Härtere Strafen für Gewalt im Nahverkehr: EVG nimmt Streikdrohung gegen Bahn zurück
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 13:04 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDie Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat ihre Drohung mit Streiks im öffentlichen Nahverkehr ab Januar zurückgezogen.
EVG reagiert auf Gesetzentwurf für härtere Strafen
EVG-Chef Martin Burkert erklärte, er sei froh, dass die Gewerkschaft nicht zum Äußersten greifen und den Betrieb lahmlegen müsse. Hintergrund ist ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, der nach Attacken auf Bahnmitarbeiter und andere Beschäftigte eine härtere Bestrafung vorsieht. Die Gewerkschaft hatte Ende August mit bundesweiten Streiks im Regionalverkehr gedroht, falls das Gesetz nicht noch in diesem Jahr in den Bundestag eingebracht würde.
Besonderer Schutz für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Der Entwurf sieht vor, unter anderem Zugbegleiter, Polizisten, Gerichtsvollzieher, Feuerwehrleute, Rettungskräfte, medizinisches Personal sowie Beschäftigte anderer Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs besonders zu schützen. Angriffe sollen künftig mit mindestens sechs Monaten Haft geahndet werden, in besonders schweren Fällen mit mindestens einem Jahr. Bislang liegen die Mindeststrafen bei drei beziehungsweise sechs Monaten.
Bahn begrüßt politische Initiative
Die Chefin der Deutschen Bahn im Personenverkehr, Evelyn Palla, begrüßte den Vorstoß von Justizministerin Stefanie Hubig. Die Gesetzesänderung verbessere nach ihren Worten die Sicherheit der Mitarbeitenden und Reisenden. Sie verwies darauf, dass die Beschäftigten täglich die Mobilität von Millionen Menschen gewährleisten und es wichtig sei, der gestiegenen Gewaltbereitschaft klare Grenzen zu setzen.
Druck von Gewerkschaft und Betriebsräten
Burkert betonte, der Druck der EVG wirke, und sprach von Bewegung in der Sache. Er begrüßte, dass Hubig gemeinsam mit Verkehrsminister Steffen Bilger eine Verschärfung des Strafrechts vorantreibt. Zusätzlich hatte der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats bei DB Regio, Ralf Damde, Konsequenzen in Aussicht gestellt: Sollte sich das Gesetz weiter verzögern, würden die Betriebsräte die Zustimmung zu den Dienstplänen verweigern.
Gewaltvorfälle als Auslöser
Als besonders schwerwiegenden Fall nannte Burkert den Angriff auf den Zugbegleiter Serkan Çalar Anfang Februar in einem Regionalexpress. Der Fahrgast verletzte ihn tödlich, der Täter wurde später wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Haft verurteilt. Gewalt dürfe für Bahnbeschäftigte nicht zum Alltag gehören, mahnte der Gewerkschaftschef. Nach Angaben von Damde werden statistisch jeden Tag acht Beschäftigte im Dienst angegriffen.
Strafrechtliche Verschärfung als Signal an Beschäftigte und Fahrgäste
Die Rücknahme der Streikdrohung der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft steht in engem Zusammenhang mit dem angekündigten Gesetzentwurf für härtere Strafen bei Angriffen auf Beschäftigte im öffentlichen Personenverkehr. Der vorgesehene besondere Schutz für Zugbegleiter, andere Bahnmitarbeiter sowie Einsatzkräfte und medizinisches Personal zielt darauf ab, die wachsende Sorge vor Gewalt im Berufsalltag zu adressieren. Für Fahrgäste bedeutet dies eine klare Botschaft, dass Übergriffe im Nahverkehr künftig schärfer geahndet werden sollen.
Der Fall des tödlich verletzten Zugbegleiters Serkan Çalar verdeutlicht die Tragweite des Problems. Wenn Attacken auf Beschäftigte statistisch täglich vorkommen, wie es aus Betriebsratskreisen berichtet wird, zeigt sich ein strukturelles Sicherheitsproblem im öffentlichen Verkehr. Die geplante Anhebung der Mindeststrafen von bislang drei und sechs Monaten auf künftig sechs Monate beziehungsweise ein Jahr bei besonders schweren Fällen setzt auf Abschreckung durch Strafrecht. Ob dies die Zahl der Angriffe tatsächlich senkt, hängt jedoch auch von Prävention, Präsenz von Sicherheitspersonal und konsequenter Strafverfolgung ab.
Arbeitskampf als Druckmittel – und seine Grenzen
Die EVG hatte Ende August mit bundesweiten Streiks im Regionalverkehr gedroht, falls der Gesetzentwurf nicht mehr im laufenden Jahr in den Bundestag käme. Damit setzte die Gewerkschaft bewusst auf die hohe Abhängigkeit der Bevölkerung vom Nahverkehr, um politischen Druck aufzubauen. Nun wertet EVG-Chef Martin Burkert die vorliegenden Pläne aus dem Justizministerium als Erfolg dieser Strategie und verzichtet auf den Arbeitskampf. Für Pendler und Unternehmen bedeutet dies vorerst Planungssicherheit – zugleich bleibt die Botschaft, dass Gewerkschaften bei Fragen der betrieblichen Sicherheit bereit sind, weitreichende Mittel einzusetzen.
Rolle der Bahn und betriebliche Konsequenzen
Die Deutsche Bahn unterstützt den Vorstoß aus der Politik ausdrücklich, wie die Aussagen der Bahnchefin Evelyn Palla zeigen. Parallel dazu hatten Arbeitnehmervertreter zusätzlichen Druck aufgebaut: Der Gesamtbetriebsrat von DB Regio stellte in Aussicht, Dienstplänen die Zustimmung zu verweigern, sollte sich das Gesetz weiter verzögern. Das unterstreicht, dass es nicht nur um strafrechtliche Reaktionen geht, sondern auch um betriebliche Maßnahmen und Arbeitsbedingungen. Für Leserinnen und Leser im Nahverkehrsalltag ist relevant, dass sich die Diskussion um Sicherheit künftig stärker in konkreten Gesetzen, aber auch in internen Regelungen und Schutzkonzepten niederschlagen dürfte.
