Hitze, Arbeitsplatz

Hitze am Arbeitsplatz: 30 Grad – Kühlmaßnahmen werden Pflicht

28.05.2026 - 15:22:10 | boerse-global.de

Deutsche Arbeitgeber müssen künftig stärker auf Gerüche, Hitze und Vergiftungsrisiken achten. Neue Grenzwerte und eine erweiterte Berufskrankheitenliste treten in Kraft.

Hitze am Arbeitsplatz: 30 Grad – Kühlmaßnahmen werden Pflicht - Foto: über boerse-global.de
Hitze am Arbeitsplatz: 30 Grad – Kühlmaßnahmen werden Pflicht - Foto: über boerse-global.de

Neben klassischen Gefahren rücken Geruchsbelästigung, extreme Temperaturen und langfristige Vergiftungsrisiken in den Fokus.

Geruchsbelästigung: Wann der Arbeitgeber eingreifen muss

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Ein spezielles „Geruchsgesetz" gibt es nicht. Doch das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 618 BGB), das Arbeitsschutzgesetz und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.6) verpflichten Arbeitgeber zum Handeln.

Konflikte entstehen häufig durch starke Parfums, mangelnde Körperhygiene oder intensiv riechende Speisen am Arbeitsplatz. Juristen betonen: Verursacht das Verhalten eines Mitarbeiters erhebliche Störungen, muss der Chef einschreiten. Bleibt der Verursacher uneinsichtig, sind Abmahnung oder sogar Kündigung möglich. Anders sieht es bei medizinisch bedingten Gerüchen aus – hier sind disziplinarische Maßnahmen in der Regel tabu.

Auch äußere Ereignisse können Arbeitgeber in die Pflicht nehmen. Ende Mai 2026 etwa führte ein Brand von 300 Strohballen in Luckenwalde zu Rauchbelästigung. In solchen Fällen müssen Betriebe Belüftung oder Abläufe anpassen.

Hitzewelle am Arbeitsplatz: Klare Grenzwerte

Die Fürsorgepflicht gilt zunehmend auch für Klimarisiken. Laut TÜV Rheinland ist rund ein Drittel der Beschäftigten in Europa klimabedingten Gefahren wie extremer Hitze oder UV-Strahlung ausgesetzt.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) definiert klare Schwellenwerte für Büroräume:

  • 26 Grad: Der Arbeitgeber sollte Maßnahmen zur Abkühlung einleiten.
  • 30 Grad: Kühlmaßnahmen werden zur Pflicht.
  • 35 Grad: Ohne spezielle Vorkehrungen wie Kaltluftduschen gilt der Raum als ungeeignet für die Arbeit.

Parallel dazu meldete das Umweltbundesamt (UBA) Anfang Mai einen deutlichen Anstieg der Ozonwerte. In Regensburg wurden 34,0 Grad gemessen – ideale Bedingungen für Ozonbildung. Das Reizgas kann Entzündungen auslösen. Die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene Grenze von 100 µg/m³ wird in Deutschland häufig überschritten. Für empfindliche Beschäftigte sind zusätzliche Schutzmaßnahmen nötig.

Parkinson durch Pestizide: Neue Berufskrankheit

Das Bundeskabinett hat Ende Mai 2026 eine wegweisende Entscheidung getroffen: Die durch häufigen Pestizideinsatz verursachte Parkinson-Krankheit wird offiziell in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Mehrere Studien belegen den Zusammenhang zwischen Chemikalienbelastung und der Erkrankung. Der Bund erhöht die Zuschüsse an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für den Zeitraum 2025/2026 um 20 Millionen Euro.

Eine EU-OSHA-Erhebung mit über 24.000 Befragungen aus den Jahren 2022 und 2023 zeigt zudem: 29,5 Prozent der Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen sind mindestens einem Krebsrisiko ausgesetzt. Zu den Hauptgefahren zählen ionisierende Strahlung, Dieselabgase, UV-Strahlung und Formaldehyd.

Neue Sicherheitsleitlinien und vertragliche Fallstricke

Der Branchenverband VBG hat im Mai 2026 einen aktualisierten Leitfaden für die Zeitarbeitsbranche veröffentlicht: „Zeitarbeit – sicher, gesund und erfolgreich". Die überarbeiteten Richtlinien enthalten verständlichere Gefährdungsbeurteilungen und berücksichtigen Vorgaben des Mutterschutzgesetzes.

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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat zudem die Grenzen der Vertragsfreiheit präzisiert. In einem Urteil vom 28. Januar 2026 (Az. 5 AS 4/25) entschieden die Richter: Der vollständige vertragliche Ausschluss von Vergütung bei Annahmeverzug – etwa bei unwirksamen oder falsch datierten Kündigungen – ist unwirksam. Rechtsexperten rechnen noch 2026 mit einem neuen Gesetz zur verpflichtenden elektronischen Zeiterfassung, das auf ein wegweisendes BAG-Urteil von 2022 folgt.

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