Gutenhabenkonto, Konto

Gutenhabenkonto – Das Konto für jedermann

07.09.2015 - 14:44:32

Oftmals bezeichnet als Konto für jedermann, ist das Guthabenkonto in der heutigen Zeit elementarer denn je geworden. Grund für die Namensgebung ist, dass das Guthabenkonto jeder prinzipiell eröffnen kann, da erst einmal nichts dagegenspricht, ergo man sich nicht verschulden kann. Aus diesem Grund ist dieses Konto vor allem bei Leuten angebracht, die ein herkömmliches Girokonto nicht mehr bekommen. Die Ablehnung für ein Girokonto incl. Dispo kann unterschiedliche Gründe habe, stützt sich aber meist auf eine fehlende Bonität oder ggfs. auf eine Verschuldung.

Was genau zeichnet ein Guthabenkonto aus?

Die Eröffnung eines Guthabenkontos steht jedem zu. Dies ist wohl das Merkmal, was sich von vielen anderen Girokonten-Modellen abhebt. Aktuell ist die Situation sogar so, dass Banken ein Guthabenkonto anbieten müssen, denn diese sind mittlerweile dazu verpflichtet. Für viele Menschen ist das Führen eines Kontos nämlich von größter Bedeutung, da eine Jobsuche ohne Girokonto sich unangenehm gestalten könnte. So rät auch die Arbeitsagentur zu einem Guthabenkonto, wenn es mit einem herkömmlichen Konto nicht mehr klappen sollte.

Ist das Guthabenkonto wirklich für alle?

Im Prinzip lässt sich sagen, dass jeder die Möglichkeit hat, ein Guthabenkonto bei seiner Bank zu eröffnen. Dennoch können Banken die Eröffnung verweigern. Dies geschieht zwar in den seltensten Fällen, ist aber primär nicht auszuschließen. In der Regel erfolgt die Eröffnung ohne Berücksichtigung der Schufa, sie ist also demnach schufafrei. Dennoch kommt es bei der Eröffnung eines Guthabenkontos zu einer Überprüfung der Bonität. In diesem Fall lohnt sich der Gang zu seiner Rechtsberatung, da dies nicht immer zwingend Ablehnungsgründe sind. Vielmehr kommt es zu Ablehnungen, wenn der Kunde falsche Angaben macht, schon ein Girokonto hat oder sich an die Vereinbarungen nicht hält. Die Bank möchte natürlich sicherstellen, dass es bei dem Kunden zu keinerlei Problemen kommt. Wer sich aktuell in einer Schuldenfalle befindet, Engpässe in dessen Liquidität vorweist oder gar zahlungsunfähig ist, wird es allerdings nicht einfach haben ein derartiges Konto zu eröffnen.

Schlussendlich ist auch bei der Eröffnung eines Guthabenkontos Obacht geboten. Ein Bereitstellen der Einkommensnachweise oder gar die Benennung eines Bürgen ist allemal förderlich.