Händehygiene, KRINKO

Händehygiene: KRINKO hebt Warmwasser-Pflicht in Kliniken auf

Veröffentlicht am: 09.09.2026 um 08:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die KRINKO bewertet Warmwasser an medizinischen Waschplätzen neu: Kaltwasser soll Hygiene, Patientenschutz und Hautgesundheit unterstützen.

KRINKO lockert Warmwasserpflicht an medizinischen Waschplätzen
Ein minimalistisches, modernes Edelstahl-Waschbecken in einer sterilen medizinischen Einrichtung mit kühlem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Die Anforderungen an die Händehygiene in medizinischen Einrichtungen unterliegen einem stetigen Wandel, der durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse und ökologische Notwendigkeiten getrieben wird. Im Fokus steht dabei aktuell eine grundlegende Neubewertung der Infrastruktur an Handwaschplätzen.

Wie aus Fachberichten vom September 2026 hervorgeht, haben die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) ihre Empfehlungen dahingehend angepasst, dass eine Bereitstellung von Warmwasser an medizinischen Handwaschplätzen nicht mehr als verpflichtend gilt.

Wissenschaftliche Basis der Neuregelung

Diese Aktualisierung der Leitlinien markiert eine Abkehr von langjährigen Standards, die warmes Wasser als wesentlichen Bestandteil des hygienischen Händewaschens vorsahen. Die Neubewertung durch die KRINKO stützt sich auf umfassende Erkenntnisse internationaler Gesundheitsorganisationen.

Sowohl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch die US-amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention (CDC) kamen zu dem Schluss, dass die Wirksamkeit des Händewaschens zur Keimreduktion unabhängig von der Wassertemperatur ist.

Entscheidend für die hygienische Reinigungsleistung sind demnach primär die Dauer des Waschvorgangs sowie die mechanische Reibung und die Qualität der verwendeten Reinigungssubstanzen.

Die thermische Komponente spielt bei den Temperaturen, die für die menschliche Haut tolerabel sind, keine signifikante Rolle bei der Inaktivierung von Krankheitserregern. Damit entfällt die fachliche Notwendigkeit, Wasserressourcen unter hohem Energieaufwand aufzuheizen, um einen hygienischen Effekt zu erzielen.

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Präventive Aspekte und Patientensicherheit

Neben der rein hygienischen Wirksamkeit führt die KRINKO weitere gewichtige Gründe für den Verzicht auf Warmwasser an, die unmittelbar die Betriebssicherheit in Krankenhäusern und Arztpraxen betreffen. Ein zentraler Punkt ist die Reduktion des Legionellenrisikos.

Warmwassersysteme, insbesondere wenn sie weit verzweigt sind und Stichleitungen mit geringem Durchfluss enthalten, bieten ideale Bedingungen für das Wachstum dieser Erreger. Durch den Betrieb von reinen Kaltwasserleitungen an den Waschbecken wird dieser spezifische Gefahrenherd minimiert, da Legionellen für ihre Vermehrung bevorzugt Temperaturbereiche zwischen 25 und 45 Grad Celsius benötigen.

Zusätzlich zur Infektionsprävention werden durch den Wegfall der Warmwasseraufbereitung erhebliche Ressourcen geschont. In Zeiten steigender Energiekosten und strengerer Nachhaltigkeitsvorgaben für den Gesundheitssektor bietet dieser Schritt ein signifikantes Potenzial zur Senkung der Betriebskosten und des ökologischen Fußabdrucks medizinischer Liegenschaften.

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Dermatologische Vorteile für das Personal

Ein oft unterschätzter Aspekt der Händehygiene ist die Hautgesundheit der Beschäftigten. Professionelle Akteure im Gesundheitswesen müssen ihre Hände mehrmals täglich waschen und desinfizieren, was eine hohe Belastung für die natürliche Hautbarriere darstellt. Fachleute weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass warmes oder heißes Wasser die Hautoberfläche stärker entfettet und irritiert als kaltes Wasser.

Die aktualisierte Empfehlung zur Nutzung von Kaltwasser dient somit auch der Vermeidung von Hautirritationen und berufsbedingten Ekzemen. Eine intakte Hautbarriere ist wiederum die Grundvoraussetzung für eine effektive Händedesinfektion, da geschädigte Haut oft zu Brennen führt, was die Compliance bei der anschließenden Desinfektion verschlechtern kann. Die Neuregelung verbindet somit hygienische Sicherheit mit dem Arbeitsschutz für das medizinische Personal.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die im August 2026 veröffentlichten Anpassungen im Epidemiologischen Bulletin eine evidenzbasierte Modernisierung der klinischen Infrastruktur einleiten. Der Verzicht auf die Warmwasserpflicht an Waschplätzen vereint wissenschaftliche Erkenntnisse mit praktischen Vorteilen in den Bereichen Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Gesundheitsschutz.

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