Hitzeschutz, Pläne

Hitzeschutz 2026: Neue Pläne für Millionen Beschäftigte im Freien

17.06.2026 - 21:31:46 | boerse-global.de

Deutschland erlässt erste Hitzewarnung des Jahres. Neue Hitzeschutzpläne und erweiterte Berufskrankheitenliste treten in Kraft.

Hitzewelle 2026: Neue Arbeitsschutzregeln für Beschäftigte im Freien
Hitzeschutz - Bauarbeiter arbeitet unter sengender Sonne auf einer Baustelle, mit Hitzeschleier in der Ferne, der extreme Hitze darstellt. 17.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der Deutsche Wetterdienst gab sie am heutigen Mittwoch für NRW, Hessen und Baden-Württemberg heraus. Für viele Beschäftigte im Freien wird es jetzt ungemütlich – doch der Gesetzgeber hat vorgesorgt.

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Strengere Regeln seit Jahresbeginn

Seit dem 1. Januar 2026 müssen Unternehmen konkrete Hitzeschutzpläne vorhalten. Dazu gehören Trinkwasserbereitstellung, Beschattung von Arbeitsplätzen und organisatorische Anpassungen. Für Branchen, die über die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) organisiert sind, gilt bereits „Hitzefrei“ ab 32,5 Grad. Die Betriebe zahlen dann 60 Prozent des Lohns fort – und bekommen das Geld rückvergütet. Die Gewerkschaften fordern jetzt: Dieses Recht soll für alle Beschäftigten im Freien gelten.

Die Dringlichkeit zeigt sich in den Zahlen. Die Arbeitsunfähigkeitstage durch Hitze erreichten zuletzt einen Rekordwert von über 90.000 Tagen. Experten warnen zudem vor zunehmenden Hautkrebserkrankungen und Herz-Kreislauf-Belastungen. Das Robert-Koch-Institut schätzt die Zahl der hitzebedingten Sterbefälle im Jahr 2025 auf 2.500 bis 2.600 Personen – besonders betroffen: Menschen über 85 Jahre.

Neue Berufskrankheit: Parkinson durch Pestizide

Doch nicht nur die Hitze macht den Arbeitnehmern zu schaffen. Das Bundeskabinett beschloss am 27. Mai die Aufnahme von Parkinson durch langjährigen Pestizideinsatz in die Liste der Berufskrankheiten. Betroffen sind vor allem Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau. Der Bund stellt für 2025 und 2026 insgesamt 20 Millionen Euro zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung bereit.

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Parallel dazu wächst die Erkenntnis: Arbeitsschutz wird immer komplexer. Am 11. Juni unterzeichneten der VDSI und die Kooperation „die arbeitsmedizin“ die „Berliner Erklärung zur interdisziplinären Prävention“. Ziel ist eine engere Verzahnung von Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit. Ein Beispiel: Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen machen Gebäude komplexer. Bei Extremwetter wie Hagel oder Sturzfluten steigen die Sachschäden – 2024 summierten sie sich auf 5,6 Milliarden Euro.

Weniger Bürokratie, mehr Flexibilität

Seit dem 1. Januar gelten zudem Änderungen in der DGUV Vorschrift 2. Der Schwellenwert für die vereinfachte sicherheitstechnische Betreuung stieg von 10 auf 20 Beschäftigte. Außerdem ist jetzt eine teilweise digitale Betreuung via Telefon oder Online-Zuschaltung erlaubt – vorausgesetzt, es gab vorher eine physische Betriebsbegehung. Der digitale Anteil darf aber maximal ein Drittel der Betreuungsstunden ausmachen.

Auch die Qualifikationsanforderungen wurden gelockert. Neben Ingenieuren können nun Personen mit Abschlüssen in Physik, Chemie, Biologie oder Psychologie als Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten. Und wer die lokale Hitzesituation besser verstehen will: Das im Juni vorgestellte Stadtklimadashboard liefert Kommunen und Unternehmen Daten zu kühlenden Grünflächen und versickerungsfähigen Flächen im urbanen Raum. Damit lassen sich gezielt Schutzkonzepte entwickeln.

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