Hitze am Arbeitsplatz: Ab 30 Grad muss der Chef handeln
28.05.2026 - 01:10:49 | boerse-global.deDie Temperaturen steigen, die Luft in Büros und Hallen wird drückend. Doch ein generelles „Hitzefrei“ gibt es für Arbeitnehmer nicht. Stattdessen greift ein gestaffelter Maßnahmenkatalog.
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Drei Stufen der Hitze
Grundlage sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Sie definieren ein dreistufiges Modell, das an der Raumtemperatur hängt.
Bereits ab 26 Grad sollte der Arbeitgeber aktiv werden. Ab 30 Grad wird daraus eine klare Pflicht zum Handeln. Richtig ernst wird es bei über 35 Grad: Dann gilt der Raum ohne Gegenmaßnahmen als ungeeignet für die Arbeit. In solchen Fällen sind besondere Vorkehrungen nötig – etwa Luftduschen, Wasselschleier oder spezielle Entwärmungsphasen.
Was Chefs tun müssen
Die Wahl der Mittel liegt beim Arbeitgeber. Typische Maßnahmen sind Jalousien, Ventilatoren oder flexible Arbeitszeiten, um die kühleren Morgenstunden zu nutzen.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Extra-Pausen besteht dagegen nicht. Nur bei konkreter Gesundheitsgefahr müssen Unternehmen zusätzliche Erholungszeiten gewähren.
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Eigenmächtig gehen? Lieber nicht
Trotz brütender Hitze: Den Arbeitsplatz einfach verlassen oder früher Feierabend machen ist tabu. Das ist nur bei akuter und unmittelbarer Gesundheitsgefahr erlaubt.
Bleibt der Chef untätig, sollten Beschäftigte die Temperaturen dokumentieren. Der nächste Schritt ist der Gang zum Vorgesetzten oder Betriebsrat. Nur so lässt sich Druck aufbauen.
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