Hitze, Arbeit

Hitze bei der Arbeit: 90.000 Arbeitsunfähigkeitstage im Rekordjahr

22.06.2026 - 16:43:50 | boerse-global.de

Gewerkschaften fordern verbindliche Hitzestandards, die Linke bringt Antrag für Klima-Kurzarbeitergeld ein. Die Debatte um Schutz bei Hitze am Arbeitsplatz nimmt Fahrt auf.

Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Neue Regeln und Forderungen
Hitze - Ein Thermometer zeigt hohe Temperaturen in einem modernen Büro mit Laptop, Wasserglas und Ventilator, durchflutet von Sonnenlicht. 22.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Gewerkschaften drängen auf verbindliche Standards und zusätzliche Pausen. Arbeitgeber verweisen dagegen auf bestehende Regeln. Ein Parlamentsantrag fordert nun sogar ein Klima-Kurzarbeitergeld.

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Was das Gesetz derzeit vorsieht

Die zentrale Grundlage ist die Arbeitsstättenregel ASR A3.5. Ein gesetzliches „hitzefrei“ für Arbeitnehmer gibt es nicht. Stattdessen greift die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers – mit einem Stufenmodell.

Ab 26 Grad Raumtemperatur sollen Chefs erste Maßnahmen ergreifen: Sonnenschutz oder Nachtauskühlung etwa. Bei über 30 Grad werden Schutzmaßnahmen Pflicht. Dazu zählen lockere Kleidungsvorschriften, kostenlose Getränke oder Gleitzeitmodelle.

Räume mit mehr als 35 Grad gelten ohne Gegenmaßnahmen wie Luftduschen als ungeeignet für die Arbeit. Wer trotzdem eigenmächtig geht, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen – es sei denn, eine direkte Gesundheitsgefährdung ist nachweisbar.

Gewerkschaften sehen große Defizite

„Die bisherigen Regelungen reichen nicht“, kritisieren Gewerkschaftsvertreter. Während es für Arbeiten im Freien Fortschritte gebe, fehlten für Büros und Hallen verbindliche Standards.

Die GPA-Vorsitzende Barbara Teiber beruft sich auf eine IFES-Studie vom Frühjahr 2026. Fast ein Drittel der 1.000 Befragten nannte Hitze am Arbeitsplatz als erhebliches Problem. In der Belastungshierarchie liegt das Thema damit direkt hinter Zeitdruck und psychischen Belastungen.

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48 Prozent der Arbeitnehmer berichten von einer gestiegenen Arbeitsbelastung in den letzten zwei Jahren. Mehr als ein Drittel zweifelt, den Job bis zur Rente durchzuhalten.

Politik reagiert mit neuen Initiativen

Die Linke brachte im Juni einen Antrag in den Bundestag ein. Gefordert werden ein Rechtsanspruch auf Hitzefrei bei extremen Temperaturen und ein Klima-Kurzarbeitergeld. Die Begründung: Die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage durch Hitzeeinwirkungen hat mit über 90.000 Fällen ein Rekordhoch erreicht. Auch Hautkrebserkrankungen durch Sonnenexposition haben sich vervielfacht.

Unterstützung kommt vom Facility Management. Experten fordern verpflichtende Hitzeschutzkonzepte mit Temperaturmonitoring und klaren Eskalationsstufen. Besonders für Pflegekräfte und Gesundheitspersonal seien spezifische Schutzvorkehrungen nötig.

Strengere Regeln für gefährdete Gruppen

Schwangere, Stillende und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen genießen bereits heute besonderen Schutz. Schon ab 26 Grad können individuelle Maßnahmen oder eine Freistellung nötig sein – wenn der Arbeitgeber keine Abkühlung bieten kann.

Arbeitnehmervertreter raten Beschäftigten, Schutzmaßnahmen aktiv einzufordern. Bei Untätigkeit der Chefs können sie die Arbeitsschutzbehörden oder den Betriebsrat einschalten. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein bestätigte bereits das Mitbestimmungsrecht von Betriebsräten bei Hitzeschutzmaßnahmen in Betrieben ohne Klimaanlage.

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