Hitze am Arbeitsplatz: Krankmeldungen steigen um 10,8 Prozent
05.06.2026 - 00:25:41 | boerse-global.de
Es verleiht forschungsstarken Fachbereichen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften das Promotionsrecht. Für die Universität Rostock und ihre Universitätsmedizin bedeutet das vor allem eines: mehr Eigenständigkeit bei Bauprojekten.
Die neue Bauherreneigenschaft erlaubt es beiden Einrichtungen, Bauvorhaben künftig eigenständiger zu planen und umzusetzen. Gleichzeitig stärkt das Gesetz die studentische Mitwirkung und verankert den freien Zugang zu Forschungsdaten (Open Access) gesetzlich. Die Transparenz wissenschaftlicher Erkenntnisse soll damit dauerhaft gesichert werden.
Resilienz als strategisches Ziel
Parallel zu den landesweiten Änderungen tagte am selben Tag der Akademische Senat der Universität. Im Fokus: die leistungsorientierte Mittelverteilung für 2026 und Maßnahmen zur Stärkung der institutionellen Resilienz. Die Universitätsleitung rief Führungskräfte zudem auf, im Sommer die jährlichen Mitarbeitendengespräche zu führen.
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Diese Gespräche basieren auf einer geltenden Dienstvereinbarung. Sie sollen Arbeitsaufgaben, Entwicklungspotenziale und Teamzusammenarbeit klären. Bereits Ende Mai fand ein KI-Retreat des Rektorats statt. Über 50 Teilnehmende erarbeiteten Leitlinien für den Einsatz künstlicher Intelligenz in Forschung und Verwaltung.
Klare Regeln bei Arbeitsunfähigkeit
Was gilt für Beschäftigte im Krankheitsfall? Aktuelle Berichte des SoVD Schleswig-Holstein liefern Klarstellungen. Krankenkassen fordern Versicherte im Krankengeldbezug teils auf, aktiv auf eine Beschleunigung von Rehabilitationsterminen hinzuwirken. Rechtlich verpflichtend ist jedoch nur die fristgerechte Antragstellung.
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Eine aktive Terminbeeinflussung darf nicht unter Androhung einer Leistungseinstellung eingefordert werden. Die Mitwirkungspflichten enden bei Unzumutbarkeit.
Besonders geschützt sind Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit infolge einer Organspende. Das Entgelt wird fortgezahlt, die Krankenkasse des Organempfängers erstattet das Bruttoentgelt samt Sozialversicherungsbeiträgen vollständig. Dauert der Ausfall länger als sechs Wochen, erhält der Spender Krankengeld in Höhe von 100 Prozent des Nettoentgelts – begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze.
Hitze macht krank – und teuer
Nicht nur individuelle Erkrankungen, auch Klimafaktoren treiben den Krankenstand. Eine aktuelle Studie auf Basis von AOK-Daten zeigt: An Tagen mit über 30 Grad Celsius steigen die Krankmeldungen um durchschnittlich 3,5 Prozent. Bei anhaltenden Hitzewellen von sieben Tagen sind es sogar 10,8 Prozent.
Besonders betroffen: Bau, Fertigung und Landwirtschaft. Auch ältere Beschäftigte und Menschen mit chronischen Vorerkrankungen leiden überproportional. Experten sehen darin eine wachsende Herausforderung für das betriebliche Gesundheitsmanagement. Investitionen in Präventionsmaßnahmen zahlen sich aus – vermiedene Ausfallkosten bringen messbare Rendite.
Zur Unterstützung der individuellen Gesundheitsvorsorge leisten gesetzliche Krankenkassen Zuschüsse für zertifizierte Präventionskurse. Je nach Anbieter sind 150 bis 300 Euro pro Jahr drin.
