Grundsicherung: Vermögensfreibeträge gestaffelt, Sanktionen härter
Veröffentlicht am: 27.07.2026 um 14:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Sowohl Deutschland als auch Vietnam haben weitreichende Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht auf den Weg gebracht.
Strengere Regeln für Grundsicherungsempfänger
Seit dem 1. Juli 2026 gelten für Bezieher der Grundsicherung – dem Nachfolger des Bürgergelds – neue Regeln. Die Vermögensfreibeträge wurden altersabhängig gestaffelt: Bis 30 Jahre sind 5.000 Euro erlaubt, ab 51 Jahren 20.000 Euro. Für Bewilligungszeiträume, die vor Juli begannen, gelten noch die alten Regelungen.
Die Sanktionen bei Pflichtverstößen fallen härter aus. Wer gegen Auflagen verstößt, bekommt den Regelbedarf für drei Monate um 30 Prozent gekürzt. Besonders brisant: Eine neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit erlaubt Sanktionen bei ungeeignetem Auftreten in Vorstellungsgesprächen. Lehnt ein Arbeitgeber einen Bewerber wegen stark ungepflegtem oder alkoholisiertem Erscheinungsbild ab, kann das als Pflichtverletzung gewertet werden. Ausnahmen gelten bei psychischen Erkrankungen, Suchtproblemen oder Wohnungslosigkeit.
Auch bei Terminversäumnissen drohen Konsequenzen: Wer drei aufeinanderfolgende Termine beim Jobcenter unentschuldigt verpasst, verliert vorübergehend den Anspruch auf den Regelbedarf. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden dann noch einen Monat weitergezahlt. Wer innerhalb dieses Zeitraums persönlich vorspricht, kann die Leistungen rückwirkend wiedereinsetzen – bleibt aber mit einer Kürzung konfrontiert.
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Arbeitsförderung und Krankenversicherung werden reformiert
Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 einen Entwurf zur Modernisierung der Arbeitsförderung beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 soll die bisherige Eingliederungsvereinbarung für Empfänger von Arbeitslosengeld I durch einen Kooperationsplan ersetzt werden. Der Plan begründet keine unmittelbaren Rechte oder Pflichten – Sperrzeiten für Bezieher bleiben aber möglich.
Parallel dazu wurde eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet. Die Zuzahlungen für Medikamente steigen auf 7,50 bis 15 Euro. Bei Zahnersatz sinkt der Festzuschuss auf 50 Prozent. Für 2027 ist eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um monatlich 300 Euro vorgesehen. Ab 2028 sollen bestimmte mitversicherte Ehepartner einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent in der Familienversicherung zahlen.
Vietnam: Hohe Bußgelder für Arbeitsverstöße
In Vietnam hat das Innenministerium der Provinz Dien Bien am 27. Juli 2026 mit der Umsetzung des Dekrets Nr. 283/2026/ND-CP begonnen. Das am 15. Juli erlassene Dekret tritt am 10. September landesweit in Kraft und regelt Verstöße in den Bereichen Arbeit, Sozialversicherung und Auslandsbeschäftigung.
Die neuen Regelungen sehen drastische Geldbußen vor. Wer bei einer Beschäftigungsdauer von über einem Monat keinen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließt, zahlt als Einzelperson bis zu 25 Millionen Dong. Für Organisationen verdoppelt sich der Betrag. Auch das Einbehalten von Originaldokumenten der Arbeitnehmer oder der Abschluss falscher Vertragsarten wird sanktioniert.
Nicht nur im Ausland, auch in Deutschland drohen bei veralteten Vertragsklauseln empfindliche Bußgelder von bis zu 2.000 Euro pro Vertrag. Erfahren Sie in diesem Gratis-Report, welche Standardklauseln seit der letzten Gesetzesänderung nicht mehr zulässig sind und wie Sie sich wirksam absichern. Kostenlosen Sicherheits-Check für Arbeitsverträge sichern
Besonders teuer wird die Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen: Organisationen drohen Bußgelder von bis zu 150 Millionen Dong. Zusätzlich müssen die ausstehenden Beträge nachentrichtet werden – plus eine Säumnisgebühr von 0,03 Prozent pro Tag. Weitere Bestandteile des Dekrets betreffen den Datenschutz von Arbeitnehmern (bis zu 70 Millionen Dong Strafe) und den Schutz von Frauen am Arbeitsplatz. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen müssen künftig Räume zum Stillen und zur Aufbewahrung von Muttermilch bereitstellen – sonst drohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Dong.
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