Hauptversammlungen, HDax-Konzerne

Hauptversammlungen: 19 HDax-Konzerne kehren zur Präsenz zurück

Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 18:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Mehr als die Hälfte der HDax-Unternehmen lädt 2026 wieder zu physischen Hauptversammlungen. Die Teilnahmequote liegt bei Präsenzveranstaltungen deutlich höher.

HDax-Konzerne kehren zur Präsenz-Hauptversammlung zurück
Moderner Konferenzsaal für eine Hauptversammlung mit Blick auf eine Bühne und Sitzreihen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Mehr als die Hälfte der HDax-Unternehmen lädt ihre Aktionäre wieder persönlich ein. Nach Jahren der virtuellen Formate zeichnet sich eine deutliche Kehrtwende ab.

Physische Debatte statt Bildschirm

19 große Aktiengesellschaften setzen 2026 auf Präsenz – darunter Schwergewichte wie Allianz, BASF, Siemens, Deutsche Bank und Infineon. Auch Vonovia, Lufthansa, TUI und Thyssenkrupp holen ihre Aktionäre wieder vor Ort. Nur vier Konzerne – BMW, Hensoldt, Kion und die Deutsche Börse – bleiben beim virtuellen Modell.

Die Zahlen geben den Präsenz-Befürwortern recht. Laut einer Auswertung der Jahre 2023 bis 2025 liegt die Teilnahmequote bei physischen Hauptversammlungen im Dax und MDax bei 74,5 Prozent. Virtuelle Formate kommen im selben Zeitraum nur auf 67,7 Prozent.

Streit um Transparenz und Zugänglichkeit

Die Diskussion um das richtige Format wird hitzig geführt. Die Hauptversammlung der Heidelberger Druckmaschinen AG am 23. Juli zeigt das deutlich. Mehrere Aktionäre forderten schriftlich die Rückkehr zur Präsenz und kritisierten die eingeschränkten Austauschmöglichkeiten. Andere verteidigten das virtuelle Modell mit Verweis auf globale Zugänglichkeit und Nachhaltigkeitsvorteile.

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Dazu kommt ein rechtlicher Druck: 2027 laufen bei vielen Gesellschaften die Satzungsermächtigungen für rein virtuelle Versammlungen aus. Die Vorstände müssen sich frühzeitig mit der Zukunft des Aktionärsdialogs befassen.

Anlegerschützer gehen vor Gericht

Der Fall Volkswagen zeigt die Risiken virtueller Formate. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat gegen Beschlüsse der VW-Hauptversammlung vom 18. Juni Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage eingereicht. Die Kritik: mangelnde Transparenz bei Haftungsvergleichen für ehemalige Führungskräfte.

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Bereits 2025 hatte der Bundesgerichtshof eine frühere Zustimmung zu einem Vergleich teilweise für nichtig erklärt. Obwohl die Aktionäre dem Vorhaben erneut mit 99,99 Prozent zustimmten, bleibt die SdK hartnäckig. Der Fall liegt nun beim Landgericht Hannover.

Die Debatte bekommt noch eine weitere Dimension: Studien zeigen, dass bei einer durchschnittlichen Teilnahmequote von 71 Prozent oft schon ein Stimmanteil von 30 Prozent für faktische Mehrheiten reicht. In Finanzkreisen wird daher über eine Anpassung der Kontrollschwellen für Übernahmeangebote an internationale Standards diskutiert.

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