Hessischer, Mieterschutz

Hessischer Mieterschutz: Hanau kommt hinzu, Maintal soll herausfallen

Veröffentlicht am: 23.10.2026 um 11:32 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Entwurf erweitert den Schutzbereich Hessens von 49 auf 71 Kommunen; Hanau soll aufgenommen werden, Maintal herausfallen.
Moderne Wohngebäude in einer ruhigen deutschen Kleinstadt bei Sonnenuntergang. Illustration mit AI erstellt.

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft plant eine umfassende Neufassung der Mieterschutzverordnung des Landes. Auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Untersuchung soll die Stadt Hanau künftig als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft und in den Schutzbereich aufgenommen werden, während die Nachbarstadt Maintal herausfällt.

Wie aus regionalen Medienberichten hervorgeht, stützt sich die Neuregelung auf ein Gutachten des Forschungsinstituts GEWOS, das im Auftrag des Ministeriums erarbeitet wurde.

Kriterienkatalog entscheidet über Mieterschutz

Für die Neuauflage der Verordnung untersuchte das Gutachten vom Juli 2026 insgesamt 421 hessische Gemeinden anhand von fünf Kriterien. Um als Kommune mit Wohnraummangel eingestuft zu werden, müssen mindestens vier dieser Bedingungen erfüllt sein.

Landesweit soll der Geltungsbereich nach Angaben des Hessischen Wirtschaftsministeriums von bislang 49 auf künftig 71 Kommunen anwachsen, was einem Zuwachs von 22 Städten und Gemeinden gegenüber dem Stand von 2020 entspricht.

Anzeige

Wer sich mit den neuen Mietpreis-Regelungen in Hessen befasst, sollte die ortsüblichen Vergleichsmieten genau im Blick behalten. Dieser kostenlose Report liefert eine aktuelle Analyse für viele deutsche Städte und zeigt, wie Sie Ihre Miete rechtssicher einordnen. Was der neue Mietspiegel 2026 für Vermieter in Ihrer Region bedeutet

Während Hanau die Voraussetzungen erfüllt, verfehlt Maintal die Vorgaben. Die Stadt erfüllt lediglich zwei der fünf Kriterien. Zwar lag die Angebotsmiete im Jahr 2025 mit durchschnittlich 11,98 Euro pro Quadratmeter über dem festgelegten Schwellenwert von 10,80 Euro, und auch die Leerstandsquote lag bei 2,4 Prozent.

Jedoch betrug die Wohnungsversorgungsquote 100,6 Prozent, und die Mietbelastungsquote blieb mit 23,7 Prozent unter dem maßgeblichen Grenzwert. Zudem lag der Wohnungsbestandszuwachs in den Jahren 2019 bis 2024 bei 195, während für die Einstufung Werte zwischen 0 und 100 entscheidend sind. Der Maintaler Magistrat fordert vor diesem Hintergrund eine Rücknahme der geplanten Streichung aus der Verordnung.

Weitere Veränderungen im Main-Kinzig-Kreis und Hochtaunuskreis

Über Hanau hinaus sieht der Verordnungsentwurf für den Main-Kinzig-Kreis weitere Zugänge vor. Demnach sollen künftig auch Erlensee, Großkrotzenburg, Rodenbach, Ronneburg und Niederdorfelden unter die Schutzregeln fallen.

Veränderungen zeichnen sich ebenfalls im Hochtaunuskreis ab. Dort gilt die bisherige Mietpreisbremse in Bad Homburg, Friedrichsdorf, Neu-Anspach, Steinbach und Usingen, befristet bis zum 25. November 2026. Im Rahmen der Neufassung soll sich der Kreis der erfassten Orte von fünf auf sieben Kommunen erweitern: Während Usingen entfällt, kommen Kronberg, Oberursel und Wehrheim neu hinzu.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Zeitplan

In den ausgewiesenen Gebieten greift unter anderem die Mietpreisbremse nach Paragraph 556d des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die Mieten bei Neuvermietungen auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Zudem greift eine Kappungsgrenze nach Paragraph 558 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wonach bestehende Mieten innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen dürfen. Für das gesamte Bundesland Hessen soll die Kündigungssperrfrist künftig von acht auf sechs Jahre abgesenkt werden.

Anzeige

Verschärfte Regeln wie die Kappungsgrenze fordern von Vermietern eine absolut fehlerfreie Dokumentation bei jeder Preisanpassung. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie eine Mieterhöhung rechtssicher begründen und Formfehler sicher vermeiden. In 5 Minuten zur rechtssicheren Mieterhöhung: Kostenlose Anleitung für Vermieter

Das förmliche Anhörungsverfahren zu dem Verordnungsentwurf läuft seit dem 24. September 2026. Ein entsprechender Beschluss des hessischen Kabinetts wird für Mitte November 2026 erwartet.

Disclaimer...
de | wirtschaft | 70398407 |