Hamburg-Vergabegesetz, Wertgrenzen

Hamburg-Vergabegesetz: Wertgrenzen für Aufträge halbiert auf 250.000 Euro

Veröffentlicht am: 14.09.2026 um 14:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

SPD und Grüne wollen in Hamburg Tariftreue stärken, Prüfungen ausweiten und Schwellenwerte für Bauaufträge auf 250.000 Euro senken.

Hamburg plant strengere Vergaberegeln mit Tariftreue
Eine moderne Baustelle mit Gerüsten und Stahlträgern vor einem klaren Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen in Hamburg planen eine umfassende Weiterentwicklung des Vergaberechts. Mit einer Reform des Hamburgischen Vergabegesetzes sollen verbindliche Vorgaben zur Tariftreue verankert, Kontrollmechanismen verschärft und Verfahren weiter digitalisiert werden. Eine entsprechende Entscheidung in der Hamburgischen Bürgerschaft ist für den 16. September 2026 vorgesehen.

Schärfere Kriterien und niedrigere Wertgrenzen

Kern der geplanten Neuregelung ist eine spürbare Stärkung der Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen der Hansestadt. Wie aus den Anträgen der Koalitionspartner hervorgeht, sollen Unternehmen, die sich um Aufträge der öffentlichen Hand bewerben, künftig verbindlicher an Tarifstandards gebunden werden. Ziel der Koalitionsfraktionen ist es, durch schärfere Regeln faire Arbeitsbedingungen und fairen Wettbewerb sicherzustellen.

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Ein wesentlicher Hebel liegt dabei in der Absenkung formaler Schwellenwerte. Durch einen Änderungsantrag sollen die maßgeblichen Wertgrenzen für Bauleistungen und Konzessionen von bislang 500.000 auf 250.000 Euro halbiert werden. Durch diesen Schritt greifen die strengeren Vorgaben und Prüfpflichten des Vergabegesetzes künftig bereits bei deutlich kleineren Bauaufträgen und Konzessionsvergaben als bisher.

Einführung anlassloser Prüfungen und Ausbau der Digitalisierung

Um die Einhaltung der arbeits- und tarifrechtlichen Auflagen wirksam durchzusetzen, setzen SPD und Grüne zudem auf eine Ausweitung der Kontrollbefugnisse. Die Reform sieht vor, dass Überprüfungen künftig auch anlasslos erfolgen können. Damit soll verhindert werden, dass Verstöße gegen Mindestentgelte oder tarifliche Bestimmungen unbemerkt bleiben, wenn keine konkreten Verdachtsmomente oder Hinweise von außen vorliegen.

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Parallel zu den strengeren Kontrollmechanismen soll die administrative Abwicklung weiter modernisiert werden. Geplant ist der Ausbau digitaler Verfahrensabläufe in den Vergabestellen, um Prüfprozesse zu vereinheitlichen und den bürokratischen Mehraufwand für die Verwaltung und teilnehmende Betriebe einzugrenzen.

Abstimmung in der Hamburgischen Bürgerschaft

Über den Gesetzentwurf und den zugehörigen Änderungsantrag soll das Landesparlament am 16. September 2026 entscheiden. Bei einer Zustimmung der Bürgerschaft müssten sich Unternehmen bei künftigen Ausschreibungen der Hamburger Verwaltung auf strengere Nachweispflichten und eine niedrigere Eingriffsschwelle bei Bauprojekten einstellen. Neben den wirtschaftlichen Kriterien rückt das Land damit die Bindung an Tarifgehälter noch stärker in den Mittelpunkt seiner Beschaffungspraxis.

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