Hitzebelastung: Arbeitgeber müssen ab 30 Grad handeln
19.06.2026 - 10:03:56 | boerse-global.de
Sommerliche Temperaturen bringen nicht nur Sonnengenuss, sondern auch gesundheitliche Risiken und wirtschaftliche Belastungen. Während im Bundestag über neue Schutzrechte debattiert wird, zeigt eine Analyse: Die Produktivität leidet massiv. Ein gesetzlicher Anspruch auf „hitzefrei“? Fehlanzeige.
Kein Recht auf hitzefrei – aber Pflichten für Arbeitgeber
Nach geltender Rechtslage gibt es in Deutschland keinen generellen Anspruch auf Arbeitsbefreiung wegen Hitze. Die rechtliche Basis bildet das Arbeitsschutzgesetz zusammen mit der Arbeitsstättenverordnung und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5). Das System ist dreistufig.
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Ab 26 Grad Raumtemperatur sollen Arbeitgeber erste Maßnahmen prüfen – besonders für schutzbedürftige Gruppen. Bei 30 Grad wird’s verpflichtend: Getränke bereitstellen, Bekleidungsregeln lockern oder Gleitzeit nutzen, um in kühlere Morgenstunden auszuweichen. Überschreitet die Temperatur 35 Grad, gilt der Raum ohne Schutzvorkehrungen als ungeeignet für die Arbeit.
Eigenmächtig fernbleiben oder früher Schluss machen? Nicht erlaubt. Das kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Experten raten: Temperaturen dokumentieren, das Gespräch mit Vorgesetzten oder dem Betriebsrat suchen.
Hitzewelle kostet Milliarden
Die wirtschaftlichen Folgen sind enorm. Allianz Trade schätzt: Hitzebedingte Belastungen könnten die deutsche Wirtschaft bis 2030 rund 112,5 Milliarden Euro kosten. Die Produktivität sinkt pro zusätzlichem Grad über 30 um etwa drei Prozent. Gleichzeitig steigen die Energiekosten um durchschnittlich 1,2 Prozent je Grad Erwärmung.
Auch die Krankenstände steigen. An Tagen mit über 30 Grad nehmen Krankschreibungen um 3,5 Prozent zu, bei länger anhaltenden Hitzewellen sogar um sechs Prozent. Für 2023 weisen die Statistiken über 92.000 Arbeitsunfähigkeitstage aus, die direkt auf Hitze oder Sonneneinstrahlung zurückgehen. Das Risiko für Arbeitsunfälle steigt an extrem heißen Tagen um rund sieben Prozent.
Debatte um Klima-Kurzarbeitergeld und Siesta
Im Bundestag diskutiert man über schärfere Schutzregeln. Die Linke fordert in einem Antrag (Drucksache 21/6464) ein Klima-Kurzarbeitergeld für Außenbeschäftigte – angelehnt an das Saison-Kurzarbeitergeld. Für Innenraumbeschäftigte verlangt die Fraktion eine Pflicht zur Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich. Der Hintergrund: Bislang führen nur rund 53 Prozent der Betriebe die nötigen Gefährdungsbeurteilungen zur Hitzebelastung durch.
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Ökonomen wie Katharina Utermöhl von Allianz Trade bringen flexible Modelle ins Spiel – nach südeuropäischem Vorbild. Eine mittägliche Siesta könne als Risikomanagement dienen, um die Leistungsfähigkeit zu erhalten. Hessens Arbeitsministerin Heike Hofmann appelliert an Unternehmen, eigenverantwortlich zu handeln: Arbeitszeiten verlagern, zusätzliche Wärmequellen wie Drucker aus Büros entfernen.
Die Gewerkschaften sind skeptisch. Anja Piel vom DGB betont: Flexibilisierung dürfe nicht den Achtstundentag oder das Arbeitszeitgesetz aufweichen. Die Verantwortung liege bei den Arbeitgebern – sie müssten für eine sichere Arbeitsumgebung sorgen.
