Hessen-Abgabe: 0,2 Cent pro kWh für Kommunen ab Herbst 2026
09.06.2026 - 02:09:57 | boerse-global.de
Das hessische Wirtschaftsministerium will Kommunen finanziell am Ausbau erneuerbarer Energien beteiligen – und macht aus einer freiwilligen Leistung eine Pflicht.
0,2 Cent pro Kilowattstunde für die Gemeinden
Der am 8. Juni vorgestellte Gesetzentwurf verlangt von Betreibern von Windrädern und Freiflächen-Solaranlagen eine Abgabe von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde. Die Einnahmen fließen direkt an die Standortkommunen.
Während Kommunen durch neue Gesetze entlastet werden sollen, stehen private Immobilienbesitzer oft vor komplexen steuerlichen Fragen. Dieser kostenlose Ratgeber klärt auf, wie Sie Ihre Photovoltaik-Anlage oder Immobilie steuerlich korrekt behandeln und Nachzahlungen vermeiden. Kostenloses Umsatzsteuer-E-Book jetzt herunterladen
Für ein modernes Windrad bedeutet das jährlich 30.000 bis 40.000 Euro. Eine zehn Megawatt starke Solaranlage bringt rund 20.000 Euro pro Jahr. Über die übliche Betriebsdauer von 20 Jahren kommen so Millionenbeträge zusammen.
Die Kosten dürfen die Betreiber auf den Strompreis umlegen. Experten rechnen aber mit kaum spürbaren Auswirkungen auf die Haushaltsstrompreise. Hessen folgt mit der Neuregelung dem Beispiel von neun anderen Bundesländern.
Geld nur für Akzeptanz-Maßnahmen
Das Gesetz ist mit rund sieben Paragrafen bewusst schlank gehalten. Die Kommunen müssen die Einnahmen zweckgebunden verwenden: für Investitionen in Kitas, Schwimmbäder, Sporthallen oder Spielplätze. Auch eine Senkung der Grundsteuer ist möglich.
Die geplante Senkung der Grundsteuer ist für Eigentümer erfreulich, doch andere Abgaben wie die Betriebskosten müssen weiterhin rechtssicher kalkuliert werden. Sichern Sie sich diesen Gratis-Report, um alle umlagefähigen Kosten für 2026 korrekt zu erfassen und Fehler bei der Abrechnung zu vermeiden. Betriebskosten-Report 2026 kostenlos anfordern
Die Landesregierung will die Neuregelung im Herbst 2026 in Kraft setzen. Nach der Kabinettsberatung startet nun die Anhörung.
Ausbau stockt – 180 Anlagen vor Gericht
Der Vorstoß kommt nicht von ungefähr. 2025 gingen in Hessen nur 23 neue Windräder ans Netz. Ende 2024 standen landesweit 1.181 Anlagen mit 2.641 Megawatt Leistung.
Besonders brisant: 371 genehmigte Anlagen mit über 2.200 Megawatt sind noch nicht in Betrieb. Davon sind 180 von Klageverfahren betroffen.
Die Reaktionen auf den Entwurf fallen gemischt aus. Der Städte- und Gemeindebund begrüßt die Pflichtabgabe grundsätzlich, kritisiert aber die detaillierten Vorgaben zur Mittelverwendung. Die Grünen sprechen von einer Minimallösung, die AfD bezweifelt eine höhere Akzeptanz. Der Windenergieverband fordert zudem stärkere Modelle für direkte Bürgerbeteiligung.
Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!
Für. Immer. Kostenlos.
