesen kostenlosen Vorlagen und Checklisten erstellen Sie Gefährdungsbeurteilungen, die jeder behördlichen Prüfung standhalten. Rechtssichere GBU-Vorlagen jetzt kostenlos herunterladen

Doch Hitze ist nur eine von vielen Herausforderungen. Der überarbeitete Normenentwurf VDMA 24188 für den Rauchschutz in Treppenhäusern wird ab Juni 2026 öffentlich ausgelegt. Bis zum 1. August können Stellungnahmen eingereicht werden. Die Neufassung von 2011 präzisiert unter anderem Anforderungen an Druckbelüftungsanlagen und technische Parameter wie Volumenströme und Türöffnungskräfte.

Auch der Blitzschutz wird digitaler: Die aktualisierte DIN EN IEC 62305-2 Ed.3 führt Blitzdichtedaten und Gewitterwarnsysteme in einem einheitlichen Risikowert zusammen. Das erleichtert die Bewertung von Personen- und Sachschäden.

Automatisierungslücke: Brandschutz in Hochregallagern

Der Markt für Lagerautomation wuchs 2023 um zwölf Prozent auf 4,2 Milliarden Euro. Doch dieser Boom schafft neue Risiken. Experten warnen vor einer Regulierungslücke beim Brandschutz: Die bestehenden Bauvorschriften garantieren nicht mehr den Schutz der Vermögenswerte in automatisierten Hochregallagern. Der Versicherungswert der eingelagerten Güter hat sich seit 2019 verdoppelt.

NIS-2: Neue Pflichten für Tausende Betriebe

Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (NIS2UmsuCG) bringt ab Jahreswechsel 2025/2026 weitreichende organisatorische Pflichten. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über zehn Millionen Euro – insbesondere in den Sektoren Energie, Verkehr und verarbeitendes Gewerbe. Sie müssen sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren und umfassende Risikomanagement- sowie Meldesysteme implementieren.

Die TÜV SÜD Akademie erinnert zudem an die jährliche Sensibilisierungspflicht für Beschäftigte, die mit Hochvolt- und Gas-Antriebssystemen arbeiten. Das betrifft Personal in Service-Werkstätten, der Fertigung sowie in Forschung und Entwicklung.

Anzeige

Neben technischen Risiken müssen Betriebe auch ihre organisatorische Sicherheit an neue Gesetze anpassen. Dieser Gratis-Report zeigt Ihnen, wie Sie Sicherheitslücken schließen und gleichzeitig die neuen gesetzlichen Anforderungen proaktiv erfüllen. Kostenlosen Cyber-Security-Guide für Unternehmer sichern

Gerichtsurteile stärken Arbeitnehmerrechte

Zwei aktuelle Entscheidungen setzen neue Maßstäbe. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) urteilte Ende Mai 2026: Ein Bienenstich auf dem Arbeitsweg mit dem Fahrrad gilt als Wegeunfall. Die Begründung: Arbeitnehmer dürfen ihr Verkehrsmittel frei wählen, solange sie kein unzumutbares Risiko eingehen. Der Arbeitgeber trägt die allgemeinen Gefahren des Straßenverkehrs.

Bereits im September 2025 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von Beschäftigten gestärkt, die behinderte Kinder betreuen. Arbeitgeber müssen aktiv Maßnahmen ergreifen – etwa feste Arbeitszeiten oder einen Arbeitsplatzwechsel ermöglichen – um Diskriminierung zu verhindern. Ansprüche auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) müssen innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden.

Streit um die „Stufen-Krankschreibung"

Für Diskussionen sorgt ein Vorstoß des Gesundheitsministeriums. Geplant ist die Einführung einer Teil-Krankschreibung – mit 25, 50 oder 75 Prozent Arbeitsunfähigkeit. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) übt scharfe Kritik: Die vermeintliche Genauigkeit dieser Stufen sei medizinisch nicht objektiv überprüfbar. Die Umsetzung in der Praxis drohe zu einem bürokratischen Albtraum zu werden.

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - <b>trading-notes</b> lesen ist besser!
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
Für. Immer. Kostenlos.
de | wirtschaft | 69445622 |