Hitze am Arbeitsplatz: Ab 35 Grad gilt Küche als unzulässig
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 20:12 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Hohe Temperaturen in Küchen und Außenbereichen zwingen Betriebe zu Schutzmaßnahmen – oder zur Arbeitspause.
Gesetzliche Hitzegrenzen: Was Arbeitgeber wissen müssen
Ab 26 Grad Celsius sollten erste Maßnahmen greifen. Bei 30 Grad wird Hitzeschutz zur Pflicht. Dann müssen Chefs für ausreichend Getränke sorgen und die Belastung senken.
Die kritische Marke liegt bei 35 Grad. Ohne technische Kühlung oder organisatorische Änderungen gilt der Raum dann als unzulässiger Arbeitsplatz. Besonders betroffen: Küchen. Sie sind die heißesten Zonen in jedem Restaurant.
Die wirtschaftlichen Folgen sind messbar. Ein Gasthof in Baden-Württemberg verzeichnete innerhalb von sechs Wochen sieben Ausfalltage – allein wegen hitzebedingter Beschwerden.
Wasser, Sonnencreme, Schatten: Die WSS-Regel
Die Gewerkschaft IG BAU und Regionalverbände setzen auf einfache Prävention. Die WSS-Regel gilt vor allem fürs Servicepersonal in Biergärten und Außenbereichen.
Wer als Gastronom die gesetzlichen Hitzegrenzen ab 26, 30 und 35 Grad einhalten will, findet in dieser Checkliste konkrete Maßnahmen für Küche und Service – inklusive Muster-Arbeitszeitmodell und rechtssicherer WSS-Regel. Jetzt kostenlose Hitzeschutz-Checkliste anfordern
Wasser: Bei schwerer körperlicher Arbeit sind drei bis fünf Liter Flüssigkeit täglich nötig. Alle 15 bis 20 Minuten ein Glas Wasser trinken.
Sonnencreme: Mindestens Lichtschutzfaktor 50, alle zwei Stunden nachcremen. Arbeitgeber müssen die Schutzausrüstung stellen.
Schatten: Arbeitsbereiche möglichst beschatten. Beschäftigten wird zudem ein jährlicher Hautkrebs-Check empfohlen.
Produktivität und Unfallrisiko: Hitze kostet richtig
Die Schweizer Unfallversicherung Suva beobachtet ab 30 Grad einen Anstieg der Arbeitsunfälle um sieben Prozent. Die Konzentration fällt, Fehler häufen sich.
Hitzebedingte Ausfalltage kosten bares Geld – ein Gasthof in Baden-Württemberg verzeichnete sieben Ausfalltage in sechs Wochen. Mit dem richtigen Hitzeschutz senken Sie das Unfallrisiko um bis zu sieben Prozent und schützen Ihre Mitarbeiter. Hitzeschutz-Checkliste jetzt sichern
Einige Betriebe reagieren radikal. Ein Unternehmen in Allschwil verkürzte den Arbeitstag ab 30 Grad von 8,4 auf 6 Stunden – bei vollem Lohnausgleich. Die Begründung: Arbeiten nach 14 Uhr sei unter extremen Bedingungen unproduktiv.
Einen gesetzlichen Anspruch auf „hitzefrei“ gibt es nicht. Aber solche Modelle zeigen: Wer seine Fürsorgepflicht ernst nimmt, schützt nicht nur die Mitarbeiter – sondern auch das eigene Geschäft.
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