Hessen-Leitfaden, Gästen

Hessen-Leitfaden: Ab 15.000 Gästen werden Zufahrtssperren empfohlen

Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 14:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Neue Vorgaben koppeln Schutzmaßnahmen an Gefährdungslage und Veranstaltungsgröße; kleinere Feste können meist auf bauliche Sperren verzichten.

Hessen überarbeitet Sicherheitsregeln für öffentliche Veranstaltungen
Ein leerer öffentlicher Platz in einer deutschen Stadt bei Tageslicht, ohne Menschen oder Schilder. Illustration mit AI erstellt.

Die hessische Landesregierung hat ihren Leitfaden „Sicherheit bei Veranstaltungen“ grundlegend überarbeitet und im Zuge einer Evaluation auch den entsprechenden Erlass für die Polizei neu gefasst.

Wie aus einem Bericht vom 28. September 2026 auf dem Landesportal hessen.de hervorgeht, zielen die aktualisierten Vorgaben darauf ab, Schutzkonzepte künftig noch zielgerichteter an die tatsächliche Gefährdungslage anzupassen. Der vorherige Polizeierlass stammte aus dem Mai 2025. Mit der Neufassung soll gewährleistet werden, dass behördliche Auflagen wirksam, aber zugleich verhältnismäßig bleiben.

Klare Schwellenwerte für Schutzmaßnahmen

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Neuregelung liegt auf der Differenzierung von Sicherheitsmaßnahmen nach der Größe und Ausgestaltung der jeweiligen Zusammenkunft. Sicherheitskonzepte sollen sich demnach eng an der konkreten Gefährdung orientieren und keine pauschalen Hürden aufbauen.

Für Großveranstaltungen setzt das Land klare Leitlinien: Bei Veranstaltungen mit mehr als 15.000 zeitgleich anwesenden Personen wird der Einsatz technischer Sperren grundsätzlich empfohlen. Diese Barrieren sollen Bereiche mit großen Menschenmengen vor potenziellen Gefahren durch einfahrende Fahrzeuge schützen.

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Der überarbeitete Leitfaden des Landes setzt bei Großveranstaltungen mit mehr als 15.000 zeitgleich Anwesenden auf technische Sperren — unter 5.000 Anwesenden sind Feste und Umzüge in der Regel ohne baulichen Zufahrtsschutz möglich. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Schwellenwerte prüfen, ein Sicherheitskonzept aufbauen und Förderwege für interkommunale Kooperationen nutzen. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern

Gleichzeitig schafft der überarbeitete Leitfaden spürbare Erleichterungen für kleinere Zusammenkünfte. Bei Festen und Umzügen mit weniger als 5.000 zeitgleich Anwesenden ist die Durchführung in der Regel ohne baulichen Zufahrtsschutz möglich.

Voraussetzung hierfür ist, dass vor Ort keine besonders hohe Personendichte herrscht, der Veranstaltung keine herausgehobene Bedeutung zukommt und den Sicherheitsbehörden keine konkreten Gefährdungshinweise vorliegen.

Interkommunale Zusammenarbeit und finanzielle Unterstützung

Neben den inhaltlichen Vorgaben verweist das Land auf bestehende Hilfen für die Städte und Gemeinden bei der Umsetzung von Sicherheitskonzepten. Um Kommunen bei den organisatorischen und materiellen Herausforderungen zu entlasten, setzt Hessen auf gemeinsame Lösungen. Bislang wurden landesweit 17 Kooperationen gefördert, an denen sich insgesamt 61 Kommunen beteiligen.

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Die Überarbeitung des Leitfadens und die Neufassung des Erlasses von Mai 2025 sollen den Kommunen, Ordnungsbehörden und der Polizei verlässliche Kriterien an die Hand geben. Damit liegt für Genehmigungs- und Sicherheitsentscheidungen bei öffentlichen Veranstaltungen in Hessen ein aktualisierter Handlungsrahmen vor.

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