Grundsteuer, Niedersächsisches

Grundsteuer: Niedersächsisches Gericht bestätigt Flächen-Lage-Modell

19.06.2026 - 02:40:36 | boerse-global.de

Gericht weist Musterklage gegen Flächen-Lage-Modell ab und erklärt niedersächsisches Grundsteuergesetz für verfassungsgemäß.

Niedersächsisches Finanzgericht bestätigt Grundsteuermodell
Grundsteuer - Ein stilisierter Hammer liegt auf einem Stapel juristischer Dokumente, mit unscharfem Hintergrund von Bürogebäuden. 19.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Richter erklärten das niedersächsische Grundsteuergesetz für verfassungsgemäß. Damit bleibt die seit Januar 2025 geltende Steuer in ihrer aktuellen Form rechtmäßig.

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Flächen-Lage-Modell vor Gericht

Im Zentrum des Verfahrens (Az. 1 K 38/24) stand die Klage einer Eigentümerin einer Gewerbeimmobilie. Sie argumentierte, dass ihr Grundstück durch das sogenannte Flächen-Lage-Modell zu hoch besteuert werde. Das Modell basiert auf einem Gesetz aus dem Jahr 2021 und berechnet die Steuer anhand der Grundstücks- und Gebäudefläche sowie eines Lage-Faktors, der sich aus Bodenrichtwerten ableitet.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Ausgestaltung des Modells bewege sich innerhalb des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers, so die Urteilsbegründung. Die Anknüpfung an Bodenrichtwerte und der Lage-Faktor seien sachgerechte Vereinfachungen.

Warum Wohnraum weniger Steuer kostet

Ein zentraler Punkt des Urteils betraf die steuerliche Begünstigung von Wohnraum. In Niedersachsen gilt für Wohnnutzung eine Messzahl von 70 Prozent – das senkt die Steuerlast im Vergleich zu Gewerbeflächen. Das Gericht bewertete diese Differenzierung als gerechtfertigt. Das zugrunde liegende Äquivalenzprinzip, das staatliche Leistung und steuerliche Belastung ins Verhältnis setzt, sei gewahrt.

Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere begrüßte die Entscheidung. Er sah darin eine Bestätigung für das vereinfachte Modell des Landes. Ähnliche Modelle in Hessen und Hamburg wurden bereits von den dortigen Finanzgerichten als rechtmäßig bestätigt.

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Noch keine endgültige Entscheidung

Das Urteil hat Signalwirkung: Rund 80 weitere Klagen gegen die Grundsteuerreform sind in Niedersachsen noch anhängig. Allerdings ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Das Gericht ließ die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zu – die Klägerin kann das Urteil also in der nächsten Instanz überprüfen lassen.

Endgültige Entscheidungen des BFH zu den verschiedenen Grundsteuermodellen der Länder stehen noch aus. Betroffene Eigentümer sollten ihre Bescheide durch Einsprüche offenhalten, bis eine höchstrichterliche Klärung erfolgt ist.

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