Hand-Laser-Maschinen, Laser

Hand-Laser-Maschinen: Laser der Klasse 4 gefährdet Augen und Haut

Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 20:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Laserstrahlen gefährden Augen, Haut und Atemwege; bei Kreissägen senken Schutzkleidung und wirksame Absaugung die Risiken.
Metallspäne auf einem Werkstattboden in einer industriellen Umgebung bei natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

In Werkstätten und industriellen Fertigungen gehören sowohl moderne Schneid- und Schweißtechnologien als auch traditionelle Trennverfahren zum betrieblichen Alltag. Dennoch bergen derartige Arbeitsmittel erhebliche Gefahrenpotenziale, die im Arbeitsalltag immer wieder unterschätzt werden.

Fachinformationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz weisen eindringlich auf die Risiken bei der Nutzung von Hand-Laser-Maschinen hin und betonen parallel dazu die strikte Notwendigkeit von persönlicher Schutzausrüstung sowie technischen Schutzvorkehrungen beim Betrieb von Kreissägen.

Hohe Gefahrenstufen bei Hand-Laser-Maschinen

Hand-Laser-Maschinen, kurz HLM, umfassen sämtliche offenen Laser-Einrichtungen zur Materialbearbeitung sowie manuell geführte oder handpositionierte Laserschweißgeräte. Sie gelten in der Praxis als attraktive Alternative zu klassischen Schweißverfahren und finden daher in unterschiedlichsten Anwendungsfeldern Verbreitung. Allerdings werden die Gefährdungen für Augen und Haut durch HLM laut Fachbeiträgen häufig nicht ausreichend wahrgenommen und verharmlost.

Beim handgeführten Laserschweißen entsteht ein Laserstrahl der Klasse 4, wie arbeitsschutztechnische Analysen des Herstellers Optrel verdeutlichen. Von dieser Einstufung gehen erhebliche Gefahren für die Augen, die Haut sowie die Atmungsorgane der Beschäftigten aus, weshalb umfassende Sicherheitsmaßnahmen unverzichtbar sind.

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Gezielte Schutzkleidung und PSA beim Einsatz von Kreissägen

Ähnliche Aufmerksamkeit verlangt die Handhabung klassischer Trennwerkzeuge wie Kreissägen. Experten für Arbeitssicherheit betonen, dass bei jedem einzelnen Sägevorgang zwingend eine Schutzbrille nach der Norm EN 166 getragen werden muss, um Augenverletzungen durch herumfliegende Späne oder Splitter abzuwehren. Bei längeren Arbeiten oder beim Zuschnitt in geschlossenen Räumen wird zudem das Tragen eines Gehörschutzes empfohlen.

Differenziert bewertet wird der Einsatz von Handschuhen: Diese sollten ausschließlich beim reinen Materialtransport genutzt werden. Direkt an stationären Kreissägen gelten Schutzhandschuhe als ungeeignet, da eine erhebliche Gefahr besteht, dass das rotierende Sägeblatt den Handschuh erfasst und die Hand einzieht.

Für den allgemeinen Schutz in Werkstattbereichen sowie auf Baustellen werden Sicherheitsschuhe mit Zehenschutzkappe und rutschhemmender Sohle empfohlen. Schnittschutzhosen stellen dagegen keinen allgemeinen Schutz gegen Kreissägeblätter dar, sondern sind vor allem für Arbeiten mit Motorsägen nach entsprechender Gefährdungsbeurteilung vorgesehen.

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Staubbelastung durch technische Absaugung wirksam reduzieren

Neben mechanischen Verletzungsrisiken stellt die Feinstaubbelastung beim Sägen ein signifikantes Gesundheitsrisiko dar. Ist an Kreissägen keine ausreichende Absaugung vorhanden oder fallen besonders staubintensive Arbeiten an, wird das Tragen von Atemschutzmasken der Schutzklassen FFP2 oder FFP3 empfohlen.

Zur grundlegenden Gefahrenvermeidung an der Entstehungsquelle wird eine effektive Absaugung direkt an der Maschine empfohlen. Für einzelne Tischkreissägen gilt dabei ein Volumenstrom von 150 bis 400 m³/h als praxistauglicher Richtwert für eine ausreichende Erfassung der Stäube.

Bei der Absaugung von Feinstaub sind Filter der Klassen M, H oder HEPA einzusetzen. Bei gewerblicher Nutzung greifen hierbei verbindliche Vorschriften zur Minimierung der Staubbelastung, um Beschäftigte langfristig vor gesundheitsschädlichen Partikeln zu schützen.

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