Heimspeicher: Bundesnetzagentur erleichtert Stromhandel und bidirektionales Laden
Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 12:54 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Bundesnetzagentur erleichtert den Stromhandel mit Batteriespeichern in Privathaushalten und Unternehmen und bezieht erstmals auch bidirektionale Ladepunkte für Elektroautos in die neuen Abrechnungsregeln ein.
Neue Regeln für gespeicherten Strom
Bisher mussten selbst erzeugter Grünstrom, etwa aus einer Photovoltaikanlage, und aus dem Netz bezogener Strom in Speichern strikt getrennt werden. Eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz konnten nur reine Grünstromspeicher erhalten.
Mit der sogenannten MiSpeL-Festlegung – der Abkürzung für „Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten“ – sollen diese Grenzen überwunden werden. Haushalte und Unternehmen können Speicher und Ladepunkte dadurch flexibler zu ihrem eigenen Vorteil einsetzen.
Umsetzung binnen zwölf Monaten
Die neuen Regeln sollen in den kommenden zwölf Monaten von den Netzbetreibern umgesetzt werden. Für bestimmte Vorgaben ist zusätzlich eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission erforderlich.
Die EEG-Förderung bleibt auch für zwischengespeicherten erneuerbaren Strom erhalten. Für die Rückspeisung von zuvor aus dem Netz entnommenem Strom sind zudem Vorteile bei Umlagen und Netzentgelten vorgesehen. Die eingespeisten Mengen werden dafür saldiert; die Festlegung bestimmt, wie förderfähige und saldierungsfähige Anteile berechnet werden.
Potenzial durch Millionen Speicher
Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller erklärte, die Regelung werde zahlreiche große und kleine Stromspeicher sowie Ladepunkte für das Stromsystem aktivieren. Deutschland könne dadurch beim bidirektionalen Laden eine Vorreiterrolle einnehmen.
Nach Angaben des Datenportals Battery-Charts der RWTH Aachen gibt es in Deutschland mehr als 2,7 Millionen Heimspeicher mit jeweils weniger als 30 Kilowattstunden Kapazität. Zusammengenommen verfügen sie über 23,6 Gigawattstunden Speicherkapazität.
Bidirektionales Laden noch selten
Eine vollständige Entladung aller Heimspeicher entspräche rechnerisch dem Jahresverbrauch von gut 6.700 Haushalten bei einem angenommenen Durchschnittsverbrauch von 3.500 Kilowattstunden.
Bei Elektroautos ist die technische Nutzung noch deutlich begrenzter. Die meisten Fahrzeuge können ihren gespeicherten Strom derzeit nicht ins Hausnetz oder ins öffentliche Netz zurückspeisen. Auch die Zahl der dafür geeigneten Elektroautos ist nach Einschätzung des ADAC noch gering.
Mehr Flexibilität für das Stromsystem
Die neue MiSpeL-Festlegung setzt an einem zentralen Problem der Energiewende an: Solarstrom fällt häufig dann an, wenn viele Anlagen gleichzeitig einspeisen. Batteriespeicher können solche Überschüsse aufnehmen und später wieder abgeben. Werden sie zusätzlich nach Marktpreisen gesteuert, können sie Strom vor allem dann speichern, wenn er günstig ist, und bei höherer Nachfrage einspeisen.
Für private Haushalte bedeutet die Regelung vor allem weniger starre Vorgaben bei der Nutzung ihrer Speicher. Die EEG-Förderung für zwischengespeicherten Solarstrom bleibt erhalten; zugleich sollen bei der Rückspeisung zuvor bezogenen Netzstroms bestimmte Umlagen und Netzentgelte durch eine Saldierung reduziert werden. Die konkrete finanzielle Wirkung hängt jedoch vom Verbrauch, den Stromtarifen, der Speichergröße und den technischen Messsystemen ab.
Großes Potenzial, praktische Hürden
Mit mehr als 2,7 Millionen Heimspeichern und insgesamt 23,6 Gigawattstunden Kapazität verfügt Deutschland bereits über ein erhebliches dezentrales Flexibilitätspotenzial. Eine vollständige Entladung entspräche rechnerisch dem Jahresverbrauch von gut 6.700 Haushalten. Entscheidend ist, dass Netzbetreiber die neuen Vorgaben innerhalb der kommenden zwölf Monate technisch und organisatorisch umsetzen.
Beim bidirektionalen Laden ist der Markt dagegen noch am Anfang. Nur ein kleiner Teil der Elektroautos kann Strom aus der Fahrzeugbatterie ins Haus oder ins öffentliche Netz zurückspeisen. Neben geeigneten Fahrzeugen braucht es kompatible Ladepunkte, Mess- und Steuertechnik sowie klare Abrechnungsverfahren. Die Regelung beseitigt damit eine wichtige regulatorische Hürde, ersetzt aber nicht die noch ausstehende technische Verbreitung.
