Hitze am Arbeitsplatz: 431 Millionen Euro Schaden pro Tag
Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 07:51 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Yasmin Fahimi, fordert ein gesetzliches Hitze-Ausfallgeld. Hintergrund sind steigende Temperaturen und zunehmende gesundheitliche Risiken am Arbeitsplatz.
Laut einer Analyse des Instituts Prognos kostet jeder einzelne Hitzetag mit über 30 Grad die deutsche Wirtschaft rund 431 Millionen Euro. 97 Prozent davon entfallen auf Produktivitätsverluste.
Jeder dritte Arbeitnehmer leidet unter Hitze
Eine aktuelle DGB-Umfrage unter rund 4.000 Beschäftigten zeigt das Ausmaß: Jeder dritte Arbeitnehmer fühlt sich durch Hitze stark belastet. Besonders hart trifft es Beschäftigte im Freien: 58 Prozent von ihnen leiden bei mehr als sechs Stunden täglicher Arbeit unter der Hitze.
Der Arbeitsdruck verstärkt das Problem. Unter Zeitdruck fühlen sich 48 Prozent der Befragten belastet, ohne Termindruck sinkt der Wert auf 23 Prozent. In Innenräumen ohne Klimatisierung empfindet fast jeder zweite Beschäftigte die Situation als problematisch.
Fahimi fordert eine ganzheitliche Strategie: Neben finanziellen Ausgleichen brauche es praktische Maßnahmen wie Verschattung, Getränkebereitstellung und eine gelockerte Kleiderordnung.
Branchenlösungen und gesetzliche Vorgaben
Einige Handwerkszweige haben bereits tarifliche Regelungen. Im Dachdeckerhandwerk gibt es ein Ausfallgeld von 75 Prozent des Stundenlohns für maximal 53 Stunden pro Jahr. Seit dem 1. Mai 2026 gilt eine ähnliche Regelung auch im Gerüstbauerhandwerk: Für Mai bis August werden bis zu 50 Ausfallstunden mit 75 Prozent vergütet.
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Für Büros gelten klare Vorgaben: Ab 30 Grad muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen – etwa Lüften in den frühen Morgenstunden oder Wasser bereitstellen. Ab 35 Grad gilt der Raum ohne Schutzmaßnahmen als nicht mehr arbeitsgeeignet.
Die IG BAU empfiehlt die WSS-Regel: Wasser, Sonnencreme, Schatten. Bei schwerer körperlicher Arbeit im Freien sind drei bis fünf Liter Flüssigkeit täglich und Nachcremen mit Lichtschutzfaktor 50 alle zwei Stunden angeraten.
Reformpläne für Arbeitszeit und Kündigungsschutz
Die Hitzeschutz-Debatte fällt in eine Phase umfassender arbeitsrechtlicher Reformen. Anfang Juli 2026 legte die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket vor. Geplant ist eine Verschärfung der Attestpflicht: Arbeitgeber sollen bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen können. Die telefonische Krankschreibung soll entfallen.
72 Prozent der Erwerbstätigen berichten in einer Erhebung vom Juni 2026 von einem empfundenen Rechtfertigungsdruck bei Krankmeldungen.
Die geplante Arbeitszeitreform bringt neue Pflichten: elektronische Zeiterfassung, wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden, längere Befristungen. Gleichzeitig steigt der Druck durch Hitzeschutz-Vorgaben. Unser Leitfaden hilft Ihnen, beides rechtssicher umzusetzen. Leitfaden Arbeitszeit & Hitzeschutz sichern
Parallel dazu ist eine Novelle des Arbeitszeitgesetzes geplant. Sie sieht eine verpflichtende elektronische Zeiterfassung vor. Die tägliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden soll durch eine wöchentliche Grenze von durchschnittlich 48 Stunden ersetzt werden. Das würde Arbeitstage von bis zu 12 Stunden ermöglichen – solange die Ruhezeiten von elf Stunden gewahrt bleiben.
Weitere geplante Änderungen: Befristungen von Arbeitsverträgen sollen künftig bis zu vier Jahre mit sechs Verlängerungsmöglichkeiten zulässig sein. Für hochbezahlte Angestellte mit einem Bruttojahresgehalt über 177.500 Euro ist eine Lockerung des Kündigungsschutzes geplant – frühestens ab 2027. Arbeitgebern soll es dann erleichtert werden, das Arbeitsverhältnis gegen Abfindung zu beenden.
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