Haushaltshilfen, Minijob-Zentrale

Haushaltshilfen: Minijob-Zentrale erklärt neue Anmeldungsregeln

Veröffentlicht am: 05.08.2026 um 16:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Minijob-Zentrale erläutert das Anmeldeverfahren für Haushaltshilfen. Derweil bleibt das Modell trotz Abschaffungsdebatte vorerst bestehen.

Minijob-Zentrale: Neues Melde-ABC für Haushaltshilfen – politische Zukunft offen
Ein aufgeräumter Schreibtisch mit Laptop und Dokumenten in einer häuslichen Umgebung als Symbol für die Verwaltung von Minijobs. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Minijob-Zentrale hat ein aktualisiertes „Melde-ABC“ für Privathaushalte veröffentlicht. Es erklärt Schritt für Schritt, wie Haushaltshilfen korrekt angemeldet werden – und was Arbeitgeber rechtlich und finanziell wissen müssen. Der Zeitpunkt ist kein Zufall: Die Zukunft der Minijobs steht politisch massiv unter Druck.

So funktioniert das Haushaltsscheck-Verfahren

Wer eine Haushaltshilfe beschäftigt, nutzt das Haushaltsscheck-Verfahren. Nötig sind dafür die Rentenversicherungsnummer der angestellten Person und Angaben zum Verdienst. Eine Betriebsnummer wird automatisch vergeben.

Der Aufwand lohnt sich: Die Anmeldung sichert rechtlich ab, die Unfallversicherung ist automatisch inbegriffen – und Arbeitgeber können Steuervorteile nutzen. Für die Verwaltung stellt die Behörde Werkzeuge wie den Änderungsscheck oder einen digitalen Minijob-Manager bereit.

Politischer Streit um die Zukunft der Minijobs

Die Veröffentlichung fällt in eine heiße politische Phase. Die Rentenkommission hatte im Juni vorgeschlagen, Minijobs weitgehend abzuschaffen. Ein Koalitionsausschuss stoppte den Vorstoß am 3. August: Das Modell bleibt vorerst – für Rentner gilt weiterhin die Verdienstgrenze von 603 Euro monatlich.

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Doch die Deatte schwelt weiter. In der SPD gibt es Signale für Kompromisse: Dirk Wiese deutete an, dass Ausnahmen für Schüler, Studierende und Rentner denkbar wären. Die Union lehnt eine Abschaffung mit Verweis auf die Finanzierung ab. Der Branchenverband DEHOGA warnt derweil vor Personalnot bei Abend- und Wochenendschichten.

Aktuell gibt es rund 6,8 Millionen geringfügig Beschäftigte – 79,1 Prozent von ihnen zahlen keine eigenen Rentenbeiträge.

Das sind die geplanten Änderungen

Trotz des vorläufigen Bestandschutzes stehen Anpassungen an. Die pauschale Lohnsteuer für Minijobs soll von 2 auf 5 Prozent steigen – die endgültige Entscheidung steht aber noch aus. Seit Juli 2026 können befreite Minijobber zudem freiwillig in die Rentenversicherung zurückkehren.

Ab 2027 bringt das geplante Pflegeneuordnungsgesetz weitere Neuerungen: Der Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung soll in Privathaushalten auf 1,5 Prozent festgelegt werden, gewerblich auf 3,6 Prozent. Ab 2028 kommt ein Zuschlag für familienversicherte Ehegatten von 0,52 Prozentpunkten hinzu.

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Was ein Wegfall für Rentner bedeuten würde

Sollten Minijobs doch fallen, würden Rentner voll sozialversicherungspflichtig. Die Alterssicherungskommission empfiehlt eine Rentenbeitragspflicht für fast alle Gruppen. Konkret: Bei 603 Euro Verdienst blieben nach 56,08 Euro Eigenanteil noch 546,92 Euro netto.

Auch für Bezieher der „Neuen Grundsicherung“ – seit 1. Juli 2026 Nachfolgerin des Bürgergelds – gelten Regeln: 100 Euro Freibetrag, darüber gestaffelte Anrechnungssätze. Jobcenter können seit Juli zudem eine Vollzeittätigkeit einfordern – außer bei Betreuung von Kindern unter 14 Monaten oder Pflege von Angehörigen.

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