Haushaltshilfen: Minijob-Zentrale erklärt neue Anmeldungsregeln
Veröffentlicht am: 05.08.2026 um 16:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Minijob-Zentrale hat ein aktualisiertes „Melde-ABC“ für Privathaushalte veröffentlicht. Es erklärt Schritt für Schritt, wie Haushaltshilfen korrekt angemeldet werden – und was Arbeitgeber rechtlich und finanziell wissen müssen. Der Zeitpunkt ist kein Zufall: Die Zukunft der Minijobs steht politisch massiv unter Druck.
So funktioniert das Haushaltsscheck-Verfahren
Wer eine Haushaltshilfe beschäftigt, nutzt das Haushaltsscheck-Verfahren. Nötig sind dafür die Rentenversicherungsnummer der angestellten Person und Angaben zum Verdienst. Eine Betriebsnummer wird automatisch vergeben.
Der Aufwand lohnt sich: Die Anmeldung sichert rechtlich ab, die Unfallversicherung ist automatisch inbegriffen – und Arbeitgeber können Steuervorteile nutzen. Für die Verwaltung stellt die Behörde Werkzeuge wie den Änderungsscheck oder einen digitalen Minijob-Manager bereit.
Politischer Streit um die Zukunft der Minijobs
Die Veröffentlichung fällt in eine heiße politische Phase. Die Rentenkommission hatte im Juni vorgeschlagen, Minijobs weitgehend abzuschaffen. Ein Koalitionsausschuss stoppte den Vorstoß am 3. August: Das Modell bleibt vorerst – für Rentner gilt weiterhin die Verdienstgrenze von 603 Euro monatlich.
Wer Personal auf 603-Euro-Basis einstellt, sollte auch formal alles richtig machen, um rechtlich abgesichert zu sein. Diese kostenlose Mustervorlage ermöglicht es Ihnen, einen rechtssicheren Arbeitsvertrag für Minijobber in wenigen Minuten zu erstellen. Arbeitsvertrag für Minijobber jetzt kostenlos herunterladen
Doch die Deatte schwelt weiter. In der SPD gibt es Signale für Kompromisse: Dirk Wiese deutete an, dass Ausnahmen für Schüler, Studierende und Rentner denkbar wären. Die Union lehnt eine Abschaffung mit Verweis auf die Finanzierung ab. Der Branchenverband DEHOGA warnt derweil vor Personalnot bei Abend- und Wochenendschichten.
Aktuell gibt es rund 6,8 Millionen geringfügig Beschäftigte – 79,1 Prozent von ihnen zahlen keine eigenen Rentenbeiträge.
Das sind die geplanten Änderungen
Trotz des vorläufigen Bestandschutzes stehen Anpassungen an. Die pauschale Lohnsteuer für Minijobs soll von 2 auf 5 Prozent steigen – die endgültige Entscheidung steht aber noch aus. Seit Juli 2026 können befreite Minijobber zudem freiwillig in die Rentenversicherung zurückkehren.
Ab 2027 bringt das geplante Pflegeneuordnungsgesetz weitere Neuerungen: Der Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung soll in Privathaushalten auf 1,5 Prozent festgelegt werden, gewerblich auf 3,6 Prozent. Ab 2028 kommt ein Zuschlag für familienversicherte Ehegatten von 0,52 Prozentpunkten hinzu.
Angesichts der gesetzlichen Änderungen bei der Minijob-Grenze ab Januar 2026 ist es für Arbeitgeber ratsam, bestehende Verträge zeitnah zu prüfen. Sichern Sie sich diesen aktuellen Experten-Ratgeber inklusive Mustervorlage, um bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen auf dem neuesten Stand zu bleiben. Kostenlose Mustervorlage für Minijobs sichern
Was ein Wegfall für Rentner bedeuten würde
Sollten Minijobs doch fallen, würden Rentner voll sozialversicherungspflichtig. Die Alterssicherungskommission empfiehlt eine Rentenbeitragspflicht für fast alle Gruppen. Konkret: Bei 603 Euro Verdienst blieben nach 56,08 Euro Eigenanteil noch 546,92 Euro netto.
Auch für Bezieher der „Neuen Grundsicherung“ – seit 1. Juli 2026 Nachfolgerin des Bürgergelds – gelten Regeln: 100 Euro Freibetrag, darüber gestaffelte Anrechnungssätze. Jobcenter können seit Juli zudem eine Vollzeittätigkeit einfordern – außer bei Betreuung von Kindern unter 14 Monaten oder Pflege von Angehörigen.
