Hitzearbeitsschutz: Ab 30 Grad müssen Arbeitgeber handeln
Veröffentlicht am: 04.08.2026 um 20:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Rund 9.800 Menschen starben bis Mitte Juli 2026 bundesweit an den Folgen der Hitze. Das Robert Koch-Institut (RKI) meldet damit bereits im Sommer mehr Hitzetote als in jedem gesamten Jahr seit 2016. Das Bundesumweltministerium kündigte als Reaktion einen nationalen Hitzeaktionsplan an.
Ab wann wird's für Arbeitgeber ernst?
Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 definiert klare Grenzwerte für Büros und Werkstätten. Überschreitet die Raumtemperatur 26 Grad, sind Arbeitgeber aufgefordert, erste Maßnahmen zu ergreifen. Besonders schützen müssen sie Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter und Beschäftigte mit Vorerkrankungen.
Bei über 30 Grad wird es verbindlich: Unternehmen müssen die Hitzebelastung technisch oder organisatorisch abmildern. Ab dieser Schwelle sind sie auch zur Bereitstellung von Getränken verpflichtet. Klettert das Thermometer auf mehr als 35 Grad, gilt der Raum ohne spezielle Schutzmaßnahmen wie Luftduschen oder Hitzeschutzkleidung als nicht mehr arbeitsgeeignet.
Krankenstand steigt, Produktivität sinkt
Die Folgen sind auch in den Krankenständen messbar. In Sachsen verzeichneten Krankenkassen am 30. Juni einen deutlichen Anstieg von Krankschreibungen wegen Kreislaufbeschwerden. Mit 28 Betroffenen je 10.000 Beschäftigten lag der Wert rund 31 Prozent über dem Halbjahresdurchschnitt.
Die wirtschaftlichen Kosten sind erheblich. Die Allianz schätzt, dass deutschen Unternehmen bis 2030 Ausfälle von rund 112 Milliarden Euro drohen. Pro Grad Celsius über 30 Grad Außentemperatur sinkt die Arbeitsproduktivität um durchschnittlich drei Prozent. Gleichzeitig steigen die Energiekosten für Kühlung um etwa 1,2 Prozent.
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Bund plant Grundgesetzänderung
Um die Gefahren durch Extremwetter einzudämmen, will die Bundesregierung die gesetzlichen Rahmenbedingungen ausweiten. Umweltstaatssekretär Flasbarth kündigte an, bis Sommer 2027 einen nationalen Hitzeaktionsplan vorzulegen. Eine geplante Grundgesetzänderung soll die Finanzierung von Hitzeschutzmaßnahmen in sozialen Einrichtungen und Kommunen langfristig sichern.
Während Frankfurt am Main und Offenbach bereits Hitzeaktionspläne haben, sieht es andernorts düster aus. In Nordrhein-Westfalen verfügen nur 25 von 427 Kommunen über entsprechende Konzepte. Umweltminister Schneider will die finanzielle Unterstützung ausbauen – stößt aber auf Widerstand bei der Kompetenzverteilung.
Siesta-Debatte und Klimaanlagen-Verzicht
Die Hitzewelle entfacht auch eine Diskussion über die Arbeitskultur. In Österreich wird über eine Siesta zwischen 14 und 17 Uhr debattiert. Gewerkschaften wie der ÖGB zeigen sich für Branchen mit Außenarbeit offen, andere verweisen auf Probleme bei Kinderbetreuung und Pendlern.
In Dortmund sorgt derweil ein Sparbeschluss für Kritik: Die Stadtwerke DSW21 verzichten beim Kauf neuer U-Bahn-Wagen bewusst auf Klimaanlagen. Das spart rund 70 Millionen Euro und Strom, führt aber zu deutlichen Komforteinbußen für Fahrgäste und Personal – das räumt die Betriebsleitung selbst ein.
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Paketzusteller fordern Nachbesserungen
Gewerkschaften verlangen außerdem schärfere Regeln für den Logistiksektor. Für Paketzusteller und Ladetätigkeiten im Straßenverkehr seien verbindliche Pausenregelungen und Kühlmöglichkeiten nötig. Kritikpunkt: Die seit Anfang 2026 geltenden Hitzeschutzverordnungen greifen oft nicht für freie Dienstnehmer. Notwendige Pausen bedeuten für sie direkte Einkommensverluste.
