Heizungstausch: KfW senkt Förderung auf 28.000 Euro ab sofort
Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 11:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit dem 21. Juli 2026 gelten angepasste Förderbedingungen für den Heizungstausch. Die KfW und Branchenverbände haben ihre Rechner aktualisiert.
Weniger förderfähige Kosten, degressive Absenkung
Die größte Änderung betrifft die Kostenobergrenze. Statt 30.000 Euro sind nun nur noch 28.000 Euro förderfähig – und das auch nur vorübergehend. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Betrag halbjährlich um jeweils 750 Euro.
Die Grundförderung für klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen bleibt bei 30 Prozent. Allerdings entfallen der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag komplett. Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt jetzt bei 16 Prozent, sinkt aber ab Februar 2027 alle sechs Monate um vier Prozentpunkte.
Einkommensbonus: gestaffelt und familienfreundlich
Der Einkommensbonus für Selbstnutzer wurde neu gestaffelt. Entscheidend ist das zu versteuernde Jahreseinkommen:
- Bis 30.000 Euro: 40 Prozent Bonus
- Bis 40.000 Euro: 30 Prozent Bonus
- Bis 50.000 Euro: 10 Prozent Bonus
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Ein neuer Familienzuschlag erhöht die Einkommensgrenze pro Kind um 10.000 Euro. So kommen Familien leichter an höhere Fördersätze. Der maximale Gesamtfördersatz liegt für die meisten bei 70 Prozent. Geringverdiener mit bis zu 30.000 Euro (bzw. 40.000 Euro mit Familienzuschlag) können sogar 80 Prozent erhalten – das sind maximal 22.400 Euro Zuschuss.
Online-Rechner helfen bei der Planung
Die neuen Regeln sind komplex. Deshalb haben mehrere Anbieter ihre Förderrechner aktualisiert. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) bietet eine kompakte Version für Einfamilienhäuser an, die die Förderquote für die nächsten 36 Monate abschätzt.
Auch Stiebel Eltron hat sein Portal angepasst. Die Tools berücksichtigen Alter der Heizung, Haushaltseinkommen und Zeitpunkt der Umsetzung. Sie zeigen nicht nur Fördersatz und Zuschusssumme, sondern auch die verbleibenden Restkosten. Anträge nach den neuen Konditionen können ab sofort gestellt werden. Bestehende Förderzusagen bleiben gültig.
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Zusätzliche Kredite und Ausblick
Neben Zuschüssen gibt es weiterhin Ergänzungskredite für energetische Maßnahmen – bis zu 120.000 Euro. Haushalte mit einem Einkommen unter 90.000 Euro erhalten zinsgünstige Konditionen ab 0,01 Prozent.
Für das erste Quartal 2027 ist ein EU-Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen angekündigt. Wärmepumpen ohne EU-Wertschöpfung sollen dann nur noch 15 Prozent Grundförderung erhalten. Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Fenstertausch fördert weiterhin das BAFA – mit 15 Prozent, bei individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) mit 20 Prozent.
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