Haselmaus, Paderborn

Haselmaus in Paderborn: Gericht untersagt Fällungen im Hesse-Wäldchen

Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 22:53 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der BUND-Eilantrag setzte die Bebauungsplanänderung vorläufig außer Kraft; ungeklärter Haselmausschutz verhindert vorerst Arbeiten.

Paderborn: Gericht stoppt vorerst Baumfällungen für geplantes Parkhaus
Dicht bewaldetes Gebiet im Hesse-Wäldchen mit alten Bäumen und natürlichem Unterholz bei herbstlichem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat das geplante Fällen von Bäumen im Paderborner Hesse-Wäldchen vorläufig untersagt. Auf einen Eilantrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland erließ das Gericht eine einstweilige Anordnung, durch welche die zweite Änderung des Bebauungsplans SN 282 der Stadt Paderborn vorläufig außer Vollzug gesetzt wird. Sämtliche Umsetzungsmaßnahmen auf dem Areal sind damit bis auf Weiteres unzulässig, wie aus behördlichen und gerichtlichen Mitteilungen hervorgeht.

Die Stadt Paderborn hatte der Änderung des Bebauungsplans zuvor bereits zugestimmt. Ziel der Planung war es, eine bislang als Wald festgesetzte Gehölzfläche für den Bau eines Parkhauses freizugeben. Das Paderborner Maschinenbauunternehmen Hesse Mechatronics beabsichtigte, auf dem Gelände Stellplätze für Beschäftigte im Zuge seiner betrieblichen Expansion zu schaffen.

Auf dem betroffenen Areal stehen Bäume, die ein Alter von bis zu 80 Jahren erreichen. Die Rodungsarbeiten auf dem Firmenareal sollten ursprünglich ab dem 18. Oktober beginnen, wurden durch die gerichtliche Entscheidung nun jedoch vorerst ausgebremst.

Artenschutzrechtliche Bedenken wegen der Haselmaus

Ausschlaggebend für das Einschreiten des Gerichts waren naturschutzrechtliche Bedenken. Im Plangebiet war im Jahr 2022 das Vorkommen der streng geschützten Haselmaus nachgewiesen worden. Die Tiere halten üblicherweise von Ende Oktober bis April Winterschlaf, weshalb Eingriffe in ihren Lebensraum besonders sensibel zu bewerten sind.

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Ein Eilantrag reichte, um die geplanten Fällungen auf einem Firmenareal vorerst zu stoppen — weil der Nachweis fehlte, dass die streng geschützte Haselmaus dort nicht mehr lebt. Wer selbst Flächen mit altem Baumbestand überplant, sollte Artenschutz und Planfestsetzung vor dem ersten Bagger prüfen. Unser kostenloser Leitfaden zeigt die wichtigsten Schritte. Checkliste Artenschutz vor Baubeginn anfordern

Der BUND machte im Eilverfahren erfolgreich glaubhaft, dass ein sicherer Nachweis über das angenommene Verschwinden der lokalen Haselmaus-Population nicht erbracht worden war. Laut der Pressemitteilung zum gerichtlichen Beschluss gelang es dem Unternehmen nicht, rechtzeitig nachzuweisen, dass auf der betreffenden Fläche tatsächlich keine Haselmäuse mehr leben.

Hauptsacheverfahren bleibt abzuwarten

Mit der Außervollzugsetzung des Bebauungsplans dürfen vorerst keine vorbereitenden Maßnahmen oder Fällungen durchgeführt werden. Das Hauptsacheverfahren zur Gültigkeit der Bebauungsplanänderung wird beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen unter dem Aktenzeichen 2 D 367/25.NE geführt.

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Die zweite Änderung eines Bebauungsplans wurde vorläufig außer Vollzug gesetzt — sämtliche Umsetzungsmaßnahmen auf dem Areal sind bis auf Weiteres unzulässig. Solche Eilanträge treffen Projektentwickler kurzfristig und unvorbereitet. Unser Leitfaden erklärt, wie Sie Bebauungspläne rechtssicher ändern und Klagerisiken früh erkennen. Leitfaden Bebauungsplan rechtssicher ändern sichern

Ein Termin für eine mündliche Verhandlung oder eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache ist derzeit noch offen. Bis zu einer abschließenden Klärung bleibt das Bauvorhaben des expandierenden Unternehmens auf dem Areal gestoppt.

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